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   VGH Hessen, 09.08.2007 - 3 UE 684/07   

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https://dejure.org/2007,18871
VGH Hessen, 09.08.2007 - 3 UE 684/07 (https://dejure.org/2007,18871)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.08.2007 - 3 UE 684/07 (https://dejure.org/2007,18871)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. August 2007 - 3 UE 684/07 (https://dejure.org/2007,18871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines nachbarlichen Gebietserhaltungsanspruchs bei Bauvorhaben von geringem bodenrechtlichen Gewicht bzw. bei Erweiterung eines Schweinestalls in einem planfestgesetzten Mischgebiet; Drohen eines "Umkippens" des Gebietscharakters; Bestehen von Abwehransprüchen ...

  • Judicialis

    BauNVO § 6; ; BImSchG § 22 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Schweine

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VGH Hessen, 09.08.2007 - 3 UE 684/07
    Nachbarn können sich dagegen wenden, dass Baugenehmigungen für Vorhaben erteilt werden, die zu einem "Umkippen" des Gebietes führen (BVerwG, B. v. 02.02.2000 - 4 B 87.99 -, NVwZ 2000, 679).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Soweit der Beigeladene geltend macht, ein nachbarlicher Gebietserhaltungsanspruch scheide aus, wenn ein Bauvorhaben von so geringem bodenrechtlichen Gewicht sei, dass ein "Umkippen" des Gebietscharakters nicht drohe (vgl. HessVGH, Urt. v. 09.08.2007 - 3 UE 684/07 -, juris RdNr. 39), greift dies vorliegend nicht durch.
  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 15 BV 09.1491

    Büroraum für Heizungs-/Sanitärbetrieb im reinen Wohngebiet; Befreiung; Grundzüge

    Soweit dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. August 2007 (Az. 3 UE 684/07 ), das einen besonders gelagerten Einzelfall betraf, eine andere Auffassung zugrunde liegen sollte, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • VG Düsseldorf, 28.09.2010 - 17 K 3996/09

    Klage von Anwohnern gegen Zulassung einer Grubengasgewinnungsanlage in Duisburg

    Die schleichende Umwandlung eines Baugebietes und damit eine Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs ist jedoch bezüglich eines eindringenden Vorhabens dann ausgeschlossen, wenn das fragliche Vorhaben nicht von solchem bodenrechtlichen Gewicht ist und solche planerisch unerwünschten Folgewirkungen auslösen kann, dass ein "Umkippen" des Gebietscharakters droht, vgl. VGH Kassel, Urteil vom 9. August 2007 - 3 UE 684/07 -, Rn. 39 (juris).
  • VG Gießen, 23.01.2015 - 1 L 1953/14

    Legehennenanlage als landwirtschaftlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

    Die Genehmigung der Haltung von 7.960 Legehennen kann auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Bestandsschutzes als im Mischgebiet zulässig angesehen werden, auch wenn eine solche Sichtweise dem Grunde nach denkbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.09.2007 - 4 B 36.07 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 09.08.2007 - 3 UE 684/07 - , juris).
  • VG Augsburg, 14.09.2016 - Au 4 K 16.738

    Voraussetzungen des Gebietserhaltungsanspruchs

    Allerdings wird die Frage des "Kippens" eines Gebietscharakters von der Rechtsprechung nicht im Rahmen des von der Klägerin insoweit angeführten Gebots der Rücksichtnahme, sondern beim so genannten "Gebietserhaltungsanspruchs" behandelt (vgl. BayVGH, B. v. 20.9.2010 - 2 CS 10.1842 - juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 25.3.1999 - 2 ZS 98.3142 - juris Rn. 15; HessVGH, U. v. 9.8.2007 - 3 UE 684/07 - juris Rn. 38).
  • VG Köln, 02.03.2010 - 2 K 4306/07
    Die mit der angegriffenen Baugenehmigung zugelassene Nutzungsänderung ist nämlich von so geringem bodenrechtlichem Gewicht, dass ein Umkippen des Gebietscharakters des WR-Gebiets, in dem sich die Grundstücke der Kläger befinden, nicht zu befürchten ist, vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: Hessischer VGH, Urteil vom 09.08.2007 - 3 UE 684/07 -, in: DÖV 2008, 385; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27.09.2007 - 4 B 36.07 -, zit. nach juris.
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