Rechtsprechung
   LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4655
LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05 (https://dejure.org/2006,4655)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21.11.2006 - L 3 U 99/05 (https://dejure.org/2006,4655)
LSG Hessen, Entscheidung vom 21. November 2006 - L 3 U 99/05 (https://dejure.org/2006,4655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101 Abs 2 S 1 SGB 7, § 315c Abs 1 Nr 2 Buchst b StGB, § 315c Abs 3 Nr 1 StGB, § 35 Abs 1 S 3 SGB 10, § 39 SGB 1
    (gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung - rechtskräftige Verurteilung - Leistungsversagung gem § 101 SGB 7 - Ermessen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer teilweisen Versagung der Entschädigung für einen als Arbeitsunfall anerkannten Wegeunfall; Versagung von Leistungen wegen grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen fehlerhaften Überholens auf dem Weg zur Arbeit; Anforderungen an den inneren ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rentenanspruch - Keiner nach gefährlicher Raserei

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Wegeunfall - vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung - strafrechtliche Verurteilung - Versagung von Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung: Kein Rentenanspruch nach gefährlicher Raserei

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Rentenanspruch nach gefährlicher Raserei

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefährliches Überholen mit Folgen wird als Arbeitsunfall anerkannt - verletzter Raser hat aber keinen Anspruch auf Rente

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Unfallversicherung: Kein Rentenanspruch nach gefährlicher Raserei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versagung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05
    (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004, SozR 4-3200 § 81 Nr. 2; vgl. Schulin, HS-UV, § 30 Rdnr. 70; Freund/Graeff, in: Hauck, SGB VII, K § 101 Anm. 14; Fröde, in: Lauterbach, UV (SGB  VII), 4. Aufl., Rdnr. 19 m.w.N.; Ricke, KassKomm § 101 SGB VII Rdnr. 7; KT., SGb 2002, 748).

    Würde man dieses "Korrektiv" (vgl. KT., SGb 2002, 748, 750) für nicht anwendbar halten, spräche einiges dafür, bei erheblichem kriminellen Verhalten - wie im Bereich der Soldatenversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004, SozR 4-3200 § 81 Nr. 2) - den Versicherungsschutz unmittelbar auszuschließen.

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05
    Auf die mit Beschluss vom 2. Mai 2001 zugelassene Revision hob das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 4. Juni 2002 die Bescheide und die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte die Beklagte zur Entschädigung der Unfallfolgen (Az.: B 2 U 11/01 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).

    Wegen des weiteren Vorbringens wird auf die Gerichtsakten (L 3 U 1460/99 und L 3 U 99/05), drei Bände Verwaltungsakten der Beklagten, die Akte des BSG (B 2 U 11/01 R) und die Akte der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau (5900 Js 4797.4/97), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • LSG Hessen, 15.11.2000 - L 3 U 1460/99

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - grob verkehrswidriges Verhalten -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05
    Die hiergegen eingelegte Berufung wies das Hessische Landessozialgericht (HLSG) mit Urteil vom 15. November 2000 (L 3 U 1460/99 - HVBG-INFO 2001, 2472 ff.) zurück.

    Wegen des weiteren Vorbringens wird auf die Gerichtsakten (L 3 U 1460/99 und L 3 U 99/05), drei Bände Verwaltungsakten der Beklagten, die Akte des BSG (B 2 U 11/01 R) und die Akte der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hanau (5900 Js 4797.4/97), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind, Bezug genommen.

  • BSG, 24.08.1966 - 2 RU 176/65

    Unfallrente - Unfallursache - Strafbare Handlung - Kausalzusammenhang mit Unfall

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05
    Das strafbare Verhalten muss eine rechtlich wesentliche Ursache für den Eintritt des Schadens gewesen sein (BSG, Urteil vom 24. August 1966, BSGE 25, 161, 163 zu § 554 RVO).

    Der erforderliche innere Zusammenhang fehlt z.B., wenn ein Versicherter ohne entsprechende Fahrerlaubnis mit einem Pkw beim Erhöhen der Geschwindigkeit ins Schleudern gerät und sich überschlägt (BSG, Urteil vom 24. August 1966, BSGE 25, 161, 163).

