Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3467
OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20 (https://dejure.org/2020,3467)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.02.2020 - 3 W 1/20 (https://dejure.org/2020,3467)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. Februar 2020 - 3 W 1/20 (https://dejure.org/2020,3467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,3467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1 S. 1
    Grundbuch; Grundbucheinsicht; berechtigtes Interesse; Wohnungseigentümer - Berechtigtes Interesse eines Miteigentümers an der Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Wohnungseigentümers

  • rechtsportal.de

    GBO § 12c Abs. 4 S. 2
    Beschwerde gegen die Versagung von Akteneinsicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Wohnungseigentümers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Miteigentümer haben Einsichtsrecht in das Grundbuch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einsicht in das Grundbuch bei Auflösung der WEG

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Recht auf Einsicht in das Grundbuch bei Auflösung der WEG

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 43 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Wohnungseigentümers

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einsicht in das Grundbuch eines anderen Wohnungseigentümers? (IMR 2020, 217)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Einsicht in das Wohnungsgrundbuch eines anderen Wohnungseigentümers (IVR 2020, 73)

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 720
  • FGPrax 2020, 55
  • ZMR 2020, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18

    Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht iSv § 12 Abs. 1 GBO bei bloßer

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch im Sinne von § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - 12 W 261/13 (GB) -, Rn. 2 juris; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 -, Rn. 11 juris; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.).

    Weder werden sie vor der Gewährung von Grundbucheinsicht angehört noch steht ihnen ein Beschwerderecht gegen die Gewährung von Einsicht zu (BGH Beschluss vom 06. März 1981, V ZB 18/80, Rdnr.7 - juris; OLG München Beschluss vom 14. Juni 2018, 34 Wx 188/18 Rdnr. 11 - juris).

  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Erforderlich ist ein nachvollziehbarer Vortrag von Tatsachen, so dass dem Grundbuchamt daraus die Überzeugung von der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, also mehr als die bloße Behauptung von Tatsachen und mehr als ein pauschaler Vortrag (OLG Braunschweig Beschluss vom 12. Juni 2019, 1 W 41/19, Rdnr.14 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1986 - 3 Wx 340/86

    Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Ob auch ein einzelner Wohnungseigentümer ein Einsichtsrecht in die Grundbücher der anderen Miteigentümer, insbesondere in die Abteilung III, hat, ist grundsätzlich streitig (bejahend OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.10.1986, 3 Wx 340/86 - beckonline, einschränkend OLG München Beschluss vom 11. Dezember 2015, 34 Wx 208/15, Rdnr. 12, dazu Schöner/Stöber, 15. Aufl., Rdnr. 525 Fn 34).
  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Weder werden sie vor der Gewährung von Grundbucheinsicht angehört noch steht ihnen ein Beschwerderecht gegen die Gewährung von Einsicht zu (BGH Beschluss vom 06. März 1981, V ZB 18/80, Rdnr.7 - juris; OLG München Beschluss vom 14. Juni 2018, 34 Wx 188/18 Rdnr. 11 - juris).
  • OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

    Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Dabei genügt andererseits nicht jedes beliebige Interesse, die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier muss ausgeschlossen sein (OLG München, Beschluss vom 27.02.2019, 34 Wx 28/19, Rdnr.16 - juris).
  • OLG München, 11.12.2015 - 34 Wx 208/15

    Einsicht des dinglich berechtigten Wohnungseigentümers in Wohnungsgrundbuch

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Ob auch ein einzelner Wohnungseigentümer ein Einsichtsrecht in die Grundbücher der anderen Miteigentümer, insbesondere in die Abteilung III, hat, ist grundsätzlich streitig (bejahend OLG Düsseldorf Beschluss vom 15.10.1986, 3 Wx 340/86 - beckonline, einschränkend OLG München Beschluss vom 11. Dezember 2015, 34 Wx 208/15, Rdnr. 12, dazu Schöner/Stöber, 15. Aufl., Rdnr. 525 Fn 34).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch im Sinne von § 12 Abs. 1 GBO ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem (beispielsweise) bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30. September 2013 - 12 W 261/13 (GB) -, Rn. 2 juris; OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 34 Wx 188/18 -, Rn. 11 juris; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Grundstücksveräußerung

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Ein berechtigtes Interesse kann daher etwa vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden zur Prüfung seiner erbrechtlichen Ansprüche für die Einsicht in das Grundbuch eines im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücks (OLG Karlsruhe Beschluss vom 05. September 2013, 11 Wx 57/13, Rdnr. 10 - juris) oder aber auch von einem Miterben, für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen gegen einen Miterben, für die Einsicht in das Grundbuch eines im Eigentum eines Dritten stehenden Grundstücks, wenn dieses in der Vorzeit dem Erblasser gehörte (OLG Braunschweig a.a.O. Rdnr. 17 ff.).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20
    Vielmehr muss die Kenntnis vom Grundbuchstand bei verständiger Würdigung des Einzelfalls und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge für das künftige Handeln des Antragstellers und seine Entschließungen aus sachlichen Gründen erheblich erscheinen ( KG Beschluss vom 20. Januar 2014, 1 W 294/03, Rdnr. 3 - juris).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2020 - 20 W 80/20

    Berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch

    Dem Pflichtteilsberechtigten wird Grundbucheinsicht auch dann gewährt, wenn inzwischen der Erbe oder ein Dritter als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist, weil es zur Klärung dient, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind (OLG Frankfurt Rpfleger 2011, 430, 431; OLG München NJW-RR 2018, 1353, 1354; OLG Bremen FGPrax 2020, 55).

    Daneben besteht ein berechtigtes Interesse für die Einsicht in das Grundbuch auch für einen Miterben für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach §§ 2050 ff. BGB gegen einen anderen Miterben (OLG Braunschweig FGPrax 2019, 153, 154; OLG Bremen FGPrax 2020, 55).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht