Rechtsprechung
OLG Hamburg, 25.10.2001 - 3 U 88/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung; Unlauterer Wettbewerb; Vergleichende Werbung; Beispiel; Unterlassungsanspruch; Systemvergleich
- Judicialis
UWG § 2
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
UWG § 1; UWG § 2; UWG § 13 Abs. 5; BGB § 242
Vergleichende Werbung bei namentlicher Benennung eines Wettbewerbers als Beispiel für eine Vergleichsgruppe (Versicherungen) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 31.01.2001 - 406 O 298/00
- OLG Hamburg, 25.10.2001 - 3 U 88/01
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1120
Rechtsprechung
OLG Köln, 05.03.2002 - 3 U 88/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Auskunftsanspruch hinsichtlich der Übertragung von Gesellschaftsanteilen; Auskunft über den Inhalt eines Anteilsübertragungsvertrages; Notarieller Schenkungsvertrag zum Abschluss eines Konsortialvertrages; Entsprechende Anwendung von § 510 BGB auf andere Optionsrechte; ...
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 06.04.2001 - 16 O 601/00
- OLG Köln, 05.03.2002 - 3 U 88/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.1958 - VIII ZR 2/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 05.03.2002 - 3 U 88/01
Der Senat verkennt aber nicht, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von § 510 BGB auf andere Optionsrechte im weiteren Sinne bejaht wird (…vgl. RG, Urt. v. 05.11.1929 - VIII 184/29 - in: RGZ 126, 123; BGH, Urt. v. 14.01.1958 - VIII ZR 2/57 - in: MDR 1958, 234), dies gilt jedoch nur, soweit eine dem Vorkaufsrecht vergleichbare Situation vorliegt wie beim Eintritt in einen anderen Vertrag als einen Kaufvertrag und deshalb eine entsprechende Anwendung des § 510 BGB geboten ist. - RG, 05.11.1929 - VII 184/29
Zur Frage der Auskunftspflicht.
Auszug aus OLG Köln, 05.03.2002 - 3 U 88/01
Der Senat verkennt aber nicht, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine entsprechende Anwendung von § 510 BGB auf andere Optionsrechte im weiteren Sinne bejaht wird (vgl. RG, Urt. v. 05.11.1929 - VIII 184/29 - in: RGZ 126, 123;… BGH, Urt. v. 14.01.1958 - VIII ZR 2/57 - in: MDR 1958, 234), dies gilt jedoch nur, soweit eine dem Vorkaufsrecht vergleichbare Situation vorliegt wie beim Eintritt in einen anderen Vertrag als einen Kaufvertrag und deshalb eine entsprechende Anwendung des § 510 BGB geboten ist.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 88/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)