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   OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06   

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OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06 (https://dejure.org/2006,14078)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 3 UF 80/06 (https://dejure.org/2006,14078)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 3 UF 80/06 (https://dejure.org/2006,14078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters in die Einbenennung ; Maß der Anforderungen an eine Einbenennung; "Erforderlichkeit" für das Kind; Voraussetzungen für die Bewilligung einer Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung ...

  • Judicialis

    BGB § 1618 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618 Satz 2
    Anforderungen an die Einbenennung eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einbenennung - nicht so einfach!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 88/99

    Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Sie muss für das Kind "erforderlich" sein; bloße Zweckmäßigkeit genügt nicht (BGH FamRZ 2002, 94; so schon OLG Naumburg FamRZ 2001, 1161).

    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." ( vgl. BGH FamRZ 2002, 94).

  • OLG Naumburg, 11.07.2000 - 8 UF 122/00
    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Sie muss für das Kind "erforderlich" sein; bloße Zweckmäßigkeit genügt nicht (BGH FamRZ 2002, 94; so schon OLG Naumburg FamRZ 2001, 1161).

    "Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß Kindes- und Elterninteressen gleichrangig sind (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2001, 1161, 1162; OLG Saarbrücken ZfJ 2000, 437, 438; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1376, 1377; Wagenitz FamRZ 1998, 1545, 1552; Willutzki aaO).

  • BVerfG, 17.07.1992 - 1 BvR 394/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 1618 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Auch wenn es grundsätzlich dem Wohl des Kindes entspricht, den gleichen Namen zu tragen wie die neue Familie, in der es jetzt lebt (so bereits BVerfG FamRZ 1992, 1284, 1285), darf dabei nicht übersehen werden, daß diese Wertung regelmäßig ihrerseits das Ergebnis einer Abwägung einander widerstreitender Interessen des Kindes ist.
  • OLG Rostock, 12.01.2000 - 8 UF 402/99

    Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Einbenennung

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." ( vgl. BGH FamRZ 2002, 94).
  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." ( vgl. BGH FamRZ 2002, 94).
  • OLG Bamberg, 05.05.1999 - 2 UF 74/99

    Anspruch auf Namensänderung eines Kindes bei Wiederverheiratung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." ( vgl. BGH FamRZ 2002, 94).
  • OLG Oldenburg, 15.10.1999 - 12 UF 177/99

    Einbenennung erstehelicher Kinder; Ersetzung der Zustimmung des nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." ( vgl. BGH FamRZ 2002, 94).
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 2 UF 43/99

    Einbenennung nichtehelicher Kinder; Antrag auf Ersetzung der Einwilligung in die

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Denn auch die Kontinuität der Namensführung ist ein wichtiger Kindesbelang (vgl. Wagenitz aaO S. 1545; Staudinger/Coester, BGB § 1618 Rdn. 32), ebenso wie die für das Wohl des Kindes wichtige Aufrechterhaltung seiner Beziehung zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil, auch und insbesondere dann, wenn der Kontakt zu diesem weitgehend abgebrochen ist und durch die Einbenennung als nach außen sichtbarer endgültiger Ablösung von ihm verfestigt würde (vgl. OLG Hamm FamRZ 1999, 1380, 1381).
  • OLG Frankfurt, 29.03.1999 - 6 UF 86/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    "Grundsätzlich ist nämlich davon auszugehen, daß Kindes- und Elterninteressen gleichrangig sind (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2001, 1161, 1162; OLG Saarbrücken ZfJ 2000, 437, 438; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 1375, 1376; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1376, 1377; Wagenitz FamRZ 1998, 1545, 1552; Willutzki aaO).
  • OLG Celle, 12.11.1998 - 14 U 212/97

    Nebenleistungen nach DIN als vergütungspflichtige Positionen im LV?

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 3 UF 80/06
    Als für das Kindeswohl erforderlich ist eine Einbenennung aber nur anzusehen, wenn andernfalls schwerwiegende Nachteile für das Kind zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, daß ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2000, 243; OLG Rostock FamRZ 2000, 695, 696; OLG Oldenburg EzFamR 2000, 69, 70; OLG Celle FamRZ 1999, 1374, 1375; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 298; Wagenitz aaO S. 1552; Oelkers/Kreutzfeldt aaO S. 648; Staudinger/Coester aaO § 1618 Rdn. 27; Hohloch JuS 2000, 921)..." ( vgl. BGH FamRZ 2002, 94).
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 1 WF 37/00

    Ersetzung der Einwilligung des anderen Elternteils zur Namensänderung,

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