Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 09.11.2005

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 21.02.2006 - L 3 U 83/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11202
LSG Hessen, 21.02.2006 - L 3 U 83/05 (https://dejure.org/2006,11202)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.02.2006 - L 3 U 83/05 (https://dejure.org/2006,11202)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - L 3 U 83/05 (https://dejure.org/2006,11202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 152 Abs 1 SGB 7, § 153 Abs 1 SGB 7, § 153 Abs 2 SGB 7, § 153 Abs 3 SGB 7, § 167 Abs 1 SGB 7
    (gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Beitragsberechnung - Altlasten Ost - Umlegung des Finanzbedarfs nach dem Grad der Unfallgefahr - Berechnungsgrundlage für nicht ganzjährige Beschäftigte gem § 153 Abs 2 SGB 7 - Gleichheitssatz)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes bei der Verteilung der Altlasten Ost nach Maßgabe der Gefahrklassen und des Arbeitsentgelts; Verfassungsrechtliche Zweifel an einer Lastenverteilung unter Einbeziehung des Unfallrisikos ; Gründe für ein Nachholen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Altlasten Ost, Berechnungsgrundlage für nicht ganzjährige Beschäftigte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R

    Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2006 - L 3 U 83/05
    Die vom Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 18. April 2000 -B 2 U 13/99 R - noch offen gehaltene Prüfung, inwieweit eine gebotene Neuberechnung zur Verteilung der Altlasten Ost einen verfassungsrechtlich nicht tolerablen Nachteil gegenüber Unternehmen mit Gefahrklasse 1, 0 ergebe, könne für die Klägerin nicht zweifelhaft sein.

    Ausgangspunkt sei das Urteil des BSG vom 18. April 2000 -B 2 U 13/99 R -.

    Nach Ergehen des Urteils des BSG vom 18. April 2000 -B 2 U 13/99 R -habe es seine Rechtsauffassung geändert.

  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 31/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gefahrtarif - Beitrag - Altlasten - DDR -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2006 - L 3 U 83/05
    Die Umlegung des Finanzbedarfs der Unfallversicherungsträger für die Entschädigung der in der früheren DDR eingetretenen Arbeitsunfälle nach dem Grad der Unfallgefahr verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (Anschluss an BSG vom 24. Februar 2004 - B 2 U 31/03 R).

    Sowohl das Urteil des BSG vom 24. Februar 2004 -2 U 31/03 R - als auch das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 14. Oktober 2004 -S 3 U 994/00 -hätten diesen Weg nicht fortgesetzt.

  • BSG, 08.10.1981 - 2 RU 35/80
    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2006 - L 3 U 83/05
    Insoweit werde auf den Aufsatz von Verron, Beitragspflichtiges Entgelt in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Beschäftigung oder Tätigkeit in mehreren Unternehmen sowie bei nicht ganzjähriger oder nicht ganztägiger Beschäftigung oder Tätigkeit (zugleich Anmerkung zum Urteil des BSG vom 8. Oktober 1981 -2 RU 35/80 - in: Die BG 1985, S. 86 ff.) und die dort zitierte Kommentarliteratur zur früheren RVO von Lauterbach/Watermann und Brackmann verwiesen, wonach für den Fall der nicht ganzjährigen Beschäftigung eine entsprechende Kürzung für geboten erachtet worden sei.

    Bezüglich der Frage der anteiligen Reduzierung der Höchstjahresarbeitsverdienstgrenze nach § 153 Abs. 2 SGB VII folge das SG dem Beschluss des HLSG im Eilverfahren vom 25. Juni 2003 und dem Urteil des BSG vom 8. Oktober 1981 - 2 RU 35/80 -.

  • LSG Brandenburg, 17.12.2001 - L 7 U 59/00

    Rechtmäßigkeit der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung; Steigerung des

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2006 - L 3 U 83/05
    Der erkennende Senat hatte bereits mit Beschluss vom 25. Juni 2003 darauf hingewiesen, dass insofern allein eine Überprüfung nach § 44 SGB X die Bindungswirkung des Veranlagungsbescheids beseitigen könnte und dass er unabhängig davon in der Vergangenheit diesen Einwendungen in seiner bisherigen Rechtsprechung sachlich nicht beigetreten ist (Beschlüsse des Senats vom 1. März 2000 -L 3 U 233/00 ER -und -L 3 U 1318/99 ER - ebenso LSG Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2001 -L 7 U 59/00 -).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.02.2006 - L 3 U 83/05
    Gründe für ein Nachholen des Vorverfahrens oder eine Ausnahme von der Vorverfahrenspflicht liegen wegen der vorgenannten prozessökonomischen Gründe nicht vor (vgl. BSGE 91, 287 ff. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.11.2005 - 3 U 83/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2125
OLG Celle, 09.11.2005 - 3 U 83/05 (https://dejure.org/2005,2125)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.11.2005 - 3 U 83/05 (https://dejure.org/2005,2125)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. November 2005 - 3 U 83/05 (https://dejure.org/2005,2125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Schlechterfüllung eines anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 BGB; § 611 BGB; § 675 BGB
    Rechtsanwaltshaftung für fehlerhafte Rechtsberatung; Verschulden des Rechtsanwalts bei zu unrecht erfolgter Bestätigung seiner Rechtsauffassung durch ein Kollegialgericht

