Rechtsprechung
FG Hessen, 09.11.1998 - 3 V 4925/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts; Aussetzung der Vollziehung des Differenzbetrages; Vererbung eines Ein- oder Zweifamilienhauses von den Eltern auf ein Kind; Erbschaftssteuer für die Vereerbung eines Hauses ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 13.08.1976 - III B 33/75
Streitwert bei Anfechtung der Artfeststellung - Auswirkung der Artänderung im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.05.1992 - X B 106/91
Vorliegen eines besonderen Interesses als Voraussetzung für die Gewährung …
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- FG Düsseldorf, 07.06.2001 - 11 K 854/99
Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung der Bedarfsbewertung
Andere Anhaltspunkte dafür, dass die Bewertung bebauter Grundstücke gemäß § 146 BewG verfassungswidrig sei, sind vom Kläger nicht vorgetragen worden und auch nicht ersichtlich (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Mindestwertes nach § 146 Abs. 6 BewG, Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 09. November 1998 3 V 4925/98, StE 1998, 802, Jurisdokument Nummer: StRE 987186370). - FG Rheinland-Pfalz, 24.07.2001 - 2 K 1704/00
Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts bei der Bedarfsbewertung eines Grundstücks
Letztlich kann wegen dieser Korrekturmöglichkeiten gegenüber der Regelbewertung für bebaute Grundstücke davon ausgegangen werden, dass die Bedarfsbewertung sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen hält (so auch Hessisches FG vom 9. November 1998 3 V 4925/98, Juris-Dokument Nr. STRE 987186370 = StEd 1998, 802 (nur Leitsatz) betr. - FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3009/05
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung
Im Übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz an, das trotz der Kritik an der Bedarfsbewertungsmethode diese mit Rücksicht auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für verfassungsmäßig hält (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.07.1998 2 K 8388/97, EFG 1998, 1563 und vom 24.07.2001 2 K 1704/00, EFG 2002, 180; die gegen das Urteil vom 24.07.2001 eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 10.11.2004 II R 69/01, BStBl II 2005, 259 als unbegründet zurückgewiesen, ohne auf die verfassungsrechtliche Problematik einzugehen; Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 11.09.1998 3 V 4925/98, StE 1998, 802). - FG Münster, 07.06.2001 - 3 K 7778/98
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke nach § 146 BewG
Im übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz an, das im Urteil vom 28.07.1998 (…a.a.O.; ebenso Beschluß des Hessischen Finanzgerichts vom 11.09.1998 3 V 4925/98, StE 1998, 802) trotz der Kritik an der Bedarfsbewertungsmethode diese mit Rücksicht auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für verfassungsmäßig hält. - FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3008/05
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung
Im Übrigen schließt sich der Senat der Auffassung des FG Rheinland-Pfalz an, das trotz der Kritik an der Bedarfsbewertungsmethode diese mit Rücksicht auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers für verfassungsmäßig hält (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.07.1998 2 K 8388/97, EFG 1998, 1563 und vom 24.07.2001 2 K 1704/00, EFG 2002, 180; die gegen das Urteil vom 24.07.2001 eingelegte Revision hat der BFH mit Urteil vom 10.11.2004 II R 69/01, BStBl II 2005, 259 als unbegründet zurückgewiesen, ohne auf die verfassungsrechtliche Problematik einzugehen; Beschluß des Hessischen Finanzgerichts vom 11.09.1998 3 V 4925/98, StE 1998, 802).