Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 98/09   

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https://dejure.org/2009,10468
OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2009,10468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2009 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2009,10468)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2009 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2009,10468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Internationaler Straßengüterverkehrt: Rücktrittserklärung mit Rechtsfolgenhinweis in einem Anwaltsschreiben als Weisung auf Rücktransport

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grenzen der Auslegung oder Umdeutung des Rücktritts vom Vertrag nach Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 12 Abs. 1; CMR Art. 33
    Grenzen der Auslegung oder Umdeutung des Rücktritts vom Vertrag nach CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 20.07.2007 - 26 Sch 3/06

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung: Abhängigkeit vom Hauptvertrag; hilfsweise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 98/09
    Hauptvertrag und Schiedsvereinbarung sind voneinander unabhängig (OLG Frankfurt OLGR 2008, 647; OLG München MDR 08, 943).
  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 33/80

    Rechte und Pflichten des Frachtführers - Abgrenzung von Speditionsvertrag und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 98/09
    Der Absender trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Inhalt der Weisung (BGH VersR 82, 669).
  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 204/91

    Ersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung neben Frachtführerhaftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 98/09
    Soweit der Kläger die Vereinbarung eines besonderen Interesses an einem bestimmten Lieferzeitraum (vgl. Art. 26 CMR) darlegen will, fehlt es hierfür an der Eintragung im Frachtbrief; diese ist konstitutiv (Koller a.a.O. Art. 26 CMR Rn. 3; BGH VersR 93, 1296).
  • OLG München, 12.02.2008 - 34 SchH 6/07

    Schiedsverfahren: Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung, die ebenso wie der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 98/09
    Hauptvertrag und Schiedsvereinbarung sind voneinander unabhängig (OLG Frankfurt OLGR 2008, 647; OLG München MDR 08, 943).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 302/99

    Bindung des Frachtführers an eine nicht im Frachtbrief eingetragene Weisung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.11.2009 - 3 U 98/09
    Dies dient dem Schutz des Frachtführers, da sichergestellt werden soll, dass nur der Verfügungsberechtigte eine Weisung erteilt, und dazu, dass der Inhalt der Weisung eindeutig festgelegt sein soll (BGH TranspR 2002, 399).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14604
OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,14604)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.10.2010 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,14604)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,14604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Ausreichende Aufklärung bei Ausweisung der Vertriebsprovisionen im Fondsprospekt als Eigenkapitalbeschaffungskosten

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Aufklärungspflicht einer anlageberatenden Bank hinsichtlich der Provision für die Vermittlung von Kapitalanlagen bei Ausweisung von Vertriebsprovisionen als Eigenkapitalbeschaffungskosten im ausgehändigten Fondsprospekt

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Aufklärungspflicht einer anlageberatenden Bank über die Höhe gezahlter Provisionen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 465 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08, seien hierin heimliche und hinter dem Rücken des Anlegers fließende, vom Umsatz abhängige Provisionen, somit aufklärungspflichtige Rückvergütungen, zu erblicken.

    Sie berufen sich vielmehr im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08, Tz. 31 darauf, dass es sich bei den im Emissionsprospekt bezeichneten Kosten zur Eigenkapitalbeschaffung um schlichte Innenprovisionen handele und nicht um verdeckte Rückvergütungen.

    c) Der BGH hat in der Entscheidung vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08 (WM 2009, 2306 Tz. 31) ausdrücklich und eindeutig klargestellt, dass aufklärungspflichtige Rückvergütungen nur dann vorliegen, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besonderes Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen.

    Der Senat sieht sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Entscheidung vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08; WM 2009, 2306und Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06, Tz. 15, veröffentlicht in BKR 2008, 199).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    32 Der BGH hat bereits in seinem Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06, Tz. 15, veröffentlicht in BKR 2008, 199 entschieden, die Bezeichnung als Kosten der Eigenkapitalbeschaffung lasse den Anleger nicht darüber im Unklaren, dass darunter Kosten für den Vertrieb der Kommanditbeteiligungen zu verstehen sind.

