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   OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04   

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OLG Hamburg, 09.09.2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04 (https://dejure.org/2004,69892)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04 (https://dejure.org/2004,69892)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04 (https://dejure.org/2004,69892)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Es wäre vorliegend jedenfalls zu begründen gewesen, warum das Landgericht diese Norm, die eine Soll-Vorschrift zu Gunsten von Besuchen enthält, im verfahrensgegenständlichen Fall für nicht anwendbar hielt, und dies vor dem Hintergrund, dass § 24 Abs. 2 StVollzG zur Zeit seiner Geltung nach der Rechtsprechung der meisten Oberlandesgerichte auf Langzeitbesuche angewendet wurde (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. Juni 2014 - 1 Ws 12/14 -, juris, Rn. 10 ff.; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris, Rn. 5, 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. November 2003 - 4 Ws 216/03 -, juris, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 3 Ws 68/94 -, NStZ 1994, 560, welches § 24 Abs. 2 StVollzG sogar einen Rechtsanspruch auf weitere Besuche entnahm; a.A. KG Berlin, Beschluss vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris, Rn. 8).
  • KG, 06.08.2019 - 5 Ws 58/19

    Zulassung von Gefangenen zu Langzeitbesuchen

    In Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zu Langzeitbesuchen unter der Geltung der materiell-rechtlichen Vorschriften des StVollzG hatte die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung Grundsätze für die Zulassung von Gefangen zu Langzeitbesuchen im Rahmen des § 24 Abs. 2 StVollzG entwickelt (z. B. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 - juris [Bedeutung und Tragweite des Art. 6 Abs. 1 GG für Besuchskontakte; fehlende Verlässlichkeit ist durch konkrete Tatsachen zu belegen und muss die Versagung des Langzeitbesuchs in den zwar unüberwachten, aber geschlossenen Räumen der Vollzugsanstalt rechtfertigen] und Nichtannahmebeschluss vom 28. März 2001 - 2 BvR 11/01 -, juris [kein Rechtsanspruch auf Zubilligung unüberwachter Besuchskontakte von Verfassungs wegen; kein Schutz der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 GG für Ledige]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17. Januar 2008 - 3 Ws 1203/07 StVollz -, juris [Ermessensfehler gegeben, wenn unüberwachte Langzeitsprechstunde nur aufgrund des Ehestandes gewährt wird]; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz [Ws] 47/04 -, juris [nur Leitsätze] = ZfStrVo 2005, 55 ff. [die Tatsache der Führung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Gefangenen und seine Frau genügt ohne weitere Feststellungen nicht als Versagungsgrund]; KG, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 Ws 411/11 Vollz - [bereits abgelaufene Vollzugsdauer und die weitere Mindestverbüßungsdauer von drei Jahren - "Reststrafenkriterium" - als zulässige Kriterien]; Senat, Beschlüsse vom 27. März 2006 - 5 Ws 118/06 Vollz -, juris [Langzeitsprechstunde ist Behandlungsmaßnahme, die an den Grundsätzen des StVollzG auszurichten ist und nicht als Belohnung für Wohlverhalten des Gefangenen eingesetzt werden darf], und 30. März 2000 - 5 Ws 146/00 Vollz -, juris [Bezugspunkt für die Zulassung ist nicht die Dauer des bisherigen Vollzuges, sondern die gesamte Dauer des Vollzuges]; jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Celle, 19.09.2023 - 1 Ws 228/23

    Langzeitbesuch; Erledigung

    Voraussetzung ist aber stets, dass aufgrund konkreter Tatsachen die Gefahr besteht, dass der Langzeitbesuch zu unerlaubten Absprachen missbraucht wird (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 9. September 2004 - 3 Vollz (Ws) 47/04 -, juris).
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