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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02   

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https://dejure.org/2003,3774
OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,3774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,3774)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,3774)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 Abs 2 InsO
    Insolvenzanfechtung: Positive Kenntnis des begünstigten Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Insolvenzanfechtung: Positive Kenntnis des begünstigten Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1055
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 25.02.2000 - 29357/95

    Gabriele Gast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
    Insbesondere derartige Fälle einer "unkongruenten Deckung", bei denen der Schuldner erfüllungshalber eine anderweitige Forderung abtritt, werden im allgemeinen als Anzeichen für die Zahlungsunfähigkeit angesehen (vgl. BGH NJW 2001, 211).
  • OLG Dresden, 31.01.2001 - 13 U 2535/00

    Verschulden des Gläubiges hinsichtlich der Unkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
    Soweit das OLG Dresden grobe Fahrlässigkeit ausreichen lässt (ZIP 2001, 621), kann dem nicht gefolgt werden; vielmehr schadet selbst grob fahrlässige Unkenntnis nicht, entscheidend ist die Eindeutigkeit der Rechtslage (vgl. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, § 130, Rdnr. 34).
  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
    In seiner Rechtsprechung zu § 30 KO hat der BGH die Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bejaht, wenn letzterer dem Gläubiger eines verhältnismäßig hohen Anspruchs auf dessen Zahlungsaufforderung erwidert, er könne nicht zahlen, dafür aber die Abtretung seiner Kundenforderung angeboten hatte (BGH NJW 98, 607).
  • BGH, 15.11.1990 - IX ZR 92/90

    Feststellung der Kenntnis von der Zahlungseinstellung nach § 30 KO - Führung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2003 - 3 U 89/02
    Positive Kenntnis im Sinne von § 130 Abs. 2 InsO, die zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts vorliegen muss, bedeutet für sicher gehaltenes Wissen (BGH WM 91, 150); dabei ist allerdings die genaue Kenntnis der rechtlichen Zusammenhänge nicht erforderlich, sondern es ist auf die natürliche Betrachtungsweise aus der Sicht eines durchschnittlich geschäftserfahrenen, unvoreingenommenen Gläubigers abzustellen (Münchener Kommentar, a.a.O., § 130, Rdnr. 32 f.).
  • OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Standpunkt des redlichen Verkehrs aus, nach den normativen Maßstab redlich Denkender zu beurteilen (vgl. BGHZ 133, 250 f.; HK/Kreft, a. a. O.; siehe auch OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f.).
  • OLG Saarbrücken, 24.06.2008 - 4 U 324/07

    Insolvenzverfahren: Insolvenzanfechtung auf Grund von Teilleistungen, die der

    Er muss also wissen, dass der Schuldner von seinen als fällig eingeforderten Geldschulden einen nicht unwesentlichen Teil (regelmäßig 10 %) derzeit nicht erfüllen kann und auch keine konkrete Aussicht hat, hierfür ausreichende und verwendbare Geldmittel in den nächsten drei Wochen zu erlangen (OLG Frankfurt ZIP 2003, 1055; Kirchhof, a.a.O., Rd. 35).
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03

    Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Standpunkt des redlichen Verkehrs aus, nach den normativen Maßstab redlich Denkender zu beurteilen (vgl. BGHZ 133, 250 f.; HK/Kreft, a. a. O.; siehe auch OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f.).
  • OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04

    Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung;

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Standpunkt des redlichen Verkehrs aus, nach den normativen Maßstab redlich Denkender zu beurteilen (vgl. BGHZ 133, 250 f.; HK/Kreft, a. a. O.; siehe auch OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f.).
  • LG Bonn, 24.06.2003 - 11 O 151/01

    Bestehen einer Aufrechnungsmöglichkeit mit unstreitigen Forderungen; Aufrechnung

    Positive Kenntnis im Sinn von § 130 Abs. 2 InsO bedeutet, so OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1055 f., "für sicher gehaltenes Wissen".
  • LG Gießen, 10.04.2014 - 4 O 347/13
    Es ist im allgemeinen Geschäftsleben nicht unüblich, dass - selbst unstreitige Forderungen - zum Teil mehrfach angemahnt werden müssen, obwohl die Schuldner zahlungsfähig sind (vgl. OLG Frankfurt, Az. 3 U 89/02).
  • LG Hamburg, 01.11.2013 - 328 O 429/12

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Kenntnis des

    Vorliegend musste die Beklagte allein aufgrund der schleppenden Tilgung der Forderungen durch die Schuldnerin nicht darauf schließen, dass die Zahlungsunfähigkeit der Schuldnerin drohte (vgl. Urteil des OLG Celle vom 15.03.2010, Az.: 13 U 111/09; Urteil des OLG Frankfurt vom 16.01.2003, Az.: 3 U 89/02; Urteil des Landgerichts Bremen vom 07.03.2013, Az.: 9 S 174/12; Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30.05.2012, Az.: 13 S 200/11).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3080
OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2002,3080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.2002 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2002,3080)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 2002 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2002,3080)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückständige Wohngeldvorschüsse als einfache Konkursforderungen; Auf den Zeitraum der Sequestration entfallende Ansprüche auf Zahlung rückständiger Wohngelder; Masseverbindlichkeit; Verbindung von allgemeinem Veräußerungsverbot mit der Anordnung der Sequestration; ...

