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   OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02   

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https://dejure.org/2003,8385
OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02 (https://dejure.org/2003,8385)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.03.2003 - 3 U 874/02 (https://dejure.org/2003,8385)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. März 2003 - 3 U 874/02 (https://dejure.org/2003,8385)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit der Werkleistung und die verspätete Errichtung des Rohbaus; Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers aufgrund fehlender Pläne des Bestellers; Beendigung des Verzug durch die Erhebung der Einrede eines Zurückbehaltungsrechts; ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 326 Abs. 1 a.F.; ; BGB §§ 633 ff a.F.; ; BGB § 635; ; BGB § 636; ; BGB § 636 S. 1; ; BGB § 642 Abs. 1; ; BGB § 649; ; ZPO § 304 Abs. 1; ; ZPO § 355; ; ZPO § 355 Abs. 1 S. 1; ; VOB/B § 3 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kooperationspflicht bei einvernehmlichen Planabweichungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Planabweichung hat Unternehmer keinen Anspruch auf neue Panung! (IBR 2003, 297)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Nicht ins Protokoll aufgenommene Eindrücke dürfen aber nicht verwertet werden, wenn auch nur einer der an der Entscheidung mitwirkenden Richter an der Beweisaufnahme nicht mitgewirkt hat; kommt es auf solche Eindrücke an, so ist die Beweiserhebung nach einem Richterwechsel daher zu wiederholen (BGH NJW 1997, 1586; 91, 1180; BGH NJW-RR 1997, 506; 94, 1537; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage § 355 Rdn. 6).

    Eine derartige Rüge war auch nicht ausnahmsweise entbehrlich, weil den Parteien erst aus dem Urteil erkennbar wurde, dass eine unzulässige Verwertung persönlicher Eindrücke stattgefunden hat (vgl. BGH NJW 1991, 1180; NJW-RR 1997, 506).

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Nicht ins Protokoll aufgenommene Eindrücke dürfen aber nicht verwertet werden, wenn auch nur einer der an der Entscheidung mitwirkenden Richter an der Beweisaufnahme nicht mitgewirkt hat; kommt es auf solche Eindrücke an, so ist die Beweiserhebung nach einem Richterwechsel daher zu wiederholen (BGH NJW 1997, 1586; 91, 1180; BGH NJW-RR 1997, 506; 94, 1537; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage § 355 Rdn. 6).

    Eine derartige Rüge war auch nicht ausnahmsweise entbehrlich, weil den Parteien erst aus dem Urteil erkennbar wurde, dass eine unzulässige Verwertung persönlicher Eindrücke stattgefunden hat (vgl. BGH NJW 1991, 1180; NJW-RR 1997, 506).

  • BGH, 24.06.1998 - IV ZR 159/97

    Aufhebung des Erbverzichts nach dem Tod des Verzichtenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Ob diese zur Aufrechnung gestellten Forderungen den Klageanspruch übersteigen - nur dann kann der Anspruch dem Grunde nach gerechtfertigt werden (vgl. BGHZ 139, 116, 118) -, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Auch im Rahmen eines derartigen Vertrages sind die Parteien zu Kooperation verpflichtet (vgl. Grieger BauR 2000, 969 ff unter Verweis auf BGH BauR 2000, 409, 410).
  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 488/99

    Pflichten des Architekten nach Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Hinsichtlich der erbrachten Leistungen bestehen Ansprüche aus §§ 633 ff BGB fort (vgl. BGH NJW-RR 2001, 383).
  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 89/71

    Begriff der fehlerhaften Planung

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Soweit er im weiteren Verlauf des Bauvorhabens den Beklagten keine notwendigen Weisungen erteilt hat, wird diese "Nichtplanung" einem Planungsfehler gleichgesetzt, der Bauherr muss sich deshalb entsprechendes Verhalten seines Architekten anrechnen lassen (BGH BauR 1974, 125; OLG Düsseldorf BauR 1994, 281).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1993 - 22 U 119/93

    Prüfungs- und Hinweispflicht bei Balkonbelagsarbeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Soweit er im weiteren Verlauf des Bauvorhabens den Beklagten keine notwendigen Weisungen erteilt hat, wird diese "Nichtplanung" einem Planungsfehler gleichgesetzt, der Bauherr muss sich deshalb entsprechendes Verhalten seines Architekten anrechnen lassen (BGH BauR 1974, 125; OLG Düsseldorf BauR 1994, 281).
  • BGH, 03.11.1978 - IV ZR 61/77

    Anspruch auf Entschädigung für einen Brandschaden aus einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Eine solche Vorabentscheidung kann auch in der Berufungsinstanz ergehen, selbst dann, wenn - wie hier - das erstinstanzliche Gericht der Klage in vollem Umfang stattgegeben hat und mit der Berufung sowohl die Entscheidung über den Grund als auch über die Höhe des Anspruchs zur Nachprüfung gestellt werden (BGH VersR 1979, 25).
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 17/63

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Eine darin liegende Verletzung des § 355 ZPO kann jedoch grundsätzlich nicht geltend gemacht werden, wenn eine Rüge nicht in der nächsten mündlichen Verhandlung erfolgt ist (§ 295 ZPO; BGHZ 40, 179; BGH NJW 1979, 2518; OLG Düsseldorf VersR 77, 1131).
  • BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93

    Bestimmtheit für die Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit - Kriterien für

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02
    Nicht ins Protokoll aufgenommene Eindrücke dürfen aber nicht verwertet werden, wenn auch nur einer der an der Entscheidung mitwirkenden Richter an der Beweisaufnahme nicht mitgewirkt hat; kommt es auf solche Eindrücke an, so ist die Beweiserhebung nach einem Richterwechsel daher zu wiederholen (BGH NJW 1997, 1586; 91, 1180; BGH NJW-RR 1997, 506; 94, 1537; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage § 355 Rdn. 6).
  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 115/90

    Rücktrittsrecht vom Werklieferungsvertrag bei drohender Fristüberschreitung

  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • BGH, 08.03.2001 - VII ZR 470/99

    Vertraglich geschuldeter Beginn der Ausführung eines Bauwerks

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1977 - 4 U 210/76
  • OLG Koblenz, 03.11.2005 - 5 U 450/05

    Bauvertrag: Haftung des Auftraggebers für unzutreffende Angaben seines

    Vielmehr stehen falsche Vorgaben und Aufklärungsversäumnisse im Raum, durch die die Verpflichtung der Klägerin verletzt wurde, die Beklagte -namentlich durch die Übergabe von Plänen- korrekt über die örtlichen Gegebenheiten und Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zu informieren (vgl. dazu BGH NJW 1984, 1676, 1677; OLG Koblenz, 3. Senat IBR 2003, 297).
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