Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.04.2003 - 3 UZ 95/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14437
VGH Hessen, 22.04.2003 - 3 UZ 95/02 (https://dejure.org/2003,14437)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.04.2003 - 3 UZ 95/02 (https://dejure.org/2003,14437)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. April 2003 - 3 UZ 95/02 (https://dejure.org/2003,14437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 BhV HE
    Beihilfefähigkeit - überschrittener Schwellenwert zahnärztlicher Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Zulassung der Berufung; Schriftliche Begründung des Zahnarztes nach § 10 Abs. 3 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ); Beihilfefähigkeit der Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes ; Leistungsbeschreibung des ...

  • Judicialis

    BhV He § 5 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine beihilfefähige Schwellenwertüberschreitung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92

    Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2003 - 3 UZ 95/02
    Eine beihilfefähige Schwellenwertüberschreitung setzt voraus, dass Besonderheiten gerade bei der Behandlung des betreffenden Patienten, abweichend von der großen Mehrzahl der Behandlungsfälle aufgetreten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 C 10.92 - BVerwGE 95, 117 ff.; Lieber, Einführung zur GOÄ, Nr. 6b zu Beck-Texten, GOÄ, 6. Aufl. 2002).

    Eine vom Arzt allgemein oder häufig, jedenfalls nicht nur bei einzelnen Patienten wegen in ihrer Person liegender Schwierigkeiten, angewandte Verfahrensweise kann nicht als eine das Überschreiten des Schwellenwertes rechtfertigende Besonderheit angesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 C 10.92 - BVerwGE 95, 117 ff.).

    Wie bereits oben unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 C 10.92 - a. a. O.) ausgeführt, können Besonderheiten des angewandten Verfahrens den Ansatz eines den Schwellenwert überschreitenden Faktors nicht rechtfertigen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 03.12.1999, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2003 - 3 UZ 95/02
    Es müssen also aufgrund patientenbezogener Umstände abweichend von der Mehrzahl der Behandlungsfälle erheblich überdurchschnittliche Leistungen erbracht worden sein (BVerwG, a. a. O.; Urteil vom 30.05.1996 - 2 C 10.95 - NVwZ 97, 75).
  • OVG Saarland, 04.01.1991 - 1 R 46/89

    Beamtenrecht; Gebühr; Angemessenheit; Beihilfe; Schwellenwert; Begründungsdefizit

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2003 - 3 UZ 95/02
    Für die Überschreitung des Schwellenwertes muss daher der Ausnahmecharakter der Behandlung des betreffenden Patienten begründet werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 03.12.1999 - 12 A 288/99 - OVG Saarlouis, Urteil vom 04.01.1991 - 1 R 46/89 -, ArztuR 1992, Nr. 12, 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2004 - 6 A 215/02

    Begründung der besonderen Schwierigkeit einer zahnärztlichen Behandlung ;

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (Hess VGH), Beschluss vom 22. April 2003 - 3 UZ 95/02 - (juris).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Dezember 1999 - 12 A 2889/99 - (juris); Urteil vom 11. Januar 1996 - 6 A 1743/95 -, unter Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 9. November 1993 - 6 A 511/92 - Hess VGH, Beschluss vom 22. April 2003 - 3 UZ 95/02 - (juris).

  • VG Oldenburg, 08.10.2004 - 6 A 4255/02

    Beihilfe: Begründung der Angemessenheit einer Schwellenwertüberschreitung in

    Für die Überschreitung des Schwellenwertes muss daher der Ausnahmecharakter der Behandlung des betreffenden Patienten begründet werden (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 3. Dezember 1999 - 12 A 288/99 - OVG Saarlouis, Urteil vom 4. Januar 1991 - 1 R 46/89; VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 2003 - 3 UZ 95/02 - zitiert nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht