Rechtsprechung
OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 839, 436; BauGB §§ 124, 127
Amtshaftung der Gemeinde gegenüber Bauplatzkäufern bei falscher Auskunft über Fertigstellung der Erschließung durch den Erschließungsträger - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtshaftung; Haftung für falsche Auskünfte; Bürgermeister; Amtspflicht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 34; BGB § 839; ZPO § 256
Amtshaftung für falsche Auskunft des Bürgermeisters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wer wird durch Amtspflicht geschützt?
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 26.05.1999 - 10 O 2094/98
- OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
- OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 06.07.1995 - III ZR 145/94
Amtspflichtverletzung durch Vollziehung eines unrichtigen Steuerbescheides; …
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
Der insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH, NJW 1995, 2778 (2779); NJW 1990, 898 (899)) und des Bundesverfassungsgerichts (siehe BVerfG, NJW 2000, 1402) anerkannte Vorrang des verwaltungsgerichtlichen Primärrechtsschutzes hat lediglich materiell-rechtlich zur Folge, dass ein Geschädigter seinen aus Amtshaftung folgenden Schadensersatzanspruch verliert, wenn er sich nicht zuvor bemüht hat, auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen die rechtswidrige Handlung des Beamten vorzugehen, um auf diese Weise den Schaden auszuschließen oder zumindest gering zu halten.Dies war im Übrigen auch Anlass für den Bundesgerichtshof, zur Frage, wann die Verjährung des Amtshaftungsanspruches beginnt, Stellung zu nehmen (vgl. BGHZ 95, 238, 242; NJW 1995, 2778 (2779)).
- BGH, 10.07.1980 - III ZR 23/79
Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines …
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
Die Pflicht, eine vollständige und zutreffende Auskunft zu geben, besteht nicht nur gegenüber der Allgemeinheit, sondern gegenüber jedem, auf dessen Antrag oder in dessen Interesse die Auskunft erteilt wird (vgl. BGH, WM 1980, 1199 (1200); NJW 1994, 2087 (2090)). - BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90
Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
So ist es Amtspflicht eines Beamten, der die Erteilung einer Auskunft übernommen hat, diese richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen (BGHZ 117, 83 (87 f.); 121, 65 (69)).
- BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91
Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
So ist es Amtspflicht eines Beamten, der die Erteilung einer Auskunft übernommen hat, diese richtig, klar, unmissverständlich und vollständig zu erteilen (BGHZ 117, 83 (87 f.); 121, 65 (69)). - BGH, 20.03.1961 - III ZR 9/60
Dienstunfall eines Beamten
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
Selbst wenn dies zuträfe, so bliebe es dennoch beim Fahrlässigkeitsvorwurf, denn das Verschulden muss sich nicht auch auf die Voraussehbarkeit des Schadens beziehen (vgl. BGH, BGHZ 34, 375 (381); NJW 1965, 962 (963)). - BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92
Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des …
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
Erforderlich ist daher eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten Dritten (BGHZ 122, 317 (320 f.). - BGH, 08.02.1965 - III ZR 170/63
Schadensersatzansprüche gegenüber der Bundespost wegen Amtspflichtverletzungen …
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
Selbst wenn dies zuträfe, so bliebe es dennoch beim Fahrlässigkeitsvorwurf, denn das Verschulden muss sich nicht auch auf die Voraussehbarkeit des Schadens beziehen (vgl. BGH, BGHZ 34, 375 (381); NJW 1965, 962 (963)). - BGH, 12.11.1997 - XII ZR 39/97
Ausdehnung der Berufung nach Stellung beschränkter Rechtsmittelanträge
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
Hierbei ist erstens zu berücksichtigen, dass die Stellung beschränkter Rechtsmittelanträge im Zweifel keinen Verzicht auf die Anfechtung des Urteils im Übrigen beinhaltet (BGH, NJW-RR 1998, 572). - BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93
Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung …
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
Die Pflicht, eine vollständige und zutreffende Auskunft zu geben, besteht nicht nur gegenüber der Allgemeinheit, sondern gegenüber jedem, auf dessen Antrag oder in dessen Interesse die Auskunft erteilt wird (vgl. BGH, WM 1980, 1199 (1200); NJW 1994, 2087 (2090)). - BGH, 21.12.1989 - III ZR 132/88
Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs durch Unterschutzstellung eines …
Auszug aus OLG Jena, 30.05.2000 - 3 U 911/99
Der insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z. B. BGH, NJW 1995, 2778 (2779); NJW 1990, 898 (899)) und des Bundesverfassungsgerichts (siehe BVerfG, NJW 2000, 1402) anerkannte Vorrang des verwaltungsgerichtlichen Primärrechtsschutzes hat lediglich materiell-rechtlich zur Folge, dass ein Geschädigter seinen aus Amtshaftung folgenden Schadensersatzanspruch verliert, wenn er sich nicht zuvor bemüht hat, auf dem Verwaltungsrechtsweg gegen die rechtswidrige Handlung des Beamten vorzugehen, um auf diese Weise den Schaden auszuschließen oder zumindest gering zu halten. - BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 165/90
Zivilgerichtliche Versagung einer Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff …
- BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84
Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs
- BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83
Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im …
- OLG Jena, 23.01.2008 - 4 U 83/06
Zur Auslegung eines notariellen Kaufvertrags bei fehlerhafter Auskunft einer …
In dem von den Klägern zu 1) und 2) anschließend geführten Vorprozess stellte das Thüringer OLG mit Urteil vom 30.05.2000 (Az.: 3 U 911/99) fest, dass die Beklagte wegen der amtspflichtwidrigen Auskunft dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist.In diesem Sinne hatte auch der 3. Senat des Thüringer OLG in seinem Urteil vom 30.05.2000 (Az.: 3 U 911/99) ausgeführt, dass den Klägern nur insofern ein Schaden entstanden sein könnte, als die damals streitrelevanten Beitragsbescheide nicht aufgehoben und die Kläger wegen der Erschließungskosten doppelt in Anspruch genommen würden.