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   OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04   

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OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04 (https://dejure.org/2004,4997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.06.2004 - 3 W 100/04 (https://dejure.org/2004,4997)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 3 W 100/04 (https://dejure.org/2004,4997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Angehörigen gegen die erstmalige Bestellung eines Betreuers; Überprüfbarkeit der Auswahlentscheidung des Tatrichters; Eignung der Tochter als Vermögensbetreuerin bei Verpflichtung zur Pflege der Mutter aus notariellem ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerauswahl und Interessenkollision, Beschwerdeberechtigung von Angehörigen

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4
    Betreuung: Betreuerauswahl und Interessenkollision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 286
  • FamRZ 2005, 832
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
    Denn hierbei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 1999, 146, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rdnr. 13).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
    Die Auswahlentscheidung des Tatrichters bzw. des an seine Stelle tretenden Erstbeschwerdegerichts, die pflichtgemäßem Ermessen obliegt, kann das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, d.h. dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
    Diesem Vorschlag, dessen Rechtswirksamkeit lediglich voraussetzt, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat, hat das Gericht grundsätzlich zu entsprechen (§ 1897 Abs. 4 BGB; BayObLG BtPrax 2000, 36; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1897 BGB, Rdnr. 47).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
    Denn hierbei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 1999, 146, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rdnr. 13).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
    Denn hierbei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104 und 1999, 146, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rdnr. 13).
  • OLG Schleswig, 08.06.1994 - 2 W 20/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde, die sich auf die Auswahl der Person des Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
    Das Gleiche gilt für den Fall, dass Ziel des Rechtsmittels - wie hier - nicht die eigene Bestellung des Angehörigen, sondern vielmehr die Bestellung eines Dritten ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 3 W 245/02 - OLG Schleswig FamRZ 1995, 432; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser aaO).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
    Interessenkonflikte von geringerem Gewicht genügen hierzu nicht (BayObLG FamRZ 2004, 734).
  • BayObLG, 18.02.2004 - 3Z BR 256/03

    Anforderungen an einen Betreuervorschlag bei zweifelhafter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.06.2004 - 3 W 100/04
    Ein Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufender Ermessensgebrauch liegt auch dann vor, wenn der Richter einen relevanten Umstand unvertretbar über- oder unterbewertet hat (BayObLG, Beschluss vom 18. Februar 2004 - 3Z BR 256/03 -, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (BayObLG aaO; OLG Hamm aaO; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 21), etwa weil die vorgeschlagene Person die Übernahme der Betreuung ablehnt (MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 28) oder durch die Übernahme des Amtes in die konkrete Gefahr eines schwerwiegenden Interessenkonflikts gerät (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 936; BayObLG FamRZ 2002, 1589; OLG Zweibrücken FamRZ 2005, 832; MünchKommBGB/Schwab aaO § 1897 Rn. 26).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).
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