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   OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00   

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https://dejure.org/2000,12985
OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00 (https://dejure.org/2000,12985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.2000 - 3 W 105/00 (https://dejure.org/2000,12985)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 3 W 105/00 (https://dejure.org/2000,12985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parteireisekosten; Eilverfahren; Ausland; Erstattungsfähigkeit; Einstweiliges Verfügungsverfahren ; Persönliches Erscheinen

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Parteireisekosten; Eilverfahren; Ausland; Erstattungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86

    Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Abtretung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00
    Selbst in Fällen, in denen das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, entspricht im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung jedenfalls bei streitigem Sachverhalt das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin zweckentsprechender Rechtswahrnehmung, so dass dadurch notwendige Reisekosten in der Regel erstattungsfähig sind (vgl. KG AnwBl 1987, 239 m. w. N.).

    Selbst in Fällen, in denen das persönliche Erscheinen nicht angeordnet wurde, entspricht im summarischen Verfahren der einstweiligen Verfügung jedenfalls bei streitigem Sachverhalt das persönliche Erscheinen der Parteien zum Verhandlungstermin zweckentsprechender Rechtswahrnehmung, so dass dadurch notwendige Reisekosten in der Regel erstattungsfähig sind (vgl. KG AnwBl 1987, 239 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 28.02.1979 - 20 W 10/79

    Einstweilige Verfügung; Persönliches Erscheinen; Partei; Anordnung; Reisekosten;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 3 W 105/00
    Hat ein Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch das persönliche Erscheinen von Verfügungsklägerin und Verfügungsbeklagtem angeordnet, so können auch diejenigen Kosten einer Partei erstattungsfähig sein, die durch ihre Anreise aus dem Ausland entstanden sind (vgl. OLG Frankfurt MDR 1979, 762).

    Hat - wie im vorliegenden Fall - ein Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch das persönliche Erscheinen von Verfügungsklägerin und Verfügungsbeklagtem angeordnet, so können auch diejenigen Kosten einer Partei erstattungsfähig sein, die durch ihre Anreise aus dem Ausland entstanden sind (OLG Frankfurt MDR 1979, 762).

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