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   OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09   

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OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,6651)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.08.2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,6651)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. August 2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,6651)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trägers eines privaten Gymnasiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Schulvertrag) - Ordentliche Vertragskündigung zum Ende des Tertials und Legasthenie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formularmäßige Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Trägers eines privaten Gymnasiums

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wirksame Kündigungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 703
  • MDR 2009, 1379
  • NVwZ-RR 2010, 396
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Da sich eine anderweitige Befristung aus dem Erziehungsvertrag nicht ergibt, ist davon auszugehen, dass nach den Interessen der Parteien und dem von ihnen verfolgten Zweck der Schulvertrag so lange läuft, bis der Sohn der Kläger die Schule mit einem Schulabschluss verlässt (vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 11).

    Ebenso wenig besteht die Kündigungsmöglichkeit nach § 627 Abs. 1 BGB, weil die Beklagte als Schulträger in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, wozu auch monatliches Schulgeld gehört (BGH NJW 1985, 2085 = juris Rn. 11, BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 13).

    Jedoch geht das Gesetz davon aus, dass sich bei langfristigen Dienstverträgen der Dienstverpflichtete nach Ablauf von 5 Jahren vom Vertrag lösen kann, auch wenn kein wichtiger Grund zur Kündigung nach § 626 BGB vorliegt (§ 624 BGB, vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 16).

    Die Beklagte ist demgegenüber eine Schule in freier Trägerschaft gem. §§ 2 Abs. 3, 115 ff. des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes, für die die Bestimmung des § 19 ebenso wie die Bestimmung des § 25 des Schulgesetzes bezüglich Maßnahmen bei Erziehungskonflikten nicht gilt (vgl. BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 17 für das hessische Schulgesetz, das ebenfalls zwischen öffentlichen Schulen und privaten Schulen in freier Trägerschaft differenziert).

    In Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof (NJW 2008, 1064 = juris Rn. 17; vgl. auch Rn. 22) ist auch der Senat der Auffassung, dass dieses Grundrecht Schulträgern nicht nur das Recht zugesteht, bei Abschluss des Schulvertrages eine Auswahlentscheidung zu treffen, sondern die Gewährleistung des Grundrechts letztlich auch bedeutet, dass sich ein privater Schulträger vom Schüler wieder trennen können muss, und zwar nicht nur zu den erschwerten Bedingungen, die für staatliche Schulen gelten.

    Eine Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteilung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH NJW 2005, 1774, 1775; BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 19).

    Grundlage der vom Landgericht bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 2008, 1064 war eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Schulträgers enthaltene Klausel, wonach das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei (nur) zum 31. Januar oder zum 31. Juli unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten gekündigt werden kann.

    Diese eigenverantwortliche Prägung und die Ausgestaltung des Unterrichts bedingt die Freiheit des Schulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann (BverfGE 112, 74, 83 = juris Rn. 41; BGH NJW 2008, 1064 = juris 22).

    Denn genauso wie die Eltern eines Schülers, die zu der Auffassung gelangten, dass die ausgewählte Schule für ihr Kind doch nicht die "richtige" Schule sei, ein Interesse daran hätten, eine Kündigung zum Schul-(halb-) Jahresende nicht gegenüber dem Schulträger oder - im Streitfalle - vor Gericht rechtfertigen zu müssen, habe der Schulträger ein Interesse daran, nicht anlässlich einer solchen, in Verfolgung seines Erziehungskonzepts ausgesprochene Kündigung seine pädagogischen Grundprinzipien auf den Prüfstand stellen zu müssen (BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 21-23).

    Für den hier gegebenen Fall der Kündigung zum Ende des dritten Tertials, das mit dem Ende des Schuljahres nach § 14 Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes zusammenfällt, bestehen derartige Bedenken ohnehin nicht, weil jedenfalls das Schuljahresende eine in der Natur eines Schulvertrages liegende deutliche Zäsur darstellt (vgl. dazu die schon mehrfach zitierte Entscheidung BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 16).

    Auch in diesem Zusammenhang ist erneut zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Fehlen einer wirksamen Kündigungsklausel dem Vertragspartner des Schulträgers gemäß den §§ 242, 157 BGB ein ordentliches Kündigungsrecht ohne Angabe von Gründen jedenfalls zum Ende des ersten Schulhalbjahres und zu jedem Schuljahresende zuzugestehen ist (BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 23).

  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Bestandteil des grundrechtlich geschützten Rechts zur Einrichtung von privaten Schulen nach Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG ist das Recht zur freien Schülerwahl (BverfGE 112, 74, 83 = juris Rn. 41).

    Diese eigenverantwortliche Prägung und die Ausgestaltung des Unterrichts bedingt die Freiheit des Schulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann (BverfGE 112, 74, 83 = juris Rn. 41; BGH NJW 2008, 1064 = juris 22).

