Rechtsprechung
   VGH Hessen, 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9978
VGH Hessen, 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02 (https://dejure.org/2004,9978)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02 (https://dejure.org/2004,9978)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 3 UZ 2302/02 (https://dejure.org/2004,9978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 1 BauGB
    Abstandsflächen und bauplanungsrechtliches Einfügen von Stützmauern an Grundstücksgrenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebäudegleiche Wirkungen baulicher Anlagen; Verstöße gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs; Berücksichtigung von Abstandsflächen bei der Erteilung von Baugenehmigungen; Aufhebung einer Baugenehmigung wegen Beeinträchtigung des Nachbarfriedens

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 1; ; HBO 1993 § 6 Abs. 9; ; HBO 2002 § 6 Abs. 8; ; HBO 2002 Nr. 7.3 Anl 2 zu § 55

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stützmauern an Grundstücksgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 128 (Ls.)
  • ZfBR 2004, 587 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 2874/90

    Geltung der Abstandsflächen für bauliche Anlage, die die Geländeoberfläche mehr

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02
    Bei diesem genehmigten Höhenmaß von überwiegend 1, 80 m und mehr bis zu 2, 54 m ist auch in Ansehung der den Beteiligten bekannten bisherigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wenn diese auch zu anderen Bauwerken ergangen ist, von abstandsflächenpflichtigen gebäudegleichen Wirkungen der Stützmauer mit Erdaufschüttung auszugehen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 2874/90 - Beschluss vom 22.06.1998 - 4 TZ 94/98 - Beschluss vom 16.07.1998 - 4 UE 1704/94 - vgl. auch Hornmann, HBO, Kommentar, 2004, § 6 Rdnr. 131 ff., 133, der gebäudegleiche Wirkungen ab 1, 00 m Höhe annimmt).
  • VGH Hessen, 16.10.1986 - 3 UE 966/86

    Sichtschutzwand an Grundstücksgrenze

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02
    Darauf hat schon der Beklagte unter Berufung auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Oktober 1986 - 3 UE 966/86 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 02.07.2003 - 3 UE 1962/99

    Unzulässigkeit einer Grenzwand wegen Unvereinbarkeit mit der in der Umgebung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02
    Unabhängig von der dargelegten bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit der beiden Baugenehmigungen für die Stützmauern sind diese auch bauplanungsrechtlich nach § 34 Abs. 1 BauGB rechtswidrig (vgl. Hess. VGH, B. v. 02.07.2003 - 3 UE 1962/99 - zu einer 2, 70 m hohen und 11, 50 m langen Grenzmauer).
  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 4 TZ 94/98

    Gebäudegleiche Wirkung einer Tiefgarage; Voraussetzunge der Darlegung ernstlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02
    Bei diesem genehmigten Höhenmaß von überwiegend 1, 80 m und mehr bis zu 2, 54 m ist auch in Ansehung der den Beteiligten bekannten bisherigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wenn diese auch zu anderen Bauwerken ergangen ist, von abstandsflächenpflichtigen gebäudegleichen Wirkungen der Stützmauer mit Erdaufschüttung auszugehen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.03.1995 - 4 UE 2874/90 - Beschluss vom 22.06.1998 - 4 TZ 94/98 - Beschluss vom 16.07.1998 - 4 UE 1704/94 - vgl. auch Hornmann, HBO, Kommentar, 2004, § 6 Rdnr. 131 ff., 133, der gebäudegleiche Wirkungen ab 1, 00 m Höhe annimmt).
  • VGH Hessen, 22.02.2010 - 4 A 2410/08

    Abstandsflächenrelevanz von Terrassen

    Auch der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat es für die Frage der "gebäudegleichen Wirkung" von baulichen Anlagen im Sinne der hier in Rede stehenden Vorschrift abgelehnt, diesbezüglich von einem festen Höhenmaß, etwa von 1, 50 m oder 2, 00 m auszugehen (s. Beschluss vom 15.06.2004 -3 UZ 2302/02 -BRS 67 Nr. 138).
  • VG Gießen, 15.07.2008 - 1 L 1653/08

    Verlangen der Bauaufsichtsbehörde, einen Bauantrag zu stellen

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 15.06.2004 - 3 UZ 2302/02 -, BRS 67 Nr. 138) geht insoweit von keinem festen Höhenmaß, etwa 1, 50 m, aus und stellt darauf ab, ob es im Rahmen der Zwecke des Abstandsflächenrechts (s.o.) im Einzelfall auch auf die topographischen Verhältnisse und die Länge und Tiefe der betreffenden baulichen Anlage ankommen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht