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   OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 3 VAs 16/05   

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https://dejure.org/2005,9486
OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 3 VAs 16/05 (https://dejure.org/2005,9486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2005 - 3 VAs 16/05 (https://dejure.org/2005,9486)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2005 - 3 VAs 16/05 (https://dejure.org/2005,9486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 StVollzG, § 23 GVGEG
    Strafvollzug: Voraussetzungen der Ladung in den offenen Vollzug

  • Judicialis

    StVollzG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 10
    Strafvollzug; Vollzug; offener Vollzug; Verurteilter; Eignung; Geeignetheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Einordnung eines Verurteilten als für den offenen Vollzug geeignet

Verfahrensgang

  • StA Frankfurt/Main - 4890 Js 202793/03
  • LG Frankfurt/Main - 4890 Js 202793/03
  • OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 3 VAs 16/05

Papierfundstellen

  • StV 2005, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 11.07.2001 - 3 VAs 18/01

    Beurteilung der Eignung eines Strafgefangenen für den offenen Vollzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 3 VAs 16/05
    Verneint die Vollzugsbehörde - wie hier - die Eignung für den offenen Vollzug und lädt deshalb die Vollstreckungsbehörde in den geschlossenen Vollzug, ist in dem Verfahren nach §§ 23 EGGVG die Entscheidung der Vollzugsbehörde mit zu überprüfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Vollzugsbehörde bei der Prüfung der Eignung und der Prognoseentscheidung über Flucht- und Missbrauchsgefahr ein Beurteilungsspielraum eingeräumt wurde und deshalb die Entscheidung nicht uneingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt ( vgl. Senat, Beschluss vom 11.7.2001 - 3 VAs 18/01 m.w.N. ).
  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07

    Ladung zum Strafantritt (Versagung der Ladung in den offenen Vollzug zwecks

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass eine Abweichung von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln aus sachlichen beziehungsweise aus wichtigen Gründen zulässig ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. März 1996 - 4 VAs 3/96 -, NStZ 1996, S. 359; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11. Juli 2001 - 3 VAs 18/01 -, juris; Beschluss vom 28. April 2005 - 3 VAs 16/05 -, StV 2005, S. 564; Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 3 VAs 50/05 -, StV 2006, S. 256 f.; a.A. hinsichtlich einer unmittelbaren Ladung in den offenen Vollzug allein Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - VAS 11/03 -, ZfStrVo 2004, S. 300 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.12.2005 - 3 VAs 50/05

    Strafvollzug: Pflicht der Vollzugsbehörde zur unmittelbaren Ladung in den offenen

    Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen der Beurteilungsspielraum oder das Ermessen auf Null reduziert sind, so daß nur noch eine Entscheidung in der Sache möglich ist (vgl. Senat, Beschluß vom 28.04.2005 - 3 VAs 16/05 - m. w. N.; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 09.07.1997 - 1 Ws 364/97 Vollz - , zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 07.10.2005 - 3 Ws 41/05

    Strafvollzug: Anspruch auf Ladung in den offenen Vollzug

    Die Vollzugsbehörde ist in der Gesamtwürdigung aller Umstände zu dem überzeugenden Ergebnis gekommen, dass an der fehlenden Gefährlichkeit des Verurteilten und damit an seiner Eignung für den offenen Vollzug, bzw. am Fehlen der Missbrauchsgefahr zumindest erhebliche Zweifel bestehen, die durch seine Beobachtung und Behandlungsuntersuchung in der Einweisungsanstalt abzuklären sind (zu dieser Möglichkeit vgl. auch Senat, Beschl. v. 28.4.2005 - 3 VAs 16/05 -).
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