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   OLG Naumburg, 13.10.2011 - 3 UF 157/08   

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https://dejure.org/2011,14293
OLG Naumburg, 13.10.2011 - 3 UF 157/08 (https://dejure.org/2011,14293)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.10.2011 - 3 UF 157/08 (https://dejure.org/2011,14293)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 3 UF 157/08 (https://dejure.org/2011,14293)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1566 Abs 1 BGB, § 1566 Abs 2 BGB, § 1567 Abs 1 S 1 BGB, § 1896 Abs 2 S 2 BGB, § 51 Abs 3 ZPO
    Ehescheidung: Erfordernis der Feststellung des Trennungswillens bei ursprünglich krankheitsbedingter Trennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Scheidungsantrags und Feststellung des Trennungswillens auf Seiten des an Alzheimer erkrankten antragstellenden Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 1
    Zulässigkeit des Scheidungsantrags und Feststellung des Trennungswillens bei Alzheimer-Erkrankung der antragstellenden Ehefrau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.06.1989 - 4 UF 221/88

    Bestandskraft einer Scheidung ohne persönliche Anhörung des Ehegatten; Beachtung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2011 - 3 UF 157/08
    Infolge dessen kann im Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Hamm (FamRZ 1990, 166) festgestellt werden dass die ursprünglich krankheitsbedingt veranlasste räumliche Trennung der Parteien tatsächlich in ein Getrenntleben im Sinne von § 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB umgeschlagen ist.
  • RG, 12.11.1914 - IV 346/14

    Ehescheidungsklage eines Geschäftsunfähigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.10.2011 - 3 UF 157/08
    Soweit § 607 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO weiter für eine wirksame prozessuale Vertretung des prozessunfähigen Ehegatten bestimmt, dass für den Antrag auf Scheidung der Ehe der gesetzliche Vertreter zusätzlich der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf (zur Möglichkeit der familiengerichtlichen Genehmigung während des laufenden Verfahrens: RGZ 86, 15 ff.), vermag auch dies nicht, den mit Genehmigung der Tochter S. erhobenen Scheidungsantrag der Antragstellerin unzulässig werden zu lassen.
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