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   OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07   

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OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07 (https://dejure.org/2007,5690)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.09.2007 - 3 U 85/07 (https://dejure.org/2007,5690)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. September 2007 - 3 U 85/07 (https://dejure.org/2007,5690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sittenwidrigkeit eine Bürgschaft für nahen Angehörigen: Folgen einer zu weiten Zweckerklärung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Möglichkeit zur Restschuldbefreiung als Ausschlusskriterium für die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft; Anforderungen an die Widerlegung der ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 767 Abs. 1 S. 3 BGB
    Anspruch auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Abgabe einer Bürgschaftserklärung nach der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung; Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung bei Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Abgabe einer Bürgschaftserklärung nach der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung; Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung bei Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche; ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 765; ; BGB § 767; ; InsO § 309 Abs. 1 Nr. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines nahen Angehörigen - unangemessene Benachteiligung; Mittellosigkeit des Bürgen; Vermutung des Handelns aus emotionaler Verbundenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 767; InsO § 309 Abs. 1 Nr. 2
    Bei Bürgschaft eines dem Hauptschuldner nahestehenden Bürgen keine Widerlegung der Vermutung des Handelns aus emotionaler Verbundenheit allein wegen Mitarbeit in erheblichem Umfang im Betrieb des Hauptschuldners

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Weite Sicherungszweckerklärung; Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines im Betrieb seiner Ehefrau in verantwortlicher Position mitarbeitenden finanziell krass überforderten Ehemannes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 296
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 24.08.2005 - 3 W 119/05

    Anwendung der Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass auch in den Fällen, in denen die Bürgschaft einen relativ geringen Betrag ausmacht, die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit der Mithaftung naher Angehöriger gelten, wenn der Mithaftende nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt (NJW-RR 2006, 131).

    Wie in der mündlichen Verhandlung im Einzelnen erörtert, ist das von der Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. März 1999 durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. Senat, OLGR 2004, 311. NJW-RR 2006, 131. OLGR 2007, 521. zustimmend OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392. sowie LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67, für einen Betrag, der niedriger ist als der vorliegend in Rede stehende).

  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04

    Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Es ist vielmehr, worauf die Klägerin durchaus zutreffend hingewiesen hat, auch eine Zukunftsprognose anzustellen (vgl. BGH, WM 2005, 421, 422), wobei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Senat in der Vergangenheit bereits auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt hat (MDR 2006, 1243), wo der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt hat, dass sich die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens und der anschließenden Frist bis zur gesetzlichen Restschuldbefreiung nicht ändern.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Widerlegung der Vermutung eines Handelns aus emotionaler Verbundenheit auch nicht, dass der Bürge in dem Betrieb an verantwortlicher Stelle mitarbeiten soll (WM 2005, 421).

  • OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 23 U 65/03

    Sittenwidrigkeit einer krass überfordernden Ehegattenbürgschaft nach

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Wie in der mündlichen Verhandlung im Einzelnen erörtert, ist das von der Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. März 1999 durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. Senat, OLGR 2004, 311. NJW-RR 2006, 131. OLGR 2007, 521. zustimmend OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392. sowie LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67, für einen Betrag, der niedriger ist als der vorliegend in Rede stehende).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ändert die Möglichkeit von Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung nichts an einer Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines nahen Angehörigen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen (MDR 2006, 1243. ebenso OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392. LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67).

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Eine solche Ausweitung der Bürgenhaftung ist mit § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, wonach durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft übernimmt, die Verpflichtung des Bürgen nicht erweitert wird, nicht zu vereinbaren (ständige Rechtsprechung seit BGH, ZIP 1995, 1244), und zwar unabhängig von der Person des Bürgen (vgl. BGH, NJW 1998, 3708, für einen Kaufmann) sowie auch für den Fall einer Höchstbetragsbürgschaft (vgl. BGH, NJW 2000, 658, unter III. 2. b), weil die Begrenzung der Haftung auf einen Höchstbetrag den Bürgen nicht ausreichend vor der Gefahr schütze, wegen einer Forderung in Anspruch genommen zu werden, die er nicht kenne.

    Der Bundesgerichtshof sieht darin keine unzulässige geltungserhaltende Reduktion (vgl. BGH, ZIP 1995, 1244, 1250).

  • OLG Celle, 06.03.2006 - 3 U 26/06

    Kreditvertrag: Sittenwidrigkeit wegen krasser wirtschaftlicher Überforderung

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats ändert die Möglichkeit von Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung nichts an einer Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines nahen Angehörigen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen (MDR 2006, 1243. ebenso OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392. LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67).

    Es ist vielmehr, worauf die Klägerin durchaus zutreffend hingewiesen hat, auch eine Zukunftsprognose anzustellen (vgl. BGH, WM 2005, 421, 422), wobei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Senat in der Vergangenheit bereits auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt hat (MDR 2006, 1243), wo der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt hat, dass sich die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens und der anschließenden Frist bis zur gesetzlichen Restschuldbefreiung nicht ändern.

  • LG Mönchengladbach, 12.05.2005 - 10 O 333/04

    Zur Sittenwidrigkeit einer von der Lebensgefährtin des Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Wie in der mündlichen Verhandlung im Einzelnen erörtert, ist das von der Klägerin angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16. März 1999 durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. Senat, OLGR 2004, 311. NJW-RR 2006, 131. OLGR 2007, 521. zustimmend OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392. sowie LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67, für einen Betrag, der niedriger ist als der vorliegend in Rede stehende).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ändert die Möglichkeit von Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung nichts an einer Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines nahen Angehörigen, wenn deren Voraussetzungen vorliegen (MDR 2006, 1243. ebenso OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392. LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67).