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Jedoch ist zu bedenken, dass die Möglichkeit eines ungehinderten Wechsels von der Ersatzschule auf eine öffentliche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einmal zum Ende eines jeden Schuljahres zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG zählt (BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 28 u. H. a. die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 in BVerfGE 27, 195).

    Anerkannt ist auch, dass es nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG zu genehmigende Ersatzschulen gibt, für deren Schüler ein Wechsel zur öffentlichen Schule ausscheidet (BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 28 u. H. a. BVerfGE 90, 107, 125).

  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Ebenso wenig besteht die Kündigungsmöglichkeit nach § 627 Abs. 1 BGB, weil die Beklagte als Schulträger in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen steht, wozu auch monatliches Schulgeld gehört (BGH NJW 1985, 2085 = juris Rn. 11, BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 13).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Jedoch ist zu bedenken, dass die Möglichkeit eines ungehinderten Wechsels von der Ersatzschule auf eine öffentliche nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einmal zum Ende eines jeden Schuljahres zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG zählt (BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 28 u. H. a. die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 in BVerfGE 27, 195).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Eine Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteilung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des AGB-Verwenders gerechtfertigt ist (BGH NJW 2005, 1774, 1775; BGH NJW 2008, 1064 = juris Rn. 19).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.08.2009 - 3 U 86/09
    Anerkannt ist auch, dass es nach Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG zu genehmigende Ersatzschulen gibt, für deren Schüler ein Wechsel zur öffentlichen Schule ausscheidet (BVerwGE 112, 263 = juris Rn. 28 u. H. a. BVerfGE 90, 107, 125).
  • AG München, 09.07.2015 - 213 C 13499/15

    Kündigungsfrist für Kindergartenplatz

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des BGH (BGHZ 175, 102) oder OLG Schleswig (NJW-RR 2010, 703), die völlig anders gelagerte Sachverhalte betreffen.
  • OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 4 U 183/21

    Fortbestehen eines Privatschulvertrages Begriff des dauernden Dienstverhältnisses

    Hinzu kommt, dass es dem Regelfall entspricht, dass sich ein Dienstleister eines auf Dauer angelegten Vertrages ein ordentliches Kündigungsrecht ausbedingt, und zwar insbesondere auch bei Privatschulverträgen (vgl. nur BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 74/07 - OLG Schleswig - Beschluss vom 24.08.2009 - 3 U 86/09 - OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2011 - 15 U 84/10 -).

    Mit ihrer Entscheidung, ihr Kind eine auf das International Baccalaureate als Schulabschluss ausgerichtete Privatschule besuchen zu lassen, haben die Erziehungsberechtigten allerdings von vornherein das Risiko in Kauf genommen, bei der (vorzeitigen) Beendigung des Schulvertrages mit erheblichen Reibungsverlusten auf eine staatliche Schule wechseln zu müssen oder eine andere Privatschule mit einem vergleichbaren Bildungsangebot wie die von der Verfügungsbeklagten geführte Schule - die es im Großraum Berlin nach dem Kenntnisstand des Senats gibt, mag das Angebot auch überschaubar sein - suchen zu müssen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 24.08.2009 - 3 U 86/09 - Rn 28).

  • OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22

    Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern

    Damit hat der Bundesgerichtshof sogleich die Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Parteien als möglichen Kündigungsgrund nach Maßgabe der § 307 f. BGB anerkannt (vgl. ebenso jüngst ausdrücklich OLG Schleswig, Beschluss vom 24.08.2009, Az. 3 U 86/09).
  • LG Koblenz, 24.11.2022 - 3 O 37/22

    Darf eine private Kindertagesstätte Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen

    Wird deshalb in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für beide Seiten die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ohne Angabe von Gründen eingeführt, entspricht dies der Interessenlage der Vertragsparteien und stellt insoweit die notwendige Vertragsparität her (vgl. hierzu auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes vom 24.08.2009, Az.: 3 U 86/09).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09   

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https://dejure.org/2009,5849
OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,5849)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,5849)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,5849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch auf Grund eines Verkehrsunfalls: Bemessung des Schmerzensgeldes nach einer Hüftpfannen- und Kniegelenksfraktur; Erstattung der Kosten für den Besuch eines Fitness-Studios

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Hüftpfannenfraktur und Kniescheibenfraktur mit mäßiggradigen Bewegungseinschränkungen als Dauerfolge und drohender Prothetik des Hüftgelenks und des Kniegelenks wegen fortschreitender Arthrose; Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein ...