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltshaftung für fehlerhafte Rechtsberatung; Verschulden des Rechtsanwalts bei zu unrecht erfolgter Bestätigung seiner Rechtsauffassung durch ein Kollegialgericht

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 611; ; BGB § 675

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 § 611 § 675; BRAO § 43
    Rechtsanwaltshaftung wegen Schlechterfüllung des Mandatsvertrages - gerichtliche Geltendmachung verjährter Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch verjährt: RA muss Mandanten von Klage abhalten!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Abraten von Geltendmachung verjährten Anspruchs

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 35 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Abraten von Geltendmachung verjährten Anspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch verjährt: Rechtsanwalt muss Mandant von Klage abhalten! (IBR 2006, 50)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 479
  • FamRZ 2006, 788 (Ls.)
  • BauR 2006, 684
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 25.11.2020 - 15 U 2415/20

    Anwaltshaftung nach Erteilung einer Deckungszusage durch den

    Ein Rechtsanwalt habe die Pflicht, keine Kosten auslösenden rechtlichen Schritte zu ergreifen, die nicht geeignet seien, den Rechten des Mandanten zur Durchsetzung zu verhelfen (OLG Celle, Urteil vom 9.11.2005,3 U 83/05 bezüglich eines verjährten Anspruchs, allerdings ohne Thematisierung der Deckungszusage); OLG Hamm, Urt. Vom 18.02.2017 - 28 U 73/15 (mit Anm. Grams BRAK-Mitt. 2016, 276): Der Rechtsanwalt sei sogar gehalten, bei fehlender Erfolgsaussicht von der Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung abzuraten; so auch schon OLG Düsseldorf, Urt. vom 04.07.2016 - I -9 U 102/14 = MDR 2016, 1176; OLG Hamburg, Urteil vom 27.09.2018 - 1 U 2/18; bei Juris Rn. 30 insbesondere zur Risikoverteilung zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwalt; OLG Bamberg, Urteil vom 20.11.2018 - 6 U 19/18, bei Juris insb.
  • OLG Bamberg, 20.11.2018 - 6 U 19/18

    Haftung des Rechtsanwalts

    Pflichtwidrig ist es daher etwa, einen verjährten Anspruch einzuklagen, wenn mit der Erhebung der Verjährungseinrede zu rechnen ist (OLG Celle, Urt. v. 09.11.2005, 3 U 83/05, Tz. 10; Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts, 9. Aufl., Rn. 2306).
  • OLG Köln, 21.06.2012 - 8 U 24/11

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten wegen Beratungsfehler eines Rechtsanwalts

    Der Senat schließt sich hierzu der Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs aber auch anderer Oberlandesgerichte an, dass bei Vertrags verletzungen ein Verschulden des Anwalts nicht bereits deshalb ausscheidet, weil ein Kollegialgericht seine Auffassung teilt (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1986, 1281; OLG Celle, OLGR Celle 2006, 75; Borgmann/Jungk/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, § 26 Rdn. 33 ff., 36 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Bamberg, 19.06.2019 - 8 U 100/18

    Schadensersatzanspruch der Rechtsschutzversicherung wegen Pflichtverletzung des

    Pflichtwidrig ist es daher etwa, einen verjährten Anspruch einzuklagen, wenn mit der Erhebung der Verjährungseinrede zu rechnen ist (OLG Celle, Urt. v. 09.11.2005, 3 U 83/05, Tz. 10; Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts, 9. Aufl., Rn. 2306).
  • LG Würzburg, 01.04.2021 - 12 O 2251/19

    Nichtzulassungsbeschwerde, Schadensersatzanspruch, Schadensersatz,

    Pflichtwidrig ist es daher etwa, einen verjährten Anspruch einzuklagen, wenn mit der Erhebung der Verjährungseinrede zu rechnen ist (OLG Celle, Urt. v. 09.11.2005, 3 U 83/05, Tz. 10; Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts, 9. Aufl., Rn. 2306).
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