Rechtsprechung
OLG Hamburg, 15.08.1991 - 3 U 99/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 1992, 279
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Koblenz, 25.03.2008 - 4 U 1292/07
Einstweilige Verfügung gegen Fernsehberichterstattung: Erstbegehungsgefahr im …
Teilweise geht die Rechtsprechung sogar noch weiter und formuliert, dass die Recherchetätigkeit eines Journalisten grundsätzlich keine Erstbegehungsgefahr begründen könne (OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 27 = OLGR 2003, 32 = AfP 2003, 63; OLG Hamburg AfP 1992, 279 = Recht und Medien 1991, 250; LG Essen v. 12.1.2006 - 4 O 480/05 = ZUM-RD 1006, 183). - OLG Brandenburg, 21.05.2012 - 1 U 26/11
Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzende Filmberichterstattung …
Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten, wobei sich im Zeitpunkt der Aufnahme eines Bildnisses die Frage nach der Zulässigkeit der Verbreitung unter Umständen noch nicht abschließend beantworten lässt, weshalb bei der Abwägung nicht allein hierauf abgestellt werden kann (…vgl. KG, Urt. v. 4. Dezember 2007, Az. 9 U 21/07, zitiert nach juris Rdnr. 46;… OLG Frankfurt, Urt. v. 25. August 1994, Az. 6 U 296/93, zitiert nach juris Rdnr. 21; OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280). - OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01
Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte
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- LG Essen, 12.01.2006 - 4 O 480/05
Filmaufnahmen bei investigativer Recherche
In diesem Rahmen besteht noch kein Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz, da für die Presse eine unerträgliche Belästigung und Einschüchterung bestünde, wenn sie immer schon dann, wenn sie über Tatsachen recherchiert, mit Unterlassungsansprüchen überzogen werden könnte (so OLG Hamburg, Urteil v. 15.08.1991 - 3 U 99/91, AfP 1992 Seite 279 f). - OLG Frankfurt, 25.08.1994 - 6 U 296/93
Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz für Sektenmitglieder gegen die …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich durch ein weitgehendes Verbot der Anfertigung von Filmaufnahmen, die an sich durch ein allgemeines Informationsinteresse an Gegenständen der Zeitgeschichte veranlaßt sind, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Presse- und Rundfunkfreiheit ergeben kann, die ein journalistisches Arbeiten weitgehend unmöglich machen könnte (dazu OLG Hamburg a.a.O. sowie AfP 1992, 279 f, 280). - LG Frankfurt/Main, 19.03.2021 - 27 O 407/20 Es würde für die Presse eine unerträgliche Belästigung und Einschüchterung bedeuten, wenn sie immer dann schon, wenn sie über eine Person nur recherchiert, mit Unterlassungsansprüchen überzogen werden könnte, die bloß deren Befürchtungen über den Ausgang und das Endergebnis der Recherche entsprechen (Hanseatisches OLG, AfP 1992, 279).
- LG Hamburg, 19.11.2013 - 705 Ns 60/12 Im Hinblick auf die Pressefreiheit ist hierbei in besonderem Maße das Erfordernis der Informationsbeschaffung zur Befriedigung des Berichterstattungsinteresses der Öffentlichkeit zu beachten (vgl. OLG Hamburg, 15. August 1991, 3 U 99/91=AfP 1992, 279).
- OLG Köln, 17.09.1996 - 15 U 46/96 Es wäre nicht mit Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG zu vereinbaren, wenn die Redaktion eines Fernsehsenders, die einen Vorgang recherchiert, ebenso wie der Sender selbst mit Unterlassungsansprüchen überzogen werden könnten, die bloß deren Befürchtungen über den Ausgang und das Endergebnis der Recherche entsprechen und nur eine Eventualität widerspiegeln (OLG Hamburg, AfP 1992, 279, 280 mit weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 24.01.1992 - 3 U 99/91 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten