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   OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00   

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OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00 (https://dejure.org/2004,5559)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.02.2004 - 3 U 98/00 (https://dejure.org/2004,5559)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - 3 U 98/00 (https://dejure.org/2004,5559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    EU-Parallelimport markenrechtlich geschützter umgepackter Arzneimittel ohne Vorabinformation des Markeninhabers; Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung über die Liefermengen der importierten Arzneimittel; Unkenntlichmachen der Angaben über die Lieferanten der ...

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 30; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 28; EG Art. 30; MarkenG § 14; MarkenG § 19
    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung wegen EU-Parallelimports von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 109
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    (c) Der Senat hat hierzu früher einen anderen Standpunkt vertreten (vgl. Senatsurteil vom 31. Juli 2003 3 U 117/00).

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Juli 2003 (3 U 117/00) noch die Auffassung vertreten, dass im Grundsatz kein Anspruch auf Rechnungslegung gegeben ist.

    Der Senat hat in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).

  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00

    Parallelimport von Markenware - Vorabinformation des Markenrechtsinhabers über

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, Parke-Davis-GmbH ./. kohlpharma GmbH pp.) so ausgeführt.

    Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senats in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal, GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band m. w. Nw.).

    Allerdings ist bei der Bestimmung des Umfangs des Auskunftsanspruchs davon auszugehen, dass die Schadensberechnung bei Kennzeichenverletzungen in der Regel nur durch Schätzung möglich ist und deshalb die Angaben zum Verletzerumsatz ausreichen, wenn nicht der Verletzergewinn ausschließlich auf der Rechtsverletzung beruht (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal; GRUR 1980, 227 - Monumenta Germaniae Historica).

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    Zudem ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen nach der sog. Lizenzanalogie, d. h. auf Grund einer (fiktiven) Lizenz berechnet werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte im Falle einer Befragung das betroffene Recht eingeräumt hätte oder selbst in der Lage gewesen wäre, die angemessene Lizenzgebühr zu erzielen (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

    Ein Anspruch auf (teilweise) Herausgabe des Verletzergewinns nach obiger Maßgabe scheidet nur dann von vornherein aus, wenn dem Markeninhaber trotz der durch den Verletzer erzielten Gewinne tatsächlich kein Schaden entstanden ist (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    Diese Regel ist demgemäß nur dann mit Art. 28, 30 EG vereinbar, wenn sie nicht dazu führt, die nationalen Märkte abzuschotten (EuGH GRUR 2003, 512 - Stüssy).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    Die nur teilweise Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn kann dadurch berücksichtigt werden, dass für die Bezifferung eines Schadens im Wege der Schadensschätzung ein pauschaler Abschlag vom Gewinn vorgenommen wird (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 274).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    Danach ist die Verhältnismäßigkeit des Auskunftsanspruchs jedenfalls dann gewahrt, wenn der Verletzer hinsichtlich seiner Lieferanten nur angeben muss, von wem er Arzneimittel in den beanstandeten Verpackungsgestaltungen bezogen hat, während er - im dortigen Fall ging der Auskunftsantrag nicht weiter - nicht angeben muss, woher er die original verpackten ausländischen Arzneimittel bezogen hat, die er - so im dortigen Sachverhalt - in von ihm selbst hergestellte Faltschachteln umgepackt hat (BGH GRUR 2002, 1063 - Aspirin).
  • OLG Hamburg, 12.06.2003 - 3 U 38/00

    Zur Bestimmung des Schadensersatzes für eine Markenverletzung bei Parallelimport

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    (b) Nichts anderes ergibt sich aus dem Umstand, dass im Falle eines Parallelimports ohne Vorabinformation der Schadensersatz nach der Lizenzanalogie berechnet werden kann (Senatsurteil vom 12. Juni 2003, 3 U 38/00).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der erkennende Senat folgt, ist der Anspruch auf ergänzende Rechnungslegung zu bejahen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen ist und ihm keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 2002, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Rechtsauffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 1995, 50 - Indorektal/Indohexal, GRUR 1999, 49 - Bruce Springsteen and his Band m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00

    Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels

  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03

    Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport

    Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

    Diese frühere Rechtsauffassung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber inzwischen, und zwar seit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - dort zu einer Markenverletzung wegen fehlender Vorabinformation) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.

  • OLG Hamburg, 23.12.2004 - 3 U 214/03

    Zur Vorabinformation und Musterübersendung beim EU-Parallelimport

    Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00, MagazinDienst 2004, 1129) aus den nachstehend ausgeführten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

    Der Senat hat seine frühere Rechtsauffassung bereits mit Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00, MagazinDienst 2004, 1129) aus den oben dargestellten Gründen zur Belegvorlage aufgegeben.

  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03

    Markenverletzung durch EU-Parallelimporteur durch nicht erforderliche

    Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

    Diese frühere Rechtsauffassung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen zur Belegvorlage aufgegeben.

  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    An der Rechtsprechung des Senats ist festzuhalten (vgl. zuletzt: OLG Hamburg, Urt. v. 12. Februar 2004, 3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber bereits bezüglich der hier in Rede stehenden besonderen Sachverhaltskonstellation, bei der eine Markenverletzung auf der Lieferantenebene nicht gegeben ist, mit seiner Entscheidung vom 12. Februar 2004 (OLG Hamburg 3 U 98/00) ausdrücklich aufgegeben.

  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03

    Zur Verletzung der Markenrechte des Arzneimittelherstellers durch einen

    Diese Rechtsprechung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen, insbesondere wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

    Diese frühere Rechtsauffassung hat der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. Februar 2004 (3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt) aus den oben dargestellten Gründen aufgegeben.

