Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 29.06.2010 - 3 U 92/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4803
OLG Schleswig, 29.06.2010 - 3 U 92/09 (https://dejure.org/2010,4803)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.06.2010 - 3 U 92/09 (https://dejure.org/2010,4803)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - 3 U 92/09 (https://dejure.org/2010,4803)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Auftraggebers bei Verzug des Auftragnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Auftraggebers bei Verzug des Auftragnehmers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fertigstellungsverzug: Ersatz von Drittunternehmerkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anerkenntnis einer nicht bestellten Handwerksleistung

Besprechungen u.ä. (5)

  • bauking.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    "Geschäftsführung ohne Auftrag"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fertigstellungsverzug: Ersatz von Drittunternehmerkosten nur bei Kündigung! (IBR 2011, 71)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann gelten ohne Auftrag erbrachte Leistungen als anerkannt und damit vergütungspflichtig? (IBR 2010, 669)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird die Vergütung nach § 2 Nr. 8 Abs. 3 VOB/B berechnet? (IBR 2010, 1423)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abgrenzung von Einheits- und Pauschalpreisabrede bei einem VOB-Bauvertrag (IBR 2011, 1048)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1937
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2010 - 3 U 92/09
    Das lässt sich der von ihnen zitierten Entscheidung BGH NJW 2006, 3139 jedoch nicht entnehmen, ebenso wenig wie der ihr vorangegangenen einschlägigen Entscheidung BGH NJW 2001, 2875 .

    Der Schaden sei der Betrag, um den der Geschädigte den Kaufgegenstand zu teuer erworben habe (BGH NJW 2006, 3139, 3143 bei Tz. 22).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.06.2010 - 3 U 92/09
    Das lässt sich der von ihnen zitierten Entscheidung BGH NJW 2006, 3139 jedoch nicht entnehmen, ebenso wenig wie der ihr vorangegangenen einschlägigen Entscheidung BGH NJW 2001, 2875 .
  • OLG Naumburg, 30.09.2011 - 12 U 12/11

    VOB-Vertrag: Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer

    a) Für ein Anerkenntnis im Sinne des § 2 Nr. 8 Abs. 2 S. 1 VOB/B genügt jedes tatsächliche Verhalten, das vorbehaltlos und eindeutig erkennen lässt, dass der Auftraggeber mit der ohne Auftrag oder abweichend vom Vertrag erbrachten Leistung letztlich doch einverstanden ist und sie als in den Vertrag einbezogen ansieht (vgl. OLG Schleswig BauR 2010, 1937 - 1943; Keldungs in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., § 2 VOB/B Rdn. 22).

    Allerdings kann es nach den Gesamtumständen ausreichen, dass der Auftraggeber die ohne oder abweichend von dem Vertrag ausgeführte Leistung bemerkt und gleichwohl weiterbauen lässt, weil er sie für notwendig erachtet (OLG Schleswig BauR 2010, 1937 - 1943; Keldungs in Ingenstau/Korbion, VOB, 17. Aufl., § 2 VOB/B Rdn. 22; Kuffer in Heiermann/Riedel/Rusam, VOB, 11. Aufl., § 2 VOB/B Rdn. 274).

    Soweit sich das beklagte Land darauf berufen hat, dass die Leistungsposition Baukran bereits von dem ursprünglichen Auftrag umfasst und mit den für die Rohbauarbeiten vereinbarten Einheitspreisen abgegolten sein sollte, ist es dagegen einem Rechtsirrtum unterlegen gewesen, der die Wirksamkeit des Anerkenntnisses selbst nicht berührt hat, denn er ändert nichts daran, dass das beklagte Land mit der Leistungserbringung, nämlich der Aufstellung eben jenes Turmdrehkranes, im Ergebnis einverstanden war (OLG Schleswig BauR 2010, 1937 - 1943).

    Die Frage, inwieweit sie zu vergüten ist, ist nur eine sich daran anschließende Rechtsfrage (vgl. OLG Schleswig BauR 2010, 1937 - 1943).

    Da hier die Leistung "Aufstellung und Vorhaltung eines Turmdrehkranes" mit dem Anerkenntnis nachträglich in den Auftrag einbezogen worden ist, kann die Klägerin zur Bestimmung der Vergütung nach diesen Grundsätzen auf ihre Preisermittlungsgrundlagen zurück greifen (vgl. OLG Schleswig BauR 2010, 1937).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 23 U 162/11

    Fertigungsliste weicht von Ausschreibung ab: Änderungsanordnung?

    Zudem ist das Verhalten der Beklagten insoweit wegen Widersprüchlichkeit treuwidrig i.S.v. § 242 BGB und unbeachtlich, da sie zuvor zugestanden hat, dass die ausgeschriebene Leistung nicht anders als tatsächlich ausgeführt (d.h. mit den Statikpfosten) verwirklicht werden konnte, indem sie dies im Rahmen der bauseitigen Schlussrechnungsprüfung (Anlage K14) durch den (indes hinsichtlich der LV-Pos. V.7./12./15 unzutreffenden) handschriftlichen Vermerk "Inhalt der Ausschreibung" selbst dokumentiert hat (vgl. auch Senat, Urteil vom 25.11.2008, 23 U 13/08, IBR 2010, 129; OLG Schleswig, Urteil vom 29.06.2010, 3 U 92/09, BauR 2010, 1937).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 92/09   

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https://dejure.org/2012,126730
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 92/09 (https://dejure.org/2012,126730)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.11.2012 - L 3 U 92/09 (https://dejure.org/2012,126730)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. November 2012 - L 3 U 92/09 (https://dejure.org/2012,126730)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 92/09
    Die Bemessung der MdE ist als Tatsachenfeststellung anzusehen, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 S 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8).
  • BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 92/09
    Das die gesetzliche Unfallversicherung beherrschende Prinzip der abstrakten Schadensbemessung besagt, dass die Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Versicherten vor und nach dem Arbeitsunfall zu bemessen ist (Bundessozialgericht (BSG) BSGE 31, 185 f).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 92/09
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 92/09
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSGE 45, 285, 287).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2012 - L 3 U 92/09
    Die MdE-Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen oder Berufskrankheiten für die Schätzung der MdE herausgebildet haben, dienen als Anhaltspunkte für die MdE-Einschätzung im Einzelfall und stellen allgemeine Erfahrungssätze dar (BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R, juris).
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