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RV 8/94

    Soldatenversorgung - Verkehrsunfall - Verurteilung - Gefährdung des

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05
    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben bei einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung nach § 101 Abs. 2 SGB VII keine eigenen Ermittlungen und Beweiswürdigungen vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 11. Oktober 1994, BSGE 75, 180, 183; LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Oktober 1962, Breithaupt 1963, S. 395, 396 zu § 557 Reichsversicherungsordnung -RVO-; zur nicht bestehenden Feststellungsmöglichkeit des Unfallversicherungsträger s. Freund/Graeff, in: Hauck, SGB VII, K § 101 Anm. 10; Schur, NZS 2002, 49, 50).
  • BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63

    Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05
    Vom Versicherungsfall, der nur das versicherte Wagnis umschreibt und nichts über die  Voraussetzungen aussagt, die für einen Anspruch auf eine Leistung sonst noch erfüllt sein müssen (BSG, Urteil vom 30. Juni 1965, BSGE 23, 139, 141), zu unterscheiden ist hingegen der sogenannte Leistungsfall.
  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 1/02 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung -

    Auszug aus LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 99/05
    Das strafgerichtliche  Beweisergebnis kann im Wege des Urkundsbeweises (§ 118 Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 415 ff. Zivilprozessordnung -ZPO-) durch Beiziehung der dortigen Akten verwertet werden (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2004, SozR 4-3200 § 81 Nr. 1).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05   

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https://dejure.org/2005,3225
OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2005,3225)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2005 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2005,3225)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2005 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2005,3225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsregress: Pflichtenpositionen von Verkehrsanwalt und Prozessanwalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 b BRAO; § 286 ZPO; § 287 ZPO
    Pflichten von einem Verkehrsanwalt und einem Prozessanwalt gegenüber einem Mandanten; Möglichkeit einer Beweisaufnahme bei einem verpäteten Vorbringen; Differenzierung zwischen einer Primärverjährung und einer Sekundärverjährung; Darlegungslast und Beweislast beim ...

  • Wolters Kluwer

    Pflichten von einem Verkehrsanwalt und einem Prozessanwalt gegenüber einem Mandanten; Möglichkeit einer Beweisaufnahme bei einem verpäteten Vorbringen; Differenzierung zwischen einer Primärverjährung und einer Sekundärverjährung; Darlegungslast und Beweislast beim ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 340; ; BRAO § 51b

  • rechtsportal.de

    Rechtsanwaltshaftung - Schadenersatzanspruch gegen Verkehrsanwalt und Prozessanwalt wegen Pflichtverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hilft "Flucht in die Säumnis" gegen Verspätungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hilft "Flucht in die Säumnis" gegen Verspätungen? (IBR 2006, 1077)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 346
  • MDR 2006, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Auf eine Kenntnis des Mandanten kommt es nicht an (BGHZ 94, 380, 385).

    Ein weiterer, sog. sekundärer Ersatzanspruch, der den Beklagten gemäß § 249 BGB die Einrede der Primärverjährung verwehrte (vgl. BGHZ 94, 380, 385), steht dem Kläger aber nicht zu.

    Diese sekundäre Pflicht entsteht, wenn der Rechtsanwalt Anlass hat zu prüfen, ob er durch eine Pflichtverletzung den Mandanten geschädigt hat und ein sorgfältiger Rechtsanwalt dabei seine mögliche Haftpflicht erkennen kann (vgl. BGHZ 94, 380, 386 f.).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Die Entstehung des Anspruchs (§ 198 BGB a.F./§ 200 BGB n. F.) setzt die neuere Rechtsprechung mit dem Eintritt des Schadens gleich (vgl. BGHZ 119, 69, 73, für den Steuerberater; Vollkommer/Heinemann, a. a. O:., Rn. 626 ff.).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Dafür genügt es, dass irgendeine Vermögenseinbuße entstanden ist, mag auch die Höhe noch nicht beziffert werden können (BGH, WM 2001, 1677, 1679).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 99/00

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Umfang der

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Auf die Berufung des Klägers hob das Oberlandesgericht Naumburg (2 U 99/00) das Urteil teilweise auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück, als die Klage in Höhe von 50.000 DM abgewiesen worden war, im Übrigen bestätigte es die Klagabweisung wegen Verjährung.
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Nur dann, wenn sich dem Verkehrsanwalt konkrete Umstände dafür aufdrängen, dass der Prozessanwalt seine Pflichten nicht erfüllt, muss der Verkehrsanwalt auf der Grundlage seiner vertraglichen Beziehungen mit dem Mandanten diesen auf das Fehlverhalten hinweisen und gegenüber dem Verkehrsanwalt auf Abhilfe dringen (vgl. BGH, WM 1988, 382, 387).
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Beweiserleichterungen, die mit denen des Patienten im Verhältnis zum Arzt zu vergleichen sind, werden dem Mandanten nicht zugestanden, und zwar auch dann nicht, wenn - was vorliegend jedenfalls nicht völlig fern liegend ist - von einer groben Pflichtverletzung des Rechtsanwalts auszugehen ist (vgl. BGH, NJW 1997, 1008, 1011, für eine Steuerberaterin).
  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 144/83

    Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegenüber Inanspruchnahme des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Der Bundesgerichtshof hat verlangt, dass es sich einem sorgfältig arbeitenden Rechtsanwalt "aufdrängen" musste, einen zur Schadensentstehung führenden Fehler gemacht zu haben (vgl. BGH, NJW 1985, 1151, 1152, unter II.2.b.bb).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Die Beispiele in der Rechtsprechung, etwa der Erlass eines Urteils (BGH, NJW 1986, 581, 583) oder der Einwand unzulässiger Rechtsausübung des Gegners gegenüber der eigenen Verjährungseinrede im (Vor)Prozess (BGH, VersR 1968, 1042, 1043), zeigen, dass es sich um einen "äußeren" Anlass handeln muss, anderenfalls der Rechtsanwalt gezwungen würde, immer wieder von sich aus seine eigene Arbeit prüfend in Frage zu stellen.
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Eine gesamtschuldnerische Haftung kommt demgegenüber grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sich die Pflichtenkreise der beiden Anwälte überschneiden (vgl. BGH, NJW 1997, 2168).
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Die Verletzung der sekundären Hinweispflicht (ebenso wie den Zusammenhang zwischen der Verletzung der sekundären Hinweispflicht und dem Eintritt der Primärverjährung) hat der Kläger darzutun und zu beweisen (vgl. BGH, WM 1991, 1427, 1429).
  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 39/67

    Verjährung von Ansprüchen wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • OLG Celle, 07.05.2008 - 3 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle

    Die Rechtsprechung legt insoweit, um eine Aushöhlung der Bedeutung der Verjährung zu vermeiden, einen strengen Maßstab an (vgl. Senat, NJW-RR 2006, 346. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1046, BAG, DB 2008, 301).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 13.06.2007 - 3 U 99/05   

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https://dejure.org/2007,21855
OLG Braunschweig, 13.06.2007 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2007,21855)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13.06.2007 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2007,21855)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2007,21855)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag falsch beurkundet: Anwalt haftet vor Notar! (IBR 2007, 683)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.06.2007 - 3 U 99/05
    Danach ist ein Mandant im Wege des Schadensersatzes nach §§ 280, 249 BGB so zu stellen, als sei keine Verjährung eingetreten, wenn der Anwalt diesen aufgrund einer weiteren Anwaltspflichtverletzung schuldhaft nicht auf gegen sich selbst bestehende Schadensersatzansprüche und deren drohende Verjährung hinwies (vgl. Palandt - Heinrichs, 66. Auflage, R. 21 vor § 194, BGHZ 94, 380 ff, R. 30, zitiert nach juris).

    Dieser Sekundäranspruch verjährte nach altem Recht - bei Fortbestehen des Mandates - wiederum gemäß § 51b BRAO 3 Jahre nach Verjährung des Primäranspruchs, da der Anspruch mit Eintritt der Verjährung des Primäranspruchs entsteht ( BGHZ 94, 380ff, R. 38, 42f).

