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   OLG Hamm, 03.02.1999 - 3 U 92/98   

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https://dejure.org/1999,9418
OLG Hamm, 03.02.1999 - 3 U 92/98 (https://dejure.org/1999,9418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.1999 - 3 U 92/98 (https://dejure.org/1999,9418)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 1999 - 3 U 92/98 (https://dejure.org/1999,9418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Patient; Beweislast; Beweislastumkehr; Nerv; Bett; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    ZPO § 709; ; ZPO § 711; ; ZPO § 720 a Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; BGB § 847; ; BGB § 823; ; BGB § 831; ; BGB § 30; ; BGB § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislastumkehr bei Lagerungsschäden im Arzthaftungsprozeß

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82

    Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.1999 - 3 U 92/98
    Zu diesem sog. voll beherrschbaren Risikobereich kann auch die Lagerung eines Patienten während der Operation gehören (vgl. BGH VersR 1984, 386; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., 1997 RdNrn. 500, 508; Müller NJW 1997, 3049, 3050).
  • OLG Hamm, 05.03.2001 - 3 U 158/99

    Anspruch auf Schadensersatz aus einer schuldhaften Verletzung von

    Die Erkenntnisse, daß Lagerungsschäden nicht immer vermeidbar sind und daß standardgemäße Lagerungsmethoden nicht zwingend in allen Einzelheiten zu dokumentieren sind, sind dem Senat auch aus anderen vergleichbaren Verfahren bekannt (vgl. Urteil vom 14.12.1998, - 3 U 126/98 - Urteil vom 03.02.1999 - 3 U 92/98 -).
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