  • unalex.eu

    Art. 15 Rom II-VO
    Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts - Regelungsinhalt

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 249 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Anwendung des Deliktsstatuts nach EGBGB; Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Besuch eines Fitness-Studios; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 151/50

    Streitwert bei Feststellungsklagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Vielmehr ist nach h.M. bei einer Feststellungsklage wie der vorliegenden der Streitwert auf den 4-fachen Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen festzusetzen, falls nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist (§ 42 Abs. 1 GKG abzügl. 20 %; vgl. BGHZ 1, 43; OLG Köln JurBüro 1992, 624; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 2115).
  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85

    Kosten einer kosmetischen Operation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ist bei der Verletzung einer Person für Heilbehandlungskosten nur dann Ersatz zu leisten, wenn es sich um erforderliche Herstellungskosten gehandelt hat (BGHZ 97, 14).
  • OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 14/92

    Streitwertfestsetzung durch Rechtsmittelgericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Vielmehr ist nach h.M. bei einer Feststellungsklage wie der vorliegenden der Streitwert auf den 4-fachen Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen festzusetzen, falls nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist (§ 42 Abs. 1 GKG abzügl. 20 %; vgl. BGHZ 1, 43; OLG Köln JurBüro 1992, 624; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. 2007, Rn. 2115).
  • OLG Nürnberg, 11.10.2002 - 6 U 2114/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    - Bei einem Verkehrsunfall mit Schädel-Hirn-Trauma mit Einblutungen, multiplen Contusionsherden, Rippenserienfrakturen und einer Lungenkontusion beidseits, der zu einer Erwerbsunfähigkeit des Geschädigten auf unabsehbare Zeit geführt hat, hielt das OLG Nürnberg (Urteil vom 25.10.2002 - 6 U 2114/02, zitiert nach Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge 2006, 24. Aufl., Nr. 2690) ebenfalls ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 EUR für angemessen.
  • LG Köln, 22.09.1988 - 15 O 665/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    - Ein Schmerzensgeld in gleicher Höhe erhielt ein Geschädigter nach einer beiderseitigen Beckenringfraktur und einem Hüftgelenksbruch, der wegen einer Lungenentzündung nicht behandelt werden konnte, Durchblutungsstörungen mit der Notwendigkeit einer operativen Eröffnung der großen Beckenschlagader und einem Bypass an der rechten Oberschenkelschlagader, was zu einer Beinverkürzung links von 4 cm, einer schmerzhaften Hüftgelenksversteifung und zu einer MdE von 80 % geführt hat (Urteil des Landgerichts Köln vom 22.09.1988 - 15 O 665/87, zitiert nach Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., Nr. 2666).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2002 - 19 U 257/01

    Schmerzensgeldbemessung bei noch ungewissem Eintritt zukünftiger immaterieller

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    - Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 31.10.2002 (19 U 257/01, zitiert nach Hacks/ Ring/Böhm, a.a.O., Nr. 2509) bei einem jungen Mann nach einer unfallbedingten Oberschenkelfraktur, einer dislozierten Innenknöchelfraktur sowie einer Fraktur des Hüftbeins mit der Folge eines Beckenschiefstandes, einer Bewegungseinschränkung des Hüftgelenkes und einer vermehrten Aufklappbarkeit des Außenbandapparates am linken Kniegelenk sowie einer MdE von 15 % und der Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes künstlicher Gelenke (Hüft- und Kniegelenk) ein Schmerzensgeld in der gleichen Höhe ausgeworfen.
  • OLG Saarbrücken, 04.02.1999 - 3 U 533/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    - Nach Frakturen der Lendenwirbelsäule, der Brustwirbelsäule, des Kahnbeins an der rechten Hand und an der linken Fußwurzel, einem Bauchtrauma mit Zwerchfell- und dreifacher Dünndarmruptur etc. erhielt eine 42-jährige Geschädigte, bei der insbesondere eine deutliche Einschränkung der HWS-Beweglichkeit und eine Bewegungseinschränkung des rechten Handgelenkes mit Verlust der groben Kraft und eine MdE von 50 % eingetreten ist, ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000,00 DM (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.02.1999 - 3 U 533/97, Hacks/Ring/Böhm, a.a.O., Nr. 2505).
  • KG, 15.03.2004 - 12 U 333/02

    Schmerzensgeld: Berücksichtigung von Vergleichsentscheidungen bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    - 30.450,00 EUR hielt das KG (Urteil vom 15.03.2004, VRS 106, 419) bei einer Schienbeinkopftrümmerfraktur rechts mit frühzeitiger Entwicklung einer posttraumatischen Arthrose mit entsprechend schmerzhafter Belastung des rechten Beines und der Notwendigkeit prothetischer Versorgung sowie einer MdE von 40 % für adäquat.
  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 291/94

    Anwendung ausländischer Verkehrsvorschriften durch die deutschen Gerichte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Eine Einschränkung des Deliktsstatuts ergibt sich lediglich aus der Beachtung örtlicher Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften, die stets dem Recht des Unfallortes zu entnehmen sind (BGH NJW-RR 1996, 732 m.w. Nachw.).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 11 U 177/00

