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   OLG Frankfurt, 10.03.2003 - 3 UF 298/02   

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https://dejure.org/2003,10480
OLG Frankfurt, 10.03.2003 - 3 UF 298/02 (https://dejure.org/2003,10480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2003 - 3 UF 298/02 (https://dejure.org/2003,10480)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2003 - 3 UF 298/02 (https://dejure.org/2003,10480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Auswirkungen des Versorgungsänderungsgesetzes (VersÄndG) 2001 hinsichtlich nach Ende der Ehezeit eintretender Veränderungen; Neuregelung der Beamtenversorung; Dauerhafte Prägung des Beamten-Anrechts auf Altersversorgung durch die Absenkung bei ...

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
  • Judicialis

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 1
    Versorgungsänderungsgesetz 2001 : Zur Frage der Berücksichtigung der Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes von 75 % auf 71,5 % im Rahmen des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 5 UF 156/97

    Beamtenversorgung, Ruhegehaltssatz, Reform; Beamtenversorgung, Weihnachtsgeld,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2003 - 3 UF 298/02
    Insoweit schließt sich das Beschwerdegericht der Entscheidung des 5. Senats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.01.2003 (5 UF 156/97) sowie in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 30.04.2002 (a.a.O.) an.
  • OLG Celle, 30.04.2002 - 10 UF 268/00

    Berechnung einer Anwartschaft auf Beamtenversorgung; Rentenanwartschaft der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2003 - 3 UF 298/02
    Die Auswirkungen der Gesetzesänderung sind jedoch zu berücksichtigen, da es der ständigen Rechtsprechung des BGH entspricht, dass Veränderungen, die nach Ende der Ehezeit eintreten, bereits im Erstverfahren zu berücksichtigen sind, wenn diese Umstände ein Abänderungsverfahren gemäß § 10 a VAHRG eröffnen können (BGH FamRZ 2002, 93 ff;OLG Celle FamRZ 2002, 823 ff).
  • BGH, 17.10.2001 - XII ZB 161/97

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2003 - 3 UF 298/02
    Die Auswirkungen der Gesetzesänderung sind jedoch zu berücksichtigen, da es der ständigen Rechtsprechung des BGH entspricht, dass Veränderungen, die nach Ende der Ehezeit eintreten, bereits im Erstverfahren zu berücksichtigen sind, wenn diese Umstände ein Abänderungsverfahren gemäß § 10 a VAHRG eröffnen können (BGH FamRZ 2002, 93 ff;OLG Celle FamRZ 2002, 823 ff).
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