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   OLG Hamm, 06.01.2017 - 3 UF 106/16   

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https://dejure.org/2017,1029
OLG Hamm, 06.01.2017 - 3 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,1029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.01.2017 - 3 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,1029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Januar 2017 - 3 UF 106/16 (https://dejure.org/2017,1029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    FamFG § 113 Abs. 1 S. 2, § ... 117 Abs. 2; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 3, § 253 Abs. 1, § 261 Abs. 1 u. Abs. 3 Nr. 1; Brüssel-IIa-Verordnung Art. 3 a); BGB § 1564, § 1565 ff.; libanesisches Familiengesetz von 1917, geändert durch Familiengesetz vom 16.07.1962, Art. 337-345; EuGVVO Art. 29 ff.; Luganer Übereinkommen Art. 33, 34
    Aufhebung und Zurückverweisung des Scheidungsverbundbeschlusses eines deutschen Familiengerichts bzgl. einer im Libanon vor einem Scharia-Gericht geschlossenen Ehe wegen anderweitiger Rechtshängigkeit im Hinblick auf einen zeitlich vorrangig eingereichten und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der zeitlich vor Stellung des Scheidungsantrags in Deutschland erfolgten Einreichung und Zustellung eines Ehescheidungs- und Abendgabe-Antrags im Libanon

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung und Zurückverweisung des Scheidungsverbundbeschlusses eines deutschen Familiengerichts bzgl. einer im Libanon vor einem Scharia-Gericht geschlossenen Ehe wegen anderweitiger Rechtshängigkeit im Hinblick auf einen zeitlich vorrangig eingereichten und ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der zeitlich vor Stellung des Scheidungsantrags in Deutschland erfolgten Einreichung und Zustellung eines Ehescheidungs- und Abendgabe-Antrags im Libanon

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine gleichzeitigen Ehescheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht und einem ausländischen (Scharia-)Gericht

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Doppelte Scheidung geht nicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Doppelte Rechtshängigkeit: Entscheidung von Scharia-Gericht muss abwartet werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Scheidung gleichzeitig vor deutschen Familiengericht und ausländischem (Scharia-)Gericht?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Scheidung vor deutschem Familiengericht und Scharia-Gericht nicht gleichzeitig möglich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine gleichzeitigen Ehescheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht und einem ausländischen (Scharia-)Gericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anderweitige Rechtshängigkeit als Verfahrenshindernis im Ehescheidungsverfahren

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Doppelte Rechtshängigkeit stellt Verfahrenshindernis dar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine gleichzeitigen Ehescheidungsverfahren vor einem deutschen Familiengericht und (Scharia-)Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 326
  • FamRZ 2018, 131
  • FamRZ 2018, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 22.04.2016 - 3 UF 262/15

    Geschiedener muslimischer Ehefrau steht "Abendgabe" auch ohne "talaq" zu

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2017 - 3 UF 106/16
    Das deutsche Versorgungsausgleichsrecht findet grundsätzlich nach Art. 17 Abs. 3 S. 1 EGBGB Anwendung (vgl. zu sämtlichen vorstehenden Gesichtspunkten OLG Hamm, Beschluss vom 22.04.2016, II-3 UF 262/15, FamRZ 2016, S. 1926 ff., auch juris).

    aa) Wie sich auch aus den materiell-rechtlichen Ausführungen in dem früheren Beschluss des Senats vom 22.04.2016 (Az.: 3 UF 262/15, a.a.O.) ergibt, treffen vielmehr die Einschätzung des Familiengerichts sowie die mit der Beschwerdebegründung eingereichte und übersetzte Stellungnahme eines libanesischen Berufungsrechtsanwalts zu, dass die Antragstellerin mit dem Antrag in Libanon nicht nur die Feststellung der Trennung, sondern - wie auch vorliegend - im Ergebnis die Ehescheidung begehrt, dort allerdings in Form eines vom nachgewiesenen Verschulden des Ehemannes abhängigen "al tafreeq".

  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 1/83

    Anderweitige Rechtshängigkeit vor einem ausländischen Gericht

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2017 - 3 UF 106/16
    Bei dem aus den nachfolgenden Gründen durchgreifenden, der wirksamen Ehescheidung durch den angefochtenen Beschluss entgegenstehenden Einwand der doppelten Rechtshängigkeit gem. den §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 261 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ( analog wegen des Auslandsbezugs zu dem parallelen Scheidungsverfahren im Libanon) handelt es sich nämlich um ein von Amts wegen zu beachtendes, unabhängig von Anträgen oder Verfahrensrügen der Beteiligten in allen Instanzen einschließlich der Revisionsinstanz zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis (vgl. RGZ 160, S. 345; BGH, NJW 1986, S. 2195; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.07.2015, 4 UF 151/15, juris, Rn. 2; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 261 Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2001 - 2 UF 80/00

    Ehescheidung libanesischer Staatsangehöriger islamisch-schiitischen Glaubens -

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2017 - 3 UF 106/16
    Dem ist neben dem Senat (a.a.O.) auch anderweitige obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt und hat festgestellt, dass die Art. 337-345 des Libanesischen Familiengesetzes die Voraussetzungen für die Auflösung islamisch-sunnitisch geschlossener Ehen wegen Streitigkeiten der Eheleute und daraus folgender Unerträglichkeit des weiteren Zusammenlebens regeln (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 16.11.2001, 2 UF 80/00).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2015 - 4 UF 151/15

    Negativer Feststellungswiderantrag - doppelte Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 06.01.2017 - 3 UF 106/16
    Bei dem aus den nachfolgenden Gründen durchgreifenden, der wirksamen Ehescheidung durch den angefochtenen Beschluss entgegenstehenden Einwand der doppelten Rechtshängigkeit gem. den §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 261 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ( analog wegen des Auslandsbezugs zu dem parallelen Scheidungsverfahren im Libanon) handelt es sich nämlich um ein von Amts wegen zu beachtendes, unabhängig von Anträgen oder Verfahrensrügen der Beteiligten in allen Instanzen einschließlich der Revisionsinstanz zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis (vgl. RGZ 160, S. 345; BGH, NJW 1986, S. 2195; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.07.2015, 4 UF 151/15, juris, Rn. 2; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 261 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2019 - 4 UF 35/19

    Voraussetzung einer Scheidung iranischer Staatsangehöriger ("talaq")

    Art. 1133 iranZGB als materiell-rechtlich relevante Norm stellt den gerichtlichen Scheidungsausspruch (ebenso Art. 1134 ff. iranZGB) gerade nicht unter die Bedingung einer vorherigen Klärung güterrechtlicher Fragen (anders im Bereich der sunnitischen Rechtsschule, vgl. OLG Hamm FamRZ 2018, 51-53).
  • OLG Hamm, 11.07.2023 - 9 UF219/21
    Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob bei wertender Betrachtung der "Kernpunkt" beider Verfahren der Gleiche ist (OLG Hamm FamRZ 2018, 51, 53; vgl. KG Berlin, FamRZ 2016, 836, 837).
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