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    - Das OLG Köln hat durch Urteil vom 11.07.2001 (VersR 2002, 1039) nach einem Verkehrsunfall mit einer Vielzahl von Frakturen insbesondere im Bereich des rechten Unterarms sowie des Beckens und der Unter- und Oberschenkel beider Beine, einem 6-monatigen Krankenhausaufenthalt nebst 30 Blutübertragungen mit der Folge einer erheblich geminderten Funktionsfähigkeit des rechten Armes und beider Beine sowie einer Beinverkürzung links von 2 cm und einer verbleibenden MdE von 70 % sowie der Gefahr von arthrotischen Veränderungen bei einem 18-jährigen Geschädigten ein Schmerzensgeld von 50.000,00 EUR zugesprochen.
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Nürnberg, 14.01.2002 - 5 U 2628/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden LKW mit einem die

  • BGH, 14.06.1960 - VI ZR 81/59

    Rechtsmittel

  • OLG Naumburg, 20.11.2014 - 1 U 59/14

    Schmerzensgeld bei Verletzung der linken Hand des Linkshänders, Knieverletzung

    bb) Das OLG Stuttgart hat einem fünfzigjährigen Motorradfahrer auf Grund unfallbedingt erlittener Hüftpfannenfraktur links, einer Ausrenkung des Hüftkopfes, einer Kniescheibenfraktur links sowie Schürfwunden und Prellungen mit verbliebenen mäßiggradigen Bewegungseinschränkungen, Muskelminderung, einliegenden Implantaten und fortschreitender Arthrose ein Schmerzensgeld von 30.000,00 EUR zuerkannt (NJOZ 2010, 1374 nebst den dort aufgeführten weiteren Schmerzensgeldfällen).
  • LG Düsseldorf, 30.07.2015 - 16 O 153/14
    Zudem beruft der Kläger sich auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 21.10.2009, Az: 3 U 86/09, in der dem dortigen Kläger ein Schmerzensgeld von 30.000,00 EUR zugesprochen wurde.

    In der Entscheidung des OLG Stuttgarts vom 21.10.2009, Az: 3 U 86/09 hatte das erstinstanzliche Gericht bei der Bemessung des Schmerzensgeldes bereits berücksichtigt, dass eine prothetische Versorgung der Hüfte erfolgen musste, was wegen der weiter notwendigen Operationen zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führte.

  • OLG München, 14.12.2012 - 10 U 1161/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der Kosten für den Besuch

    Besuche im Fitness-Studio sind nicht anders wie krankengymnastische Übungsbehandlungen zu beurteilen (OLG Stuttgart, Urteil v. 21.10.2009, Az. 3 U 86/09).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2016 - 12 U 160/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei Fraktur des Schienbeinkopfs mit 2-wöchiger

    Der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 21.10.2009 ( 3 U 86/09) lagen gravierendere Verletzungen zugrunde, die die Beeinträchtigungen der Klägerin deutlich übersteigen.
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   OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09   

Zitiervorschläge
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OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,1303)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,1303)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2009,1303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 255, 280 BGB

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 255 BGB; § 280 BGB
    Umfang der Offenbarungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Verkauf einer Fondsbeteiligung; Umfang des Schadensersatzes bei Möglichkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages

  • nomos.de PDF, S. 38

    Rückvergütungen ("Kick-Backs") bei Medienfonds (Prospektangaben, Verschulden und Widerruflichkeit des empfohlenen Finanzierungsgeschäfts)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Offenbarungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Verkauf einer Fondsbeteiligung; Umfang des Schadensersatzes bei Möglichkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages

  • Judicialis

    BGB § 255; ; BGB § 280

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 255; BGB § 280
    Umfang der Offenbarungspflicht einer Bank über Rückvergütungen für den Verkauf einer Fondsbeteiligung; Umfang des Schadensersatzes bei Möglichkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kickback in der Anlageberatung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anlageberatung und kickback-Zahlungen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 280, 255
    Zur Aufklärungspflicht der beratenden Bank über Rückvergütungen im Jahr 2004

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2288 (Ls.)
  • WM 2010, 609
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Er beruft sich mit seiner Berufung nunmehr in erster Linie auf die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten "kickback"Zahlungen, insbesondere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2009 (XI ZR 510/07), in der der Bundesgerichtshof - ebenfalls zu einer einen Medienfonds betreffenden Anlage - ausgeführt hat, dass eine beratende Bank zur Information über erhaltene Rückvergütungen bei dem Vertrieb von Medienfonds verpflichtet sei.