  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 283/99

    Bürgschaft - Freier Willensentschluß / Handeln aus emotionaler Verbundenheit

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Ob insbesondere die Behauptung des Beklagten, die Mitarbeiter der Klägerin hätten ihm erklärt, dass die Bürgschaft nur für bankinterne Zwecke benötigt werde (vgl. dazu nur BGH, MDR 2003, 1365, 1366 m. w. N.), zutrifft, ist aber aus obigen Gründen nicht mehr entscheidungserheblich.
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Dabei hat es nicht ohne weiteres mit dem Hinweis sein Bewenden, die krasse finanzielle Überforderung liege immer dann vor, wenn der Verpflichtete außer Stande sei, die laufenden Zinsen auf Dauer aufzubringen (vgl. BGHZ 146, 37, 42).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Eine solche Ausweitung der Bürgenhaftung ist mit § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, wonach durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft übernimmt, die Verpflichtung des Bürgen nicht erweitert wird, nicht zu vereinbaren (ständige Rechtsprechung seit BGH, ZIP 1995, 1244), und zwar unabhängig von der Person des Bürgen (vgl. BGH, NJW 1998, 3708, für einen Kaufmann) sowie auch für den Fall einer Höchstbetragsbürgschaft (vgl. BGH, NJW 2000, 658, unter III. 2. b), weil die Begrenzung der Haftung auf einen Höchstbetrag den Bürgen nicht ausreichend vor der Gefahr schütze, wegen einer Forderung in Anspruch genommen zu werden, die er nicht kenne.
  • BGH, 24.09.1998 - IX ZR 425/97

    Formularmäßige Ausdehnung einer Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07
    Eine solche Ausweitung der Bürgenhaftung ist mit § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, wonach durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft übernimmt, die Verpflichtung des Bürgen nicht erweitert wird, nicht zu vereinbaren (ständige Rechtsprechung seit BGH, ZIP 1995, 1244), und zwar unabhängig von der Person des Bürgen (vgl. BGH, NJW 1998, 3708, für einen Kaufmann) sowie auch für den Fall einer Höchstbetragsbürgschaft (vgl. BGH, NJW 2000, 658, unter III. 2. b), weil die Begrenzung der Haftung auf einen Höchstbetrag den Bürgen nicht ausreichend vor der Gefahr schütze, wegen einer Forderung in Anspruch genommen zu werden, die er nicht kenne.
  • OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07

    Mutwillige Schädigung einer Prozesspartei; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03

    Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Herausgabe eines

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07

    Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner

    Die Frage, ob die speziellen Regeln der §§ 286 ff. InsO es sachlich rechtfertigen, sittenwidrige Bürgschaften und Schuldbeitritte finanzschwacher Ehepartner bzw. Lebenspartner für wirksam zu erachten, oder zumindest die Grenzen der Sittenwidrigkeit im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB weiter zu fassen, wird in der Literatur zum Teil bejaht (vgl. Aden, NJW 1999, 3763 f. ; Foerste, JZ 2002, 562, 564 ; Medicus, JuS 1999, 833, 836; Zöllner, WM 2000, 1, 5; Kapitza, NZI 2004, 14, 15 ff. ; ders., ZGS 2005, 133, 134 f.; Unger, BKR 2005, 432, 435 f.; Schnabl, WM 2006, 706, 709 ff.; Staudinger/Sack, BGB, 13. Bearb., § 138 Rn. 328; Uhlenbruck/Vallender, Insolvenzordnung, 12. Aufl., § 301 Rn. 18), überwiegend aber verneint (PWW/Ahrens, BGB, 4. Aufl., § 138 Rn. 81; MünchKommBGB/Armbrüster, 5. Aufl., § 138 Rn. 92; PWW/Brödermann, aaO, § 765 Rn. 22; Bülow, Recht der Kreditsicherheiten, 7. Aufl., Rn. 873; Gernhuber, JZ 1995, 1086, 1094 f.; Döbereiner, KTS 1998, 31, 60 f.; Erman/Herrmann, BGB, 12. Aufl., § 765 Rn. 13; Erman/Palm, aaO, § 138 Rn. 91; Krüger, MDR 2002, 855, 857 f.; Nobbe, WuB I F 1a Bürgschaft 4.08 (S. 707 f.); Paefgen, ZfIR 2003, 313, 317; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht, 3. Aufl., Rn. 211; Riehm, JuS 2000, 241, 243; Thoß, KTS 2003, 187, 191 ff.; Tiedtke, NJW 2005, 2498; Zwade, GmbHR 2003, 141, 142; Wagner, NJW 2005, 2956 f.; Gundlach in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 82 Rn. 110; im Grundsatz ebenso Schmitz/Wassermann/Nobbe, in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 91 Rn. 77 f.; zurückhaltend auch Odersky, ZGR 1998, 169, 184; Nobbe/Kirchhof, BKR 2001, 5, 8; Müller, KTS 2000, 57, 61; Canaris, AcP 200 (2000), 273, 298; Habersack/Giglio, WM 2001, 1100, 1103 f.; ablehnend ferner die instanzgerichtliche Rechtsprechung, siehe OLG Frankfurt, NJW 2004, 2392, 2393 f.; OLG Celle, OLGR 2006, 444 f.; OLG Celle, WM 2008, 296, 298; OLG Dresden, OLGR 2006, 903, 907; OLG Düsseldorf, FamRZ 2007, 818, 820; LG Mönchengladbach, NJW 2006, 67, 68 f. ; siehe auch OLG Celle, ZIP 2005, 1911, 1913 : dort im Ergebnis offen gelassen, aber mit entsprechender Tendenz).
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