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OLG Bamberg, 16.01.1990 - 3 W 1/90 |
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BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 13.12.2006 - 26 W (pat) 312/03 Die Inaugenscheinnahme dieses Fotos ist nicht nur zum Zwecke des besseren Verständnisses des Vortrags der Widersprechenden erfolgt, was die Entstehung einer Beweisgebühr allein auch nicht ausgelöst hätte (OLG Koblenz, JurBüro 1990, 991; OLG Bamberg, JurBüro 1990, 721;… Göttlich/Mümmler, a. a. O., 3.1.2.).
- VG Schleswig, 28.09.2001 - 3 A 294/96
Erinnerung, Beweisgebühr, Erhöhung der Geschäfts- oder der Prozessgebühr
Dies ist dann zu verneinen, wenn das Gericht die Augenscheinseinnahme nur vornimmt, um für die Entscheidung die erforderliche Sach- oder Ortskenntnis zwecks besseren Verständnisses des Parteivortrags zu erlangen, insbesondere deshalb, weil sich die vorgetragenen Tatsachen durch Wort und Schrift nicht in einer ebenso eindrucksvollen Weise darstellen lassen (allg. Ansicht, vgl. OLG München, Beschluss vom 29.01.1990 - 11 W 613/90; JurBüro 1990, 866; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.01.1990 - 3 W 1/90; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.1989 - 14 W 548/89, JurBüro 1990, 991; KG Berlin, Beschluss vom 04.02.1992 - 1 W 5483/91, JurBüro 1992, 398; vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 09.01.1985 - 1 A 21/83).