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   FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06   

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https://dejure.org/2007,18797
FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06 (https://dejure.org/2007,18797)
FG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2007 - 3 V 1228/06 (https://dejure.org/2007,18797)
FG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 3 V 1228/06 (https://dejure.org/2007,18797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 351 Abs 2 AO, § 171 Abs 10 AO, § 182 Abs 1 S 1 AO, § 13 Abs 1 S 2 GrStG, § 17 Abs 1 GrStG
    (Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 FGO - Hinderung an "Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags" nach Treu und Glauben - Auslegung und Umdeutung eines gegen einen Grundsteuermessbetragsbescheid gerichteten Einspruches)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Einspruchsschreibens (hier : Betreffend den Bescheid über Einheitswert und Grundsteuermessbetrag); Nicht-Durchführung einer "Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags" für ein Grundstück ob des Grundsatzes von Treu und Glauben; Voraussetzungen für das ...

  • Judicialis

    FGO § 42; ; FGO § 44 Abs. 1; ; AO 1977 § 351 Abs. 2; ; AO 1977 § 357 Abs. 3 S. 1; ; BGB § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Einspruchschreibens - Einspruch; Einheitswertbescheid; Grundsteuermessbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Einspruchschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.05.1989 - II R 196/85

    Einheitswertbescheid - Rechtsbehelfsbelehrung - Selbständige Freistellung -

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06
    Wendet sich der Steuerpflichtige mit seinem Einspruch gegen die Höhe des festgestellten Einheitswerts, kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass damit die Entscheidung des Finanzamts über die Grundstücksart angegriffen ist (vgl. BFH-Urteile vom 10.05.1989 II R 196/85, BStBl II 1989, 822, und vom 06.03.1991 II R 152/88, BFH/NV 1991, 726).

    Nach alledem muss sich der Antragsteller zu 1. ebenso an seiner Erklärung festhalten lassen wie - in den beiden vorgenannten Urteilsfällen - die Rechtsbehelfsführer, die ihre Einwendungen nur auf die Feststellung des Einheitswerts und nicht auf die Feststellung der Grundstücksart bezogen haben (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1989, 822 und in BFH/NV 1991, 726).

  • BFH, 06.03.1991 - II R 152/88

    Feststellung des Einheitswerts unter Anwendung des Ertragswertverfahrens im Wege

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06
    Wendet sich der Steuerpflichtige mit seinem Einspruch gegen die Höhe des festgestellten Einheitswerts, kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass damit die Entscheidung des Finanzamts über die Grundstücksart angegriffen ist (vgl. BFH-Urteile vom 10.05.1989 II R 196/85, BStBl II 1989, 822, und vom 06.03.1991 II R 152/88, BFH/NV 1991, 726).

    Nach alledem muss sich der Antragsteller zu 1. ebenso an seiner Erklärung festhalten lassen wie - in den beiden vorgenannten Urteilsfällen - die Rechtsbehelfsführer, die ihre Einwendungen nur auf die Feststellung des Einheitswerts und nicht auf die Feststellung der Grundstücksart bezogen haben (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 1989, 822 und in BFH/NV 1991, 726).

  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06
    Bei diesen Personen muss davon ausgegangen werden, dass sie sich über die rechtliche Tragweite ihrer Erklärungen im Klaren sind und dass insoweit eine Rückfrage durch die Behörde bzw. das Gericht nicht erforderlich ist (vgl. BFH-Urteil 29.07.1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359).
  • BFH, 28.11.2001 - I R 93/00

    Auslegung von Willenserklärungen; Einspruch gegen KSt-Bescheid auch Einspruch

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06
    Ein Einspruch, der nach Inhalt und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat, ist nicht auslegungsbedürftig (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28.11.2001 I R 93/00, BFH/NV 2002, 152 m. w. N.).
  • BFH, 05.05.1999 - II R 44/96

    Umbewertung eines Grundstücks; Nachfeststellung

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06
    Hat beispielsweise das Finanzamt im Rahmen eines Einheitswertsbescheids über die Höhe des Einheitswerts und gleichzeitig über die Grundstücksart entschieden, liegt ein identischer Verfahrensgegenstand nur dann vor, wenn der Kläger sowohl den Einspruch als auch die Klage gegen beide Entscheidungen gerichtet hat (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1999 II R 44/96, BFH/NV 2000, 8).
  • BFH, 04.08.2005 - II B 40/05

    Einheitsbewertung - Bescheid gegenüber früherem Grundstückseigentümer;

    Auszug aus FG Hessen, 25.06.2007 - 3 V 1228/06
    So kann beispielsweise die gegen einen Grundsteuermessbescheid gerichtete Anfechtungsklage nicht auf das Vorbringen gestützt werden, der der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zugrunde gelegte Einheitswert sei zu hoch (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 04.08.2005 II B 40/05, BFH/NV 2005, 1983).
  • FG Hessen, 08.03.2012 - 3 K 108/08

    Inhaltliche Anforderungen an den Hinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO

    Greift beispielsweise ein Steuerpflichtiger die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags und nicht die Feststellung des Einheitswerts mit dem Einspruch an, kann er mit der Klage nicht geltend machen, das Finanzamt sei nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an der Durchführung einer "Neuveranlagung des Grundsteuermessbetrags" gehindert gewesen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 25.06.2007 3 V 1228/06, Juris).
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