  • LG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 8 O 15/20
    Die Auskunft soll dem Verletzten nicht nur die Durchsetzung tatsächlich bestehender Ansprüche erleichtern, sondern ihm überhaupt erst die eigenverantwortliche Prüfung ermöglichen, ob auch Lieferanten oder Abnehmer Verletzungshandlungen begangen haben (OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 109, 113; vgl. zum Patentrecht: BGH, GRUR 1995, 338 - Kleiderbügel).
  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

    Dies gilt auch in Fällen von markenverletzenden Parallelimporten von Arzneimitteln (vgl. HansOLG, Urteil vom 12.02.2004 - Az.: 3 U 98/00).
  • LG Hamburg, 17.12.2020 - 327 O 40/20

    Voraussetzungen einer markenrechtlichen Erschöpfung im Zusammenhang mit dem

    Der von der Klägerin geltend gemachte Auskunftsanspruch folgt aus den §§ 19, 119 Abs. 1 MarkenG in Verbindung mit dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.02.2004 zum dortigen Az.: 3 U 98/00 und der von der Klägerin geltend gemachte, hierauf bezogene Anspruch auf Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten dem Grunde nach folgt aus den §§ 14 Abs. 6, 119 Abs. 1 MarkenG, da - mit der Listung in der "LAUER-Taxe" vorbereitete - Vertriebshandlungen der Beklagten in Bezug auf die von dieser aus Italien nach Deutschland parallelimportierten Arzneimittel "R." in Deutschland vor Ablauf einer Frist von 15 Arbeitstagen ab Zugang der jeweiligen Vertriebsanzeige bzw. gegebenenfalls der jeweiligen Musterverpackung bei R. die Klagemarke gemäß den §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, 119 Abs. 1 MarkenG verletzt hatten.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 29.11.2000 - 3 U 98/00   

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OLG Celle, 29.11.2000 - 3 U 98/00 (https://dejure.org/2000,6875)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.11.2000 - 3 U 98/00 (https://dejure.org/2000,6875)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. November 2000 - 3 U 98/00 (https://dejure.org/2000,6875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Notarhaftung: Betreuungspflicht des Notars gegenüber Grundstückskäufer bei Beurkundung (nur) des Verkaufsangebots

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 1 BNotO ; § 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG
    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung ; Notar; Betreuungspflicht ; Grundstücksverkauf; Auflassungsvormerkung ; Eintragung

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung ; Notar; Betreuungspflicht ; Grundstücksverkauf; Auflassungsvormerkung ; Eintragung

  • Judicialis

    BNotO § 19 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    BNotO § 19 Abs. 1; BeurkG § 17 Abs. 1 S. 1
    Beurkundung des Verkaufsangebots an nichtanwesenden Grundstückskäufer - Betreuungspflicht - Auflassungsvormerkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 193/70

    Notarspflichten bei Adoption

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 3 U 98/00
    Soweit der Bundesgerichtshof darüber hinaus die Beratungs- und Belehrungspflichten des Notars in Einzelfällen auch auf nur mittelbar Beteiligte erstreckt hat (vgl. dazu Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Auflage Rdn. 36 ff.), kommt eine solche Erweiterung der Beratungs- und Belehrungspflichten für den Notar nur gegenüber solchen Beteiligten in Betracht, die sich anlässlich der Beurkundung oder unter Bezugnahme auf eine vorangegangene Beurkundung an den Notar gewandt und ihm ihre Belange, in welcher Form auch immer, anvertraut haben oder die im eigenen Interesse bei der notariellen Amtshandlung anwesend waren (vgl. BGHZ 58, 343, 353; BGH DNotZ 1981, 773 ff.).
  • OLG Hamm, 20.12.1996 - 11 U 50/96
    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 3 U 98/00
    Soweit die Klägerin unter Berufung auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (DNotZ 1997, 658 ff.) meint, eine Amtspflichtverletzung des Beklagten liege schon deshalb vor, weil dieser ohne innere Rechtfertigung die Beurkundung des Kaufvertrages in Angebot und Annahme aufgespalten habe, ist der vom Oberlandesgericht Hamm entschiedene Sachverhalt mit dem hier vorliegenden nicht vergleichbar, da dort, anders als hier, die Annahme des Vertrages bereits im beurkundeten Kaufvertragsangebot durch einen vollmachtlosen Vertreter enthalten war und daher dem annehmenden Notar keinerlei Prüfungen, sondern lediglich die Vollmachtsbeglaubigung übertragen war.
  • BGH, 30.06.1981 - VI ZR 197/79

    Zur Belehrungspflicht bei Beurkundung von Angebot und Annahme durch verschiedene

    Auszug aus OLG Celle, 29.11.2000 - 3 U 98/00
    Soweit der Bundesgerichtshof darüber hinaus die Beratungs- und Belehrungspflichten des Notars in Einzelfällen auch auf nur mittelbar Beteiligte erstreckt hat (vgl. dazu Haug, Die Amtshaftung des Notars, 2. Auflage Rdn. 36 ff.), kommt eine solche Erweiterung der Beratungs- und Belehrungspflichten für den Notar nur gegenüber solchen Beteiligten in Betracht, die sich anlässlich der Beurkundung oder unter Bezugnahme auf eine vorangegangene Beurkundung an den Notar gewandt und ihm ihre Belange, in welcher Form auch immer, anvertraut haben oder die im eigenen Interesse bei der notariellen Amtshandlung anwesend waren (vgl. BGHZ 58, 343, 353; BGH DNotZ 1981, 773 ff.).
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