Rechtsprechung
OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 9/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erwerb von Arzneimitteln in Großpackungen, die für Krankenhäuser bestimmt sind von einem Großhändler; Unlauteres Handeln durch Kenntnis über das rechtswidrige Inverkehrbringens durch einen Apotheker; Klage auf Unterlassen der Kennzeichnung "Einzelverkauf unzulässig"; ...
- Judicialis
UWG § 1; ; ApothekenG § 14
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; ApothekenG § 14
"Krankenhausprivileg" - Zur Frage des unlauteren Handelns durch Erwerb und Weiterverkauf von Arzneimitteln in Verpackungen, die der Hersteller als Klinikpackungen gekennzeichnet hat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 06.12.2000 - 315 O 412/00
- OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 9/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.1989 - I ZR 228/87
Klinikpackung
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 9/01
Das Landgericht hat sich auf die Entscheidung "Klinikpackung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1990, 1010) gestützt.Der Bundesgerichtshof hat sich weder in der Entscheidung "Klinikpackung" (GRUR 1990, 1010 ff.) noch in einer weiteren Entscheidung vom gleichen Tage (PharmaR 1990, 50 ff. ["N-Spray"]) mit der Frage befaßt, welche Bedeutung das Verhalten des Apothekers unter Lauterkeitsgesichtspunkten hat, denn Streitgegenstand war die Frage, ob die Kennzeichnung von Klinikpackungen unlauter sei, was verneint, bzw. ob es das Überkleben des Hinweises sei, was bejaht wurde.
- BGH, 12.10.1989 - I ZR 80/88
Wettbewerbswidrigkeit des Überklebens von Aufdrucken auf Anstaltspackungen zum …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 9/01
Der Bundesgerichtshof hat sich weder in der Entscheidung "Klinikpackung" (GRUR 1990, 1010 ff.) noch in einer weiteren Entscheidung vom gleichen Tage (PharmaR 1990, 50 ff. ["N-Spray"]) mit der Frage befaßt, welche Bedeutung das Verhalten des Apothekers unter Lauterkeitsgesichtspunkten hat, denn Streitgegenstand war die Frage, ob die Kennzeichnung von Klinikpackungen unlauter sei, was verneint, bzw. ob es das Überkleben des Hinweises sei, was bejaht wurde. - BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96
Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 9/01
Im Ausnutzen eines fremden Vertragsbruchs allein liegt noch kein unlauteres Verhalten, wie der Bundesgerichtshof neuerdings selbst bei einem selektiven Vertriebssystem (GRUR 2000, 724, 726 Außenseiteranspruch II) bestätigt hat.
Rechtsprechung
LSG Bayern, 21.08.2001 - L 3 U 9/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Weitergewährung einer Verletztenrente wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls; Stützrentengewährung; Vorbestehende degenerative Wirbelsäulenveränderungen; Gutachtenerstellung nach Aktenlage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 29.11.2000 - S 10 U 5109/98
- LSG Bayern, 21.08.2001 - L 3 U 9/01
Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 9/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Unterlassen einer computertomografische Untersuchung bei fehlenden Anhaltspunkte für ein tumoröses Geschehen im Bereich des Orbitabodens als Behandlungsfehler
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 26.10.2000 - 11 O 525/96
- OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 9/01
Rechtsprechung
OVG Saarland, 06.05.2002 - 3 U 9/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06
Folgeschutzantrag nach Asylverfahren
Der danach anwendbare Beschwerdeausschluss gemäß § 80 AsylVfG würde auch nach der bereits erfolgten Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzantrags des Antragstellers durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Dezember 2005 - 3 G 5116/05.A(1) - eine bloße zweitinstanzliche Wiederholung dieses Antrags im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens ausschließen; das gilt aber nicht für einen Abänderungsantrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO, weil es sich dabei nicht um ein Rechtsmittel handelt, mit dem die Rechtmäßigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses überprüft wird, sondern um ein neues eigenständiges Verfahren über die Fortdauer der bisher über den begehrten einstweiligen Rechtsschutz getroffenen gerichtlichen Entscheidung, für das während des durch den Zulassungsantrag eingeleiteten Berufungsverfahrens das Oberverwaltungsgericht/der Verwaltungsgerichtshof als Gericht der Hauptsache zuständig ist (vgl. für ähnliche Sachverhalte u. a. Hamb. OVG, Beschluss vom 1. November 1995 - Bs V 150/95 - juris Rdnrn. 2 und 3; Saarl. OVG, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 3 U 9/01 - juris Rdnr. 9;… s. a. Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 80 AsylVfG Rn 6).