    Darüber hinaus halten die Beklagten die vom Kläger in Bezug genommene "kickback"Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH XI ZR 510/07 v. 20. Januar 2009) für hier nicht anwendbar, weil in dem dortigen Verfahren im Prospekt nicht darauf hingewiesen worden sei, dass das dort mit dem Anteilsvertrieb beauftragte Unternehmen berechtigt sei, weitere Unternehmen für den entgeltlichen Anteilsvertrieb unter zu beauftragen.

    a) Grundsätzlich ist eine Bank - auch beim Vertrieb von Fondsbeteiligungen - verpflichtet, den Anleger über erhaltene Rückvergütungen zu informieren (BGH XI ZR 510/07 v. 20. Januar 2009).

  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    In Übereinstimmung mit der vom Oberlandesgericht München (U. v. 11. August 2009 - 19 U 1906/09) sowie von dem Oberlandesgericht Stuttgart (U. v. 6. Oktober 2009 - 6 U 126/09, Juris Rn. 59 ff.) geäußerten Auffassung, vermag der Senat dem aber nicht zu folgen.

    Überdies ist die Offenlegung der Vergütungshöhe geeignet, das Ausmaß eines Interessenkonflikts aufzuzeigen und ein milderes Mittel als die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu ausführlich OLG Stuttgart, U. v. 6. Oktober 2009 - 6 U 126/09, Juris Rn. 40 ff.).

  • OLG Hamm, 24.05.1995 - 12 U 159/94
    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Zwar wird für die Verjährungseinrede eine solche Verpflichtung bejaht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24. Mai 1995 - 12 U 159/94, Beckonline).
  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Da der Kläger die Anlage nicht gezeichnet hätte, wenn er von der Beklagten zu 1 nicht unzutreffend beraten worden wäre, ist er nach den Grundsätzen der Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, wie er ohne die schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung stünde (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - XI ZR 205/05 und 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Da der Kläger die Anlage nicht gezeichnet hätte, wenn er von der Beklagten zu 1 nicht unzutreffend beraten worden wäre, ist er nach den Grundsätzen der Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, wie er ohne die schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung stünde (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2006 - XI ZR 205/05 und 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05).
  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Dies steht im Einklang mit einer neueren Entscheidung des - zugleich für das Amtshaftungsrecht zuständigen - III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, in der es ebenfalls um einen Filmfonds ging (BGH, B. v. 19. Februar 2009 - III ZR 154/08. vgl. auch schon BGH, U. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 38. offen gelassen in II ZR 262/06 und XI ZR 453/02).
  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Dies steht im Einklang mit einer neueren Entscheidung des - zugleich für das Amtshaftungsrecht zuständigen - III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, in der es ebenfalls um einen Filmfonds ging (BGH, B. v. 19. Februar 2009 - III ZR 154/08. vgl. auch schon BGH, U. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 38. offen gelassen in II ZR 262/06 und XI ZR 453/02).
  • OLG Oldenburg, 11.09.2009 - 11 U 75/08

    Pflicht des Anlageberaters zur Offenbarung einer Vergütung von weniger als 15 %

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Dem hat sich das Oberlandesgericht Oldenburg angeschlossen (U. v. 11. September 2009 - 11 U 75/08).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Vielmehr gab es seit den 80er Jahren Rechtsprechung, wonach ein Berater verpflichtet war, seinem Mandanten offen zu legen, dass er von dritter Seite eine Provision dafür erhielt, dass er diesen zu einer bestimmten Vermögensanlage veranlasste (BGH, U. v. 19. Juni 1985 - IVa ZR 196/83, NJW 1985, 2523 ff., U. v. 20. Mai 1987 - IVa ZR 36/86, NJW-RR 1987, 1361 f., U. v. 26. September 1990 - IV ZR 147/98, NJW-RR 1991, 145 ff.).
  • BGH, 05.11.2007 - II ZR 262/06

    Zur Ersatzpflicht des GmbH-Geschäftsführeres wegen nach Insolvenzreife

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 86/09
    Dies steht im Einklang mit einer neueren Entscheidung des - zugleich für das Amtshaftungsrecht zuständigen - III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, in der es ebenfalls um einen Filmfonds ging (BGH, B. v. 19. Februar 2009 - III ZR 154/08. vgl. auch schon BGH, U. v. 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84, WM 1986, 199 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 38. offen gelassen in II ZR 262/06 und XI ZR 453/02).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 36/86

    Offenbarungspflicht des Steuerberaters hinsichtlich mit Dritten getroffenen

  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • OLG Dresden, 24.07.2009 - 8 U 1240/08

    Rückvergütung; Innenprovision

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 08.11.2018 - III ZR 628/16

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs eines Kapitalanlegers:

    Entgegen einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur vertretenen Auffassung (s. OLG Celle, WM 2010, 609, 612 f; OLG Hamm, Urteile vom 16. Dezember 2009 - 31 U 80/09, juris Rn. 79 und vom 3. März 2010 - 31 U 106/08, BeckRS 2010, 08982; Edelmann in Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl., § 3 Rn. 123; sowie BeckOGK/Piekenbrock, BGB, § 199 Rn. 53.1 [Stand: 1. August 2018]) kommt es für die Frage nach dem Verjährungsbeginn nicht darauf an, ob der Kapitalanleger von einem ihm eingeräumten Widerrufsrecht bereits Gebrauch gemacht hat.
  • OLG Celle, 21.04.2010 - 3 U 202/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen beim

    cc) Anlass, die für das Amtshaftungsrecht entwickelte Kollegialgerichtsrichtlinie auf Vertragsverhältnisse anzuwenden, besteht nicht (so schon Senatsurteile 3 U 86/09 und 94/09).

    Die Offenlegung der Vergütungshöhe ist geeignet, das Ausmaß eines Interessenkonflikts aufzuzeigen, ein milderes Mittel als die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung ist nicht ersichtlich (vgl. auch OLG Stuttgart, a. a. O., Juris Rn. 40 ff.; Senatsurteil vom 21. Oktober 2009 - 3 U 86/09).

  • OLG Naumburg, 09.02.2010 - 6 U 147/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und

    f) Da die Fondsbeteiligung nicht fremdfinanziert, sondern aus Sparguthaben bezahlt worden ist, muss auf die Frage, ob eine Widerruflichkeit des Darlehensvertrages den Schaden entfallen lässt, hier nicht eingegangen werden (verneinend Senat, 6 U 99/09 und 6 U 106/09 sowie OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2009, 31 U 70/09, Rn. 75; OLG Celle, Urt. 21.10.2009, 3 U 86/09, Rn. 54; OLG Schleswig, Urt. v. 27.01.2005, 7 O 75/03, Rn. 33; jeweils zitiert nach juris).

    Bei dieser Sachlage obliegt es nicht dem Senat, sondern allein den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichenden Oberlandesgerichten Frankfurt (Urt. v. 24.06.2009, 17 U 307/08), Dresden (Urt. v. 24.07.2009, 8 U 1240/08) und Oldenburg (Urt. v. 11.09.2009, 11 U 75/08), die Revision zuzulassen (so bereits Senat 6 U 99/09 und 6 U 106/09 sowie OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2009, 9 U 30/09, Rn. 51; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2009, 31 U 70/09, Rn. 91, 92; Urt. v. 23.09.2009, 31 U 31/09, Rn. 95; OLG Celle, Urt. v. 21.10.2009, 3 U 86/09, Rn. 61; Urt. v. 01.07.2009, 3 U 257/08, Rn. 46; jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschl. nach § 522 Abs. 2 ZPO v. 11.08.2009, 19 U 2098/09, Seite 6, zweiter Absatz sowie Beschl. v. 17.07.2009, 25 U 1614/09).

  • LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer

    Denn die Frage einer Kollision des berechtigten Interesses des Kunden, der eine Beratung erwartet und angesichts der Umstände erwarten darf, und des wirtschaftlichen Eigeninteresses der Beklagten bei Erhalt von Provisionen aus dem Vertrieb ist ein ganz allgemeines vertragsrechtliches Problem, das in vielen Fällen der Geschäftsbesorgung auftreten kann, etwa gemäß § 654 BGB bei einem für beide Parteien tätigen Makler (vgl. zu allem OLG München vom 29.03.2010, Az. 17 U 3457/09; OLG Stuttgart vom 04.03.2010, Az. 13 U 42/09; OLG Hamm vom 03.03.2010, Az. 31 U 106/08; OLG Düsseldorf vom 30.11.2009, Az. 9 U 30/09; OLG Hamm vom 25.11.2009, Az. 31 U 70/09; OLG München vom 17.11.2009, Az. 5 U 4293/07; OLG Celle vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09; OLG Frankfurt a. M. vom 20.10.2009, Az. 14 U 98/08; OLG Stuttgart vom 06.10.2009, Az. 6 U 126/09; OLG Karlsruhe vom 03.03.2009, Az. 17 U 371/08; LG Magdeburg vom 04.06.2009, Az. 11 O 2449/08 sowie LG Hamburg v. 25.03.2009, Az. 322 O 183/08 und vom 18.03.2009, Az. 301 O 26/08; LG Heidelberg vom 14.07.2009, Az. 2 O 351/08; a.A. OLG Oldenburg vom 11.09.2009, Az. 11 U 75/08; OLG Dresden WM 09, 1689 ff.).

    Überdies ist die Offenlegung der Vergütungshöhe geeignet, das Ausmaß eines Interessenkonflikts aufzuzeigen und ein milderes Mittel als die Mitteilung der Höhe der Rückvergütung ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Stuttgart vom 06.10.2009, Az. 6 U 126/09; OLG Celle vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09).

  • LG Hamburg, 12.11.2009 - 319 O 191/08
    Dabei ist es unerheblich, von welcher Seite die Initiative zu dem Gespräch ausgeht ( OLG Celle, Urteil vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09 , zitiert über juris Rn 35).

