Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 14.11.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 3 U 86/11   

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https://dejure.org/2012,3615
OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 3 U 86/11 (https://dejure.org/2012,3615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.01.2012 - 3 U 86/11 (https://dejure.org/2012,3615)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - 3 U 86/11 (https://dejure.org/2012,3615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 BGB, § 22 VVG, § 522 ZPO
    Versicherungsrecht: Sekundäre Darlegungslast des Versicherungsnehmers bei Falschangaben im Versicherungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistige Täuschung des Versicherers durch falsche Angaben des Versicherungsnehmers im Versicherungsantrag

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Sekundäre Darlegungslast Versicherungsnehmer bei Falschangaben im Versicherungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123; VVG § 22; ZPO § 522
    Versicherungsrecht; arglistige Täuschung; Beweislast; Falschangaben - Sekundäre Darlegungslast des Versicherungsnehmers bei Falschangaben im Versicherungsantrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 123 ; VVG § 22 ; ZPO § 522
    Arglistige Täuschung des Versicherers durch falsche Angaben des Versicherungsnehmers im Versicherungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Arglist durch Verschweigen depressiver Verstimmungen und Schlafstörungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.01.2012 - 3 U 86/11
    Allerdings trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast, wenn objektiv falsche Angaben vorliegen (BGH vom 12.3.2008, IV ZR 330/06).
  • OLG Hamm, 03.02.2017 - 20 U 68/16

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Verschweigens

    Liegen aber objektiv falsche Angaben vor, so trifft den Versicherungsnehmer nach ständiger Rechtsprechung eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH, Beschluss vom 07. November 2007 - IV ZR 103/06 -, Rn. 1, juris, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2015 - 20 U 191/15 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09. Januar 2012 - 3 U 86/11 -, Rn. 12, juris).
  • LG Essen, 19.02.2020 - 18 O 247/19

    Offenbarungspflichtige Vorerkrankung bei Abschluss einer privaten

    Dies ist anzunehmen, wenn sich der Versicherungsnehmer bewusst ist, dass der Versicherer möglicherweise seinen Antrag nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen annehmen werde, wenn er die Wahrheit sage (OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2017 - 20 U 68/16 -, juris, Rn. 31; Prölss/Martin/ Armbrüster , 30. Aufl. 2018, § 22, Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2014 - 4 U 41/13 -, juris, Rn. 49; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.01.2012 - 3 U 86/11 -, juris, Rn. 12).

    Der Versicherungsnehmer muss darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06 -, juris, Rn. 1; OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2017 - 20 U 68/16 -, juris, Rn. 34; OLG Hamm, Beschluss vom 13.11.2015 - 20 U 191/15 -, juris, Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.01.2012 - 3 U 86/11 -, juris, Rn. 12).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 86/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37673
OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 86/11 (https://dejure.org/2012,37673)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2012 - 3 U 86/11 (https://dejure.org/2012,37673)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2012 - 3 U 86/11 (https://dejure.org/2012,37673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    Umdeutung unwirksame fristlose Mietvertragskündigung in ordentliche Kündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen fehlender behördlicher Genehmigung für den Betrieb einer Kindertagesstätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann fristlose in fristgerechte Kündigung umgedeutet werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nichterteilung einer Betriebserlaubnis berechtigt Mieter nicht zur fristlosen Kündigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichterteilung einer Betriebserlaubnis berechtigt Mieter nicht zur fristlosen Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 192/01

    Form für Herabsetzung des Mietzinses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 86/11
    Allerdings wird die Einhaltung der Schriftform für Vertragsänderungen, die eine Laufzeit von einem Jahr nicht übersteigen, für entbehrlich gehalten (vgl. BGH WM 1969, 920; BGH NJW 2005, 1861, 1862 für eine nachträgliche Herabsetzung des Mietzinses; Wolf/Eckert/Ball a.a.O. Rn. 128; Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Auflage Rn. II 773).
  • BGH, 16.07.2003 - XII ZR 65/02

    Einhaltung der Schriftform durch den Vertreter einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 86/11
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung eine ausdrücklich als fristlose Kündigung bezeichnete Erklärung hilfsweise in einer ordentliche Kündigung umzudeuten, wenn nach dem eindeutigen Willen des Kündigenden das Vertragsverhältnis in jedem Fall zum nächstmöglichen Termin beendet werden soll (vgl. BGH NJW 2003, 1143, 1344; BGH NJW 2003, 3053, 3054; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht und Leasingrechts 10. Auflage Rn. 934).
  • BGH, 18.06.1969 - VIII ZR 88/67

    Formelle Voraussetzungen für einen Mietvertrag - Schriftformerfordernis im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 86/11
    Allerdings wird die Einhaltung der Schriftform für Vertragsänderungen, die eine Laufzeit von einem Jahr nicht übersteigen, für entbehrlich gehalten (vgl. BGH WM 1969, 920; BGH NJW 2005, 1861, 1862 für eine nachträgliche Herabsetzung des Mietzinses; Wolf/Eckert/Ball a.a.O. Rn. 128; Bub/Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 3. Auflage Rn. II 773).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 258/01

    Anforderungen an die Bezeichnung der Forderungen in einer Vorpfändung; Einrede

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 86/11
    Die allgemeinen Bestimmungen der §§ 134, 138 Abs. 1 BGB kommen daneben nicht zur Anwendung, sofern das Rechtsgeschäft nicht besondere, über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände aufweist (vgl. BGH ZinsO 2005, 596, 597 m.w.N.).
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