    Der Senat sieht sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Entscheidung vom 27.10.2009, Az. XI ZR 338/08; WM 2009, 2306und Urteil vom 25.09.2007, Az. XI ZR 320/06, Tz. 15, veröffentlicht in BKR 2008, 199).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Die Entscheidung des BGH vom 20.01.2009 (NJW 2009, 1416) sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, zumal der Kläger nicht schlüssig dargelegt habe, dass die Beklagte für die Vermittlung der Fondsanteile erhebliche Beträge erhalten habe und daher eine Gefährdungssituation für den Kunden unter dem Gesichtspunkt des Interessenkonfliktes geschaffen worden sei.

    Eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, muss nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19.12.2006, BGHZ 170, 226; Beschluss vom 20.01.2009 WM 2009, 405; Urteil vom 12.05.2009, WM 2009, 1274; Urteil vom 15.04.2010 WM 2010, 885; Beschluss vom 29.06.2010) darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenskonflikt der Bank offen zu legen.

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Der Kläger, der insoweit die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH WM 2006, 1288), hat damit den Nachweis einer nicht rechtzeitigen Übergabe des Prospekts durch die Beklagte nicht führen können und diese Behauptung im Berufungsverfahren auch nicht weiter verfolgt.
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Hinzukommen muss, dass der Beurteilung unterschiedliche Rechtssätze zugrunde liegen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1676).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Angesichts dessen, dass die Beklagte mit dem Anschreiben vom 16.10.1992 unstreitig mit einer Anlageempfehlung an den Kläger herangetreten war und dieser die Beratung durch die beklagte in Anspruch genommen hat, war jedenfalls stillschweigend eine Beratungsvertrag zustande gekommen (vgl. BGHZ 123, 126 Tz. 11, 12).
  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, muss nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19.12.2006, BGHZ 170, 226; Beschluss vom 20.01.2009 WM 2009, 405; Urteil vom 12.05.2009, WM 2009, 1274; Urteil vom 15.04.2010 WM 2010, 885; Beschluss vom 29.06.2010) darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenskonflikt der Bank offen zu legen.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Aus diesem Grunde können sich die Beklagte und die Streithelferinnen im Übrigen nicht darauf berufen, dass die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung überhaupt nicht aufklärungspflichtig seien, weil sie mit 15 % unter der Schwelle liegen, ab der sog. Innenprovisionen nach der Rechtsprechung des BGH erst offenbarungspflichtig sind (BGHZ 158, 110 Tz. 39).
  • OLG Celle, 10.03.2010 - 3 U 225/09
    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Insoweit stützt sich der Kläger vor allem auf die in vergleichbaren Fällen ergangenen Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 24.02.2010, Az. 9 U 58/09, (= WM 2010, 844) und OLG Celle 10.03.2010, Az. 3 U 225/09.
  • OLG Stuttgart, 24.02.2010 - 9 U 58/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung

    Auszug aus OLG Bamberg, 20.10.2010 - 3 U 98/09
    Insoweit stützt sich der Kläger vor allem auf die in vergleichbaren Fällen ergangenen Entscheidungen des OLG Stuttgart vom 24.02.2010, Az. 9 U 58/09, (= WM 2010, 844) und OLG Celle 10.03.2010, Az. 3 U 225/09.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3877/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09, beruft, betrifft diese einen Immobilienfonds, bei dem nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2009 tatsächlich zweifelhaft sein könnte, ob "Rückvergütungen" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorliegen, weil die Provisionen an die Bank dort nicht aus den Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren bezahlt werden.

    Auch für einen "verständigen Anleger" liegt nach Auffassung des Senats "nicht auf der Hand", welcher konkrete Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten mit oder ohne Agio an die beratende Bank fließt (vgl. Pallasky , GWR 2010, 556).

    Selbst eine der Auffassung der Beklagten folgende Auslegung der Emissionsprospekte für V. 4 durch ein anderes Obergericht würde noch keine Divergenz im Rechtssinne begründen (konsequent deshalb OLG Bamberg vom 20.10.2010 aaO (s. o.): keine Revisionszulassung).

