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   VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05   

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https://dejure.org/2005,4078
VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05 (https://dejure.org/2005,4078)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.07.2005 - 3 UZ 239/05 (https://dejure.org/2005,4078)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 3 UZ 239/05 (https://dejure.org/2005,4078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung von Aussageungenauigkeiten bei prognostischen Bewertungen von zu erwartenden Geräuschimmissionen auf Baugenehmigungsebene; Verifizierung der Genauigkeit einer Prognose durch Auflagenvorbehalte und Durchführung nachträglicher Messungen; Anordnung von ...

  • Judicialis

    HBO § 64; ; TA Lärm Nr. 3.1; ; TA Lärm Nr. 4; ; TA Lärm Nr. 6.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Konfliktbewältigung im Baugenehmigungsverfahren - Auflagenvorbehalt, Baugenehmigung, Großflächiger Einzelhandel, Konfliktbewältigung, Lärm, Nachrüstungen, NachträglicheMessungen, Randlage zum Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konfliktbewältigung im Baugenehmigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 14 (Ls.)
  • ZfBR 2006, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05
    Das Berufungsgericht hat hierfür auch neue Tatsachen zu berücksichtigen, sofern nach materiellem Recht die neue Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002 - 7 AV 3/02 - in NVwZ 2003, 490 ff.).
  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05
    Es setze damit die Einhaltung der Bestimmungen der TA Lärm unbedingt und ohne weitere Einzelfallprüfung in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der Beurteilung, ob das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verletzt sei und weiche damit von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2003 - 4 B 59/02 - ab.
  • BVerfG, 25.05.2000 - 1 BvR 860/00
    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.05.2000 - 1 BvR 860/00 -).
  • VGH Hessen, 29.01.2004 - 3 N 2764/02

    Großflächiger Einzelhandel neben allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus VGH Hessen, 29.07.2005 - 3 UZ 239/05
    Aus dem von dem Kläger geführten Normenkontrollverfahren 3 N 2764/02, das rechtskräftig abgeschlossen wurde, ist dem Senat bekannt, dass im Gewerbegebiet Burg B-Stadt weitere Einkaufsmärkte vorhanden sind, auf die der Kläger im Normenkontrollverfahren noch zur Grundversorgung in xxxxxx verwiesen hatte.
  • VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Etwas anders ergibt sich auch nicht aus dem vom Antragsgegner zitierten Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juli 2005 (3 UZ 239/05 - BRS 69 Nr. 152).
  • VG Münster, 04.03.2021 - 2 K 1905/16

    Klage gegen Schmitz Cargobull-Werkserweiterung in Vreden erfolglos

    vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 29. Juli 2005 - 3 UZ 239/05 -, juris Rn. 5.

    vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 29. Juli 2005 - 3 UZ 239/05 - juris Rn. 5.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

    Soweit der Kläger darin unter Berufung auf den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.7.2005 (- 3 UZ 239/05 - BRS 69 Nr. 152) geltend macht, die Baurechtsbehörde habe aufgrund einer Lärmprognose eine konfliktträchtige Nutzung zugelassen, ohne sich Kontrollen und Reaktionen auf solche Kontrollen vorzubehalten, ist sein Einwand nicht verständlich.
  • VGH Hessen, 17.01.2017 - 4 B 1863/16
    Dort wird vielmehr nur festgestellt, dass die Genehmigungsbehörde aufgrund der vorliegenden Unterlagen, wozu auch prognostische Gutachten gehören können, bei Erteilung der Genehmigung davon ausgehen können muss, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden (Hessischer VGH, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 4 B 2379/11 -, BauR 2012, 636; vgl. auch Beschluss vom 29. Juli 2005 - 3 UZ 239/05 -, BRS 69 Nr. 152).
  • VG Minden, 20.03.2006 - 1 K 784/05

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Biergartens in einem reinen Wohngebiet;

    vgl. hier zu dieser Möglichkeit allgemein: Hess. VGH, Beschluss vom 29.07.2005 - 3 UZ 239/05 - UPR 2005, 459 - 460 (Leitsatz).
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