    Eine weitere Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung ist problemlos zu bejahen, falls der Anwalt seinen Mandanten auch nach der ersten Pflichtverletzung in der Angelegenheit weiter berät, den eigenen Fehler zwar erkennt, aber nicht darauf hinweist, oder schuldhaft nicht erkennt und deshalb die Verjährung eintritt (vgl. zu den Voraussetzungen Palandt R. 21 vor § 194, BGHZ 94, 380ff, R. 32, 35, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75

    Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.06.2007 - 3 U 99/05
    Unter dem Gesichtspunkt der Zweckbestimmung werden - neben weiteren Fallgruppen, die nur für den Bereich der Amtshaftung von Bedeutung sind - solche Ansprüche vom Verweisungsprivileg ausgenommen, deren Zweck es nicht ist, den Schädiger, mithin auch den durch ein Verweisungsprivileg geschützten Träger öffentlicher Gewalt bzw. Notar, von der Haftung freistellen sollen (vgl. BGHZ 70, 7 ff, R. 47, zitiert nach juris, m.w.N.).

    Erfasst werden hiervon Ansprüche gegen gesetzliche oder vertragliche Versicherungen, die nur der Absicherung sozialer Risiken des Versicherten dienen (vgl. BGHZ 70, 7 ff, R. 47ff, zitiert nach juris, sowie die Übersicht bei Palandt - Sprau, 66. Auflage, § 839 R. 61).

  • BVerfG, 25.03.1986 - 1 BvL 5/80

    Rechtliches Gehör - Urteil des BverfG - Abänderung eines Urteils -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.06.2007 - 3 U 99/05
    Grundsätzlich trifft einen Rechtsanwalt die Pflicht, seinen Mandanten umfassend und erschöpfend zu belehren ( BGH NJW 1991, 2079ff, [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90] R. 6, zitiert nach juris), unter mehreren möglichen Wegen den sichersten und gefahrlosesten zu wählen (vgl. BGH NJW 1987, 486 ff, R. 35, zitiert nach juris, BGH NJW 1991, 2079ff, [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90] R. 6, zitiert nach juris), Nachteile für seinen Mandanten zu verhindern und diesen über mögliche Risiken des beabsichtigten Vorgehens aufzuklären (vgl. BGH NJW 1991, 2079ff, [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90] R. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZR 131/90

    Anspruch auf Schadensersatz aus anwaltlicher Sorgfaltspflichtverletzung -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.06.2007 - 3 U 99/05
    Grundsätzlich trifft einen Rechtsanwalt die Pflicht, seinen Mandanten umfassend und erschöpfend zu belehren ( BGH NJW 1991, 2079ff, [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90] R. 6, zitiert nach juris), unter mehreren möglichen Wegen den sichersten und gefahrlosesten zu wählen (vgl. BGH NJW 1987, 486 ff, R. 35, zitiert nach juris, BGH NJW 1991, 2079ff, [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90] R. 6, zitiert nach juris), Nachteile für seinen Mandanten zu verhindern und diesen über mögliche Risiken des beabsichtigten Vorgehens aufzuklären (vgl. BGH NJW 1991, 2079ff, [BGH 16.05.1991 - IX ZR 131/90] R. 6, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 13.06.2007 - 3 U 99/05
    Insoweit habe sich Rechtsanwalt K. auf höchstrichterliche Rechtsprechung, insbesondere auf die Entscheidung BGHZ 149, 326 ff verlassen.
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Rechtsprechung
   SG Dessau, 29.11.2006 - S 3 U 99/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,73657
SG Dessau, 29.11.2006 - S 3 U 99/05 (https://dejure.org/2006,73657)
SG Dessau, Entscheidung vom 29.11.2006 - S 3 U 99/05 (https://dejure.org/2006,73657)
SG Dessau, Entscheidung vom 29. November 2006 - S 3 U 99/05 (https://dejure.org/2006,73657)
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