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4576/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    Soweit die Beklagte sich auf die Entscheidung des OLG Bamberg vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09, beruft, betrifft diese einen Immobilienfonds, bei dem nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2009 tatsächlich zweifelhaft sein könnte, ob "Rückvergütungen" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorliegen, weil die Provisionen an die Bank dort nicht aus den Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren bezahlt werden.

    Auch für einen "verständigen Anleger" liegt nach Auffassung des Senats "nicht auf der Hand", welcher konkrete Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten mit oder ohne Agio an die beratende Bank fließt (vgl. Pallasky, GWR 2010, 556).

    Selbst eine der Auffassung der Beklagten folgende Auslegung der Emissionsprospekte für V. 3 und 4 durch ein anderes Obergericht würde noch keine Divergenz im Rechtssinne begründen (konsequent deshalb OLG Bamberg vom 20.10.2010 aaO (s. o.): keine Revisionszulassung).

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4574/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    Ähnliches gilt für die Entscheidung des OLG Bamberg vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09 (mit abl. Anm. Pallasky , GWR 2010, 556).

    Auch für einen "verständigen Anleger" liegt aber nach Auffassung des Senats "nicht auf der Hand", welcher konkrete Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten mit oder ohne Agio an die beratende Bank fließt (vgl. Pallasky , GWR 2010, 556).

  • OLG München, 14.02.2011 - 19 U 4105/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen

    Ähnliches gilt für die Entscheidung des OLG Bamberg vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09 (mit abl. Anm. Pallasky , GWR 2010, 556).

    Auch für einen "verständigen Anleger" liegt aber nach Auffassung des Senats "nicht auf der Hand", welcher konkrete Anteil der im Prospekt ausgewiesenen Eigenkapitalbeschaffungskosten mit oder ohne Agio an die beratende Bank fließt (vgl. Pallasky , GWR 2010, 556).

  • OLG Zweibrücken, 07.02.2011 - 7 U 135/09

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Verschweigen von

    Beim Vertrieb des vorliegenden ... und seines Schwesterfonds, ..., gehen die Oberlandesgerichte - soweit ersichtlich - zwar einheitlich davon aus, dass hier aufklärungspflichtige Rückvergütungen vorliegen, jedoch haben das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 12. Mai 2010, Az.: 3 O 200/09 _ bei Juris) und das Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 20. Oktober 2010, Az.: 3 U 98/09 _ BeckRS 2010, 26724) unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2009 für Sachverhalte, die dem vorliegenden durchaus vergleichbar sind, angenommen, dass in diesem Falle keine aufklärungspflichtigen Rückvergütungen, sondern nur eingeschränkt aufklärungspflichtige Innenprovisionen vorliegen.
  • KG, 04.04.2011 - 24 U 81/10

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen der beratenden Bank

    Derartiges ist im Hinblick auf von der Beklagten zitierte Entscheidungen anderer Gerichte nicht zu ersehen und liegt auch nicht vor in Ansehung des - vor dem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2011 ergangenen und von diesem überholten - Urteils des Oberlandesgerichts Bamberg vom 20.10.2010 (- 3 U 98/09 - GWR 2010, 556).
  • OLG Stuttgart, 20.04.2011 - 9 U 41/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über verdeckte

    Der entgegenstehenden Meinung des OLG Bamberg zu demselben Fonds (Urt. v. 20.10.2010, 3 U 98/09) schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG München, 28.02.2011 - 19 U 3698/10

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflicht bei Beratung anhand eines

    Zwar sind diese nicht aus zunächst an die Fondsgesellschaft geflossenen Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsvergütungen an die Beklagte zurück geflossen, sondern aus der im Prospekt offen ausgewiesenen Position "Eigenkapitalvermittlung" (vgl. Anlage K 1, S. 28), so dass zweifelhaft sein könnte, ob derartige Zahlungen unter den Begriff der "Rückvergütungen" fallen, über deren Vereinnahmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 27.10.2009, Gz. XI ZR 338/08, und Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09) aufzuklären ist (so ausdrücklich OLG Bamberg, Urteil vom 20.10.2010, Gz. 3 U 98/09 (für einen anderen geschlossenen Immobilienfonds) und OLG Celle, Urteil vom 29.09.2010, Gz. 3 U 70/10).
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Rechtsprechung
   SG Mainz, 22.06.2010 - S 3 U 98/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,75195
SG Mainz, 22.06.2010 - S 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,75195)
SG Mainz, Entscheidung vom 22.06.2010 - S 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,75195)
SG Mainz, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - S 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,75195)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 09.01.2018 - IX R 34/16