    Unter diesen Umständen und vor dem Hintergrund, dass sich das Bestehen einer Aufklärungspflicht über der vertreibenden Bank gewährte Provisionen aufgrund des mit dem Provisionsanspruch einhergehenden Interessenkonflikts aufdrängen musste (vgl. OLG Celle, Urt. vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09 ), musste die Beklagte ernsthaft damit rechnen, dass ihre Praxis, die Anleger über die erhaltene Innenprovision nicht umfassend aufzuklären, von den Gerichten als pflichtwidrig beurteilt werden könnte.

    Dies umfasst auch die Entscheidung der Frage, ob sie die ihr aufgrund der Beteiligungsvermittlung zustehende Provision aufgrund des durch diese begründeten Interessenkonflikts offenlegen muss, oder nicht (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.10.2009, Az. 3 U 86/09 , zitiert über Juris, Rn. 46).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

    In zwei weiteren Urteilen vom 21. Oktober 2009 und 1. Juli 2007 hat der 3. Zivilsenat des OLG Celle eine Aufklärungspflicht einer Bank über Rückvergütungen folgerichtig auch nicht in Zweifel gezogen (OLG Celle, Urt. v. 21. Oktober 2009, 3 U 86/09, - juris Tz. 41; OLG Celle, Urt. v. 1. Juli 2009, 3 U 257/08, WM 2009, 1794 - juris Tz. 35; Vgl. auch OLG Stuttgart, Urt. v. 6. Oktober 2009, 6 U 126/09 - juris Tz. 30 ff.).

    Allerdings kommt auch in dieser Vorschrift zum Ausdruck, dass der Geschädigte grundsätzlich auch dann vollen Schadensersatz verlangen kann, wenn ihm zugleich ein Anspruch gegen einen Dritten zusteht (OLG Celle, Urteil vom 21. Oktober 2009, 3 U 86/09 - juris Tz. 57; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 255 Rn. 1 ff.).

  • OLG Köln, 09.03.2011 - 13 U 215/09

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung i.R.d.

    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; vgl. ferner OLG Celle - Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09; OLG Stuttgart ZIP 2009, 2185; OLG Dresden ZIP 2009, 2144; OLG Oldenburg BB 2009, 2390) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - seien es Anteile an Aktien- oder an Medienfonds, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Soweit sie dies - wie es auch nach ihrem eigenen Vortrag der Fall war - unterlassen hat, ergibt sich ihre Haftung aus einem Organisationsverschulden (wie hier OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2185 sowie OLG Celle WM 2009, 1794 sowie Urteil vom 21. Oktober 2009 - 3 U 86/09).

  • OLG Hamm, 25.01.2010 - 31 U 128/09

    Beratungspflicht des Vermittlers einer Kapitalanlage; Pflicht zur Aufklärung über

    Dieser Grundsatz findet sich etwa im Makler- und Auftragsrecht (vgl. zu Letzterem bereits Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 31 U 70/09, unter II 1 c bb = Juris-Rn. 64; abrufbar unter www.nrwe.de), ist aber darauf nicht beschränkt (vgl. im vorliegenden Zusammenhang mit weiteren Nachweisen aus der Zeit vor dem Jahr 2003 OLG Celle, Urt. v. 21.10.2009 - 3 U 86/09, Juris-Rn. 45, ZIP 2009, 2288; OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2009 - 6 U 126/09, Juris-Rn. 72 f., WM 2009, 2312) und war bereits deutlich vor dem Jahr 2003 auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erörtert.

    Der Senat (vgl. u.a. auch bereits Urt. v. 25.11.2009 - 31 U 70/09, Juris; abrufbar unter www.nrwe.de) folgt mit den vorstehenden Erwägungen der mittlerweile verbreiteten Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Urt. v. 21.10.2009 - 3 U 86/09, ZIP 2009, 2288; Urt. v. 01.07.2009 - 3 U 257/08, WM 2009, 1794; OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2009 - 6 U 126/09, WM 2009, 2312; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.06.2009 - 17 U 307/08, OLGR Frankfurt 2009, 828 - dazu noch unten - OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2009 - 17 U 371/08, VuR 2009, 384; ebenso, wie ausgeführt, offenbar auch der XI. Zivilsenat des BGH in dem Beschl. v. 20.01.2009).

  • OLG Hamm, 14.06.2010 - 31 U 48/10

    Aufklärungspflicht der beratenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen im

    Dieser Grundsatz findet sich etwa im Makler- und Auftragsrecht (vgl. zu Letzterem bereits Senat, Urt. v. 25.11.2009 - 31 U 70/09, unter II 1 c bb = Juris-Rn. 64; abrufbar unter www.nrwe.de), ist aber darauf nicht beschränkt (vgl. im vorliegenden Zusammenhang mit weiteren Nachweisen aus der Zeit vor dem Jahr 2003 OLG Celle, Urt. v. 21.10.2009 - 3 U 86/09, Juris-Rn. 45, ZIP 2009, 2288; OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2009 - 6 U 126/09, Juris-Rn. 72 f., WM 2009, 2312) und war bereits deutlich vor dem Jahr 2003 auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung erörtert.

