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   OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01   

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https://dejure.org/2002,8607
OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01 (https://dejure.org/2002,8607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2002 - 3 U 83/01 (https://dejure.org/2002,8607)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 3 U 83/01 (https://dejure.org/2002,8607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Verbotsverfügung wegen einer Unterlassungsverpflichtungserklärung; Vorliegen einer Begehungsgefahr; Bestätigung einer Unterlassungsverfügung mit erweitertem Inhalt; Widerspruchsverfahren; Vollziehungsmangel; Zustellung im Parteibetrieb; Bestellung zum ...

  • Judicialis

    ZPO § 176; ; ZPO § 922; ; ZPO § 927; ; ZPO § 929; ; ZPO § 936; ; BGB § 174

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 176 § 922 § 927 § 929 § 936; BGB § 174
    Zu den Anforderungen eines Aufhebungsgrundes für eine Verbotsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 28.12.2000 - 3 U 171/00

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an die Partei

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
    Der Senat hat bereits in zwei gleich gelagerten Fällen ebenso entschieden (OLG Hamburg, Urteil vom 16. November 2000 - 3 U 150/00; Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 3 U 171/00).
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 150/00

    Erklärung einer Prozessvollmacht gegenüber dem abmahnenden Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
    Der Senat hat bereits in zwei gleich gelagerten Fällen ebenso entschieden (OLG Hamburg, Urteil vom 16. November 2000 - 3 U 150/00; Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 3 U 171/00).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
    Unterlassungs-Beschlussverfügungen werden dem Schuldner im Parteibetrieb zugestellt (§§ 922 Abs. 2, 936 ZPO), damit werden sie wirksam und zugleich so vollzogen (BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung).
  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
    Auch Urteilsverfügungen auf Unterlassung werden nach h. M., der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, durch Zustellung im Parteibetrieb vollzogen (BGH, a. a. O. - Straßenverengung; OLG Hamburg WRP 1997, 53).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88

    Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
    Denn nicht erst durch die Annahme einer solchen Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr beseitigt und demgemäß der Unterlassungsanspruch unbegründet, sondern das gilt nach ständiger Rechtsprechung auch in dem Fall, in dem die Annahme der Unterlassungserklärung unterbleiben sollte (BGH GRUR 1990, 1051 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze; Köhler/Piper, UWG, vor § 13 UWG Rz. 158).
  • OLG Köln, 03.08.2001 - 3 W 43/01

    Vollstreckung eines Befreiungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
    Auf die Entscheidungen im Erlassverfahren einschließlich der Ordnungsmittelverfahren HansOLG Hamburg 3 W 43/01, 3 W 190/01 bis 3 W 194/01 wird Bezug genommen.
  • OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der

    Zwischen den Parteien ist es wegen der Frage, ob den Beklagten verboten ist, Einzelteile der Feuerlöschpistole IXXX 3001 und der Intruder selbst herzustellen oder von Drittunternehmen zu beziehen, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen (vgl. das einstweilige Verfügungsverfahren Landgericht Hamburg 312 O 562/98 = HansOLG Hamburg 3 U 18/99 nebst Aufhebungsverfahren HansOLG Hamburg 3 U 83/01 sowie die Hauptsacheklage Landgericht Hamburg 312 O 619/99).

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen sowie auf die Beiakten Landgericht Hamburg 312 O 619/99 und 312 O 562/98 (= HansOLG 3 U 18/99 und 3 U 83/01) nebst den dortigen Beiakten Bezug genommen.

  • OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 25 U 107/02

    Unlauterer Wettbewerb: Zulässigkeit der Vollmachtsrüge vor Beginn des

    Das ist z.B. dann anzunehmen, wenn sich auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung hin vorprozessual ein Rechtsanwalt für den Abgemahnten meldet und anzeigt, dass ihm für ein etwa nachfolgendes Gerichtsverfahren Prozessvollmacht erteilt sei (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2002, 407ff).
  • LG Hamburg, 07.02.2013 - 327 O 426/12

    Auslandszustellung einer einstweiligen Verfügung eines deutschen Gerichts

    Dies erfolgt bei Unterlassungs-Beschlussverfügungen durch die Zustellung an den Schuldner im Parteibetrieb, §§ 922 Abs. 2, 936 ZPO; damit werden sie wirksam und zugleich so vollzogen (HansOLG, Urt. v. 12.01.2006 - 3 U 93/05 - zitiert nach juris, Tz. 66; HansOLG, Urt. v. 31.01.2002 - 3 U 83/01 = OLGR Hamburg 2002, 407 - zitiert nach juris, Tz. 54; BGH, Urt. v. 22.10.1992 - IX ZR 36/92 = GRUR 1993, 415 - Straßenverengung, zitiert nach juris, Tz. 21).
  • OLG Hamburg, 05.06.2008 - 3 U 248/07
    Die Voraussetzungen des § 172 ZPO (§ 176 a.F. ZPO), welcher nach ganz herrschender Meinung auch für die Zustellung einer Unterlassungsverfügung nach §§ 936, 922, 929 ZPO gilt (OLG Hamburg WRP 93, 823 m.w.N.; NJOZ 2001, 652, 653; NJOZ 2002, 1994, 1999), liegen nicht vor.
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