  • Judicialis

    WEG § 16; ; WEG § 28; ; KO § 3; ; KO § 59; ; KO § 106

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    WEG § 16 § 28; KO § 3 § 59 § 106
    Rückständige Wohngeldvorschüsse als einfache Konkursforderungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Wohngeldvorschüsse Konkursforderungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1954
  • ZIP 2002, 1955
  • ZMR 2003, 57
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Aufgaben und Befugnisse des Sequesters beschränken sich nach geltendem Recht auf Maßnahmen der Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 118, 374, 379; BGH ZSP 1993, 48, 49); dem gegenüber entstehen Masseschulden im Sinne von § 59 KO erst aufgrund der endgültigen Verwaltung und ggf. Abwicklung der Masse.

    Der Sequester darf grundsätzlich nicht die gleichmäßige Befriedigung aller Konkursgläubiger im Konkursverfahren beeinträchtigen (vgl. BGHZ 105, 230, 240 m. w. N.; 118, 374, 379).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Wäre die Beklagte nur, wie am 01.07.1998 geschehen, zur Konkursverwalterin über das Vermögen der bestellt worden, nicht aber zuvor zur Sequesterin, wäre die rechtliche Beurteilung klar: Vor dem Konkurs fällig gewordene und begründete Ansprüche gegen die Gemeinschuldnerin auf Zahlung von Wohngeld/Wohngeldvorschüssen sind lediglich einfache Konkursforderungen (BGH ZIP 1994, 720, 721 m. w. N.).

    Denn maßgeblich ist die Fälligkeit des Vorschussanspruchs (BGH ZIP 1994, 720, 721).

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    In der dort zitierten Entscheidung BGHZ 130, 38, 41 f. hat der Bundesgerichtshof diese Auffassung wie folgt begründet:.
  • BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88

    Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Der Sequester darf grundsätzlich nicht die gleichmäßige Befriedigung aller Konkursgläubiger im Konkursverfahren beeinträchtigen (vgl. BGHZ 105, 230, 240 m. w. N.; 118, 374, 379).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    b) Zusätzlich - und entscheidend - gestützt wird diese Wertung durch die Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach selbst Rechtshandlungen des Sequesters keine Massenschuld begründen, sondern nur eine einfache Konkursforderung (BGH NJW 1997, 3028, 3029 - konkret: Keine Masseschuld aus einer vom Sequester abgegebenen Garantieerklärung).
  • OLG Hamm, 20.04.1988 - 15 W 168/88

    Verkehrssicherungspflicht; Ordnungsgemäße Verwaltung; Übliche Verhaltensweise der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz lässt sich auch nicht damit begründen, dass dem Sequester nicht nur die Sicherung der künftigen Konkursmasse, sondern im Interesse einer solchen Sicherung auch deren Verwaltung obliegt (so OLG Karlsruhe, ZMR 1988, 270).
  • BGH, 30.01.1986 - IX ZR 79/85

    Ausübung des Wahlrechts durch den vor Konkurseröffnung eingesetzten Sequesters;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Damit scheidet hier die Möglichkeit aus, den hier geltend gemachten Vorschussansprüchen deshalb Masseschuldqualität zuzusprechen, weil ihnen ein von der Beklagten als Sequesterin vorgenommenes Rechtsgeschäft zugrunde liegt (vgl. zu dieser - vom BGH nicht geteilten Auffassung - BGHZ 97, 87, 91 - dort m. w. N.).
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 68/92

    Keine Haftung des Sequesters für Umsatzsteuerausfall bei Verkäufen im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2002 - 3 U 89/02
    Demgemäß seien vom Sequester begründete Verbindlichkeiten oder mit seiner Zustimmung vom späteren Gemeinschuldner begründete Verbindlichkeit im anschließenden Konkursverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Masseschulden (BGH ZIP 1993, 48 und 687).
  • AG Hamburg, 06.07.2016 - 49 C 6/16

    Wohnraummiete: Relevanz pauschaler Einwendungen gegen eine

    Im Ausgangspunkt ist der Mieter zwar nicht per se gehalten, zur Erhebung einer Einwendung Belegeinsicht zu nehmen, indes muss diese jedenfalls dann vorab wahrgenommen werden, wenn die Belegeinsicht eine Klärung der offenen Fragen ermöglicht (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2003, 57; AG Wedding GE 2014, 945; AG Wetzlar GE 2012, 1235; AG Hanau, Urteil v. 11.04.2012 zum Az.: 37 C 244/10 bei juris; AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2010, 1351).
  • AG Berlin-Wedding, 16.06.2014 - 19a C 15/14

    Betriebskostenabrechnung - Einwendungen/Gewährung Belegeinsicht

    Indes muss diese jedenfalls vorab wahrgenommen werden, wenn die Belegeinsicht eine Klärung der offenen Fragen ermöglicht (OLG Düsseldorf ZMR 2003, 57 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.04.2003 - 3 U 89/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,43923
OLG Köln, 16.04.2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,43923)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.04.2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,43923)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. April 2003 - 3 U 89/02 (https://dejure.org/2003,43923)
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