    Entschädigung und Schadenersatz - Einheitsbetrachtung - indizielle Beurteilung

    Das Sozialgericht gab der Klage statt (Urteil vom 22. Juni 2010 S 3 U 98/09).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14/3 U 98/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,103899
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14/3 U 98/09 (https://dejure.org/2013,103899)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.07.2013 - L 14/3 U 98/09 (https://dejure.org/2013,103899)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - L 14/3 U 98/09 (https://dejure.org/2013,103899)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14/3 U 98/09
    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - Az.: B 2 U 1/04 R - Rn. 13 - zitiert nach juris).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 46/91

    Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung bei einer unter Mithilfe von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14/3 U 98/09
    Solange es sich nicht um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt, besteht auch beim arbeitnehmerähnlichen Tätigwerden unter Freunden aus Gefälligkeit Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (BSG, Urteil vom 29. September 1992 - Az.: 2 RU 46/91, Rn. 20 m.w.N. und Urteil vom 17. März 1992 - Az.: 2 RU 6/91, Rn. 14, jeweils noch zur Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - zitiert nach juris).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14/3 U 98/09
    Solange es sich nicht um einen auf Grund der konkreten sozialen Beziehungen geradezu selbstverständlichen Hilfsdienst handelt, besteht auch beim arbeitnehmerähnlichen Tätigwerden unter Freunden aus Gefälligkeit Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII (BSG, Urteil vom 29. September 1992 - Az.: 2 RU 46/91, Rn. 20 m.w.N. und Urteil vom 17. März 1992 - Az.: 2 RU 6/91, Rn. 14, jeweils noch zur Vorgängervorschrift des § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung - zitiert nach juris).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14/3 U 98/09
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (BSG, Urteil vom 19. August 2003 - Az.: B 2 U 38/02 R, Rn. 23 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   SG Dessau-Roßlau, 28.10.2010 - S 3 U 98/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,54750
SG Dessau-Roßlau, 28.10.2010 - S 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,54750)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 28.10.2010 - S 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,54750)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - S 3 U 98/09 (https://dejure.org/2010,54750)
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2011 - L 3 U 98/09   

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https://dejure.org/2011,124865
LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2011 - L 3 U 98/09 (https://dejure.org/2011,124865)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2011 - L 3 U 98/09 (https://dejure.org/2011,124865)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2011 - L 3 U 98/09 (https://dejure.org/2011,124865)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2011 - L 3 U 98/09
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu be-urteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2011 - L 3 U 98/09
    Wesentliche Ursache für den Gesundheitsschaden ist eine beim Versicherten be-standene, bereits zuvor beschriebene Krankheitsanlage und nicht das schädigende Ereignis, wenn nichts dafür vorliegt, dass die Krankheitsanlage entweder zur Entste-hung krankhafter Veränderungen einer besonderen, in ihrer Art unersetzlichen äuße-ren Einwirkung bedurfte oder ohne das Unfallereignis zu einem - nicht unwesentlich - späteren Zeitpunkt aufgetreten wäre, dieser aber durch die schädigende Einwirkung erheblich vorverlegt wurde (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 2 RU 35/87 -, zi-tiert nach juris Rn. 27).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2011 - L 3 U 98/09
    Es muss eine kausale Ver-knüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zu-rechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleich-gestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversi-cherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bun-dessozialgericht (BSG), Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2011 - L 3 U 98/09
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versi-cherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, ge-rechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unter-liegen einem ständigen Wandel (BSG, Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zi-tiert nach juris Rn. 12).
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