Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 85/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Verwechslungsgefahr zwischen der Getränke-Marke RED BULL und der Getränke-Marke SITTING BULL
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Es besteht Verwechslungsgefahr zwischen der Getränke-Marke RED BULL und der ebenfalls für Getränke verwendeten Bezeichnung SITTING BULL
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von ""Red Bull / Sitting Bull" - Getränkemarken, Verwechslungsgefahr, Kennzeichnungskraft" von RA Dr. Wolfgang Berlitt, original erschienen in: ZLR 2003, 759 - 778.
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 25.01.2001 - 315 O 300/00
- OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 85/01
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2004, 907
- GRUR-RR 2004, 42
Wird zitiert von ... (6)
- BPatG, 16.02.2005 - 29 W (pat) 286/02 Das Hanseatische Oberlandesgericht (3 U 85/01, S. 16) hat insoweit zutreffend ausgeführt, dass die angesprochenen Verkehrskreise, bei denen es sich um den durchschnittlichen Endverbraucher handelt, kaum wissen dürften, dass Taurin eine Aminoethansulfonsäure ist, die der Organismus aus der Aminosäure Cystein selbst herstellen kann.
In diesem Sinn hat bereits das Hanseatische Oberlandesgericht (3 U 85/01 S 16/17), ebenso wie der 32. Senat des Bundespatentgerichts (32 W (pat) 162/03) der Marke RED BULL - auf dem Produktsektor der energiespendenden Getränke (Energydrinks) - eine gesteigerte Kennzeichnungskraft wegen intensiver Benutzung zugebilligt.
- LG Hamburg, 17.06.2008 - 312 O 937/07
Ebay-Anwalt
Dieser greift regelmäßig dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht und aus diesem Grund die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2004, 907 - Sitting Bull). - LG Hamburg, 12.05.2009 - 312 O 140/09
Markenschutz: Verwendung des Markennamens eines Mobilfunkanbieters zur …
Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. z.B. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 42, 43).
- LG München I, 08.10.2008 - 21 O 16599/07
Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen einer Bildmarke im Stile eines …
Ebenso wenig ist erkennbar, dass die Marke der Klägerin Hinweischarakter auf sie besitzt (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 42, 45 - Sitting Bull ). - LG Hamburg, 05.05.2009 - 312 O 730/08
Markenrechtsverletzung: Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr von …
Kennzeichnungs- bzw. Unterscheidungskraft ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. z.B. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 42, 43). - LG Hamburg, 27.07.2006 - 327 O 329/06 Dieser Aspekt greift regelmäßig dann ein, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens sieht, und deshalb die nachfolgenden Bezeichnungen, die einen wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 2004, S. 907 - Sitting Bull).
Rechtsprechung
| LSG Bayern, 24.07.2001 - L 3 U 85/01 |
Volltextveröffentlichungen
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Landshut, 12.01.2001 - S 13 U 5043/98
- LSG Bayern, 24.07.2001 - L 3 U 85/01
Sie betreiben juristische Internetseiten?