    Der Senat (vgl. u.a. auch bereits Urt. v. 25.11.2009 - 31 U 70/09, Juris; abrufbar unter www.nrwe.de) folgt mit den vorstehenden Erwägungen der mittlerweile verbreiteten Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Celle, Urt. v. 21.10.2009 - 3 U 86/09, ZIP 2009, 2288; Urt. v. 01.07.2009 - 3 U 257/08, WM 2009, 1794; OLG Stuttgart, Urt. v. 06.10.2009 - 6 U 126/09, WM 2009, 2312; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.06.2009 - 17 U 307/08, OLGR Frankfurt 2009, 828 - dazu noch unten - OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.03.2009 - 17 U 371/08, VuR 2009, 384; ebenso, wie ausgeführt, offenbar auch der XI. Zivilsenat des BGH in dem Beschl. v. 20.01.2009).

  • OLG Köln, 09.03.2011 - 13 U 68/10

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung über

    Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WM 2007, 487; WM 2009, 405; WM 2009, 1274; vgl. ferner OLG Celle - Urteil vom 21.10.2009, 3 U 86/09; OLG Stuttgart ZIP 2009, 2185; OLG Dresden ZIP 2009, 2144; OLG Oldenburg BB 2009, 2390) muss eine Bank, die einem Anleger den Erwerb bestimmter Anlageprodukte - seien es Anteile an Aktien- oder an Medienfonds, denn der aufklärungspflichtige Interessenkonflikt ist in beiden Fällen gleich - empfiehlt, diesen ungefragt darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält.

    Soweit sie dies - wie es auch nach ihrem eigenen Vortrag der Fall war - unterlassen hat, ergibt sich ihre Haftung aus einem Organisationsverschulden (wie hier OLG Stuttgart, ZIP 2009, 2185 sowie OLG Celle WM 2009, 1794 sowie Urteil vom 21. Oktober 2009 - 3 U 86/09).

  • OLG Köln, 09.03.2011 - 13 U 5/10

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung i.R.d.

  • OLG Köln, 16.03.2011 - 13 U 4/10

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Nichtinformation

  • OLG Köln, 17.03.2010 - 13 U 33/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung i.R. einer

  • OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 4 U 40/09

    Kapitalanlagevermittlung: Schadensersatz auf Grund Zustandekommens eines

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 67/09

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

  • LG Stade, 29.03.2010 - 4 O 342/09

    Anlageberatungsvertrag; Anlageempfehlung; Anlagevermittlungsvertrag; Aufklärung;

  • OLG Celle, 04.03.2010 - 3 U 9/10

    Mögliche Aufklärungspflichten einer Bank über Rabatte beim

  • OLG Stuttgart, 16.04.2020 - 7 U 273/18

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal

  • OLG Köln, 07.09.2011 - 13 U 142/10

    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • OLG Köln, 07.12.2010 - 24 U 51/10
  • OLG Düsseldorf, 15.10.2010 - 17 U 89/09

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen für die

  • OLG Frankfurt, 16.03.2011 - 23 U 55/10

    Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen

  • LG Dortmund, 29.09.2010 - 2 O 462/09

    Schadensersatz und Freistellungsanspruch eines Anlegers wegen Nichtaufklärung

  • LG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14d O 180/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Erwerbs

  • LG Dortmund, 16.03.2011 - 2 O 308/10

    Anleger hat einen Anspruch auf Freistellung von Darlehensverbindlichkeiten

  • LG Dortmund, 23.02.2011 - 2 O 518/09

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers gegen eine Bank wegen Nichtaufklärung über

  • LG Dortmund, 19.02.2010 - 2 O 300/09

    Aufklärungspflicht einer Bank oder eines Finanzinstituts bei Rückfluss von

  • LG Dortmund, 07.01.2010 - 12 O 191/09

    Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 30.06.2010 - 3 U 86/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,35835
OLG Braunschweig, 30.06.2010 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2010,35835)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30.06.2010 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2010,35835)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 3 U 86/09 (https://dejure.org/2010,35835)
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Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch aufgrund einer rechtmäßigen polizeilichen Maßnahme

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 86/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,126262
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 86/09 (https://dejure.org/2012,126262)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.11.2012 - L 3 U 86/09 (https://dejure.org/2012,126262)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. November 2012 - L 3 U 86/09 (https://dejure.org/2012,126262)
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Volltextveröffentlichung

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