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   OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07   

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OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07 (https://dejure.org/2007,11869)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28.08.2007 - 3 W 109/07 (https://dejure.org/2007,11869)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. August 2007 - 3 W 109/07 (https://dejure.org/2007,11869)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Polizeigewahrsam von Demonstranten: Annahme der Gewaltbereitschaft von Demonstranten gegen den G 8-Gipfel auf Grund der Aufmachung und des Mitführens von zur Vermummung und Bewaffnung geeigneten Gegenständen; Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot für die richterliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Unverzüglichkeitsgebot bei einer polizeilichen Sachbearbeitung in der GESA von 3 Stunden vor dem Hintergrund von Masseningewahrsamsnahmen anlässlich des G 8-Gipfels 2007; Verpflichtung der Polizei zur Dokumentation eines detaillierten GESA-Ablaufplans ...

  • Judicialis

    GG Art. 104 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeiliche Ingewahrsamnahme bei Verdacht auf Zugehöhrigkeit zum "Schwarzen Block"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Rostock, 07.06.2007 - 3 W 83/07

    Freiheitsentziehung: Rechtmäßigkeit der Anordnung der Fortdauer einer

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Dem Senat ist aus anderen anhängigen weiteren Beschwerdeverfahren wegen Ingewahrsamnahmen im Zuammenhang mit Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel gerichtsbekannt (so aus den Verf. 3 W 83/07 u. 3 W 102/07), dass am 06.06.2007 G 8-Gegner eine Vielzahl von spontanen, unangemeldeten Demonstrationen durchgeführt haben, bei denen es u.a. zu Straßenblockaden kam, was die polizeilichen Transporte erschwerte.

    Nach der ersten richterlichen Anordnung der Fortdauer der Gewahrsamnahme gilt dieses strikte Unverzüglichkeitsgebot nach Auffassung des Senats nicht für das weitere Verfahren fort (vgl. Senatsbeschl. vom 07.06.2007 - 3 W 83/07 -).

  • BGH, 27.10.1988 - III ZR 256/87
    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH, Beschl. vom 27.10.1988 - III ZR 256/87, BGHR Verwaltungsrecht, Allg. Grundsätze, Polizeirecht 1; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.1978 - IV A 330/77, NJW 1980, 138).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Die gegenwärtige Gefahr ist in § 3 Abs. 3 Nr. 3 SOG M-V als eine Sachlage, bei der das die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigende Ereignis bereits eingetreten ist (Störung) oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht, legal definiert (vgl. auch BVerfGE 115, 320, 363 zu § 31 PolG NW 1990).
  • VG Gera, 03.07.2002 - 1 K 1071/00

    Polizeirecht; Polizeirecht; Unterbindungsgewahrsam

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Sachliche Gründe können insoweit etwa sein die Länge des Weges vom Ort der Ingewahrsamnahme bis zur Protokollierungsstelle, das Verhalten der Betroffenen selbst oder aber Verzögerungen, die sich infolge von Massenfestnahmen aus organisatorischen Gründen ergeben (so VG Gera, Beschluss vom 03.07.2004 - 1 K 1071/00).
  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Dem Senat ist zwar nicht im Einzelnen bekannt, wieviele Polizeibeamte in dieser Nacht in der GESA zur Abarbeitung und zum Transport tatsächlich vor Ort waren (vgl. zum Umfang der Aufklärung des konkreten Sachverhaltes BVerfG NVwZ 2006, 579, 581 "Castor-Transport").
  • OLG Rostock, 21.08.2007 - 3 W 102/07

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ingewahrsamnahme beim G8-Gipfel:

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Dem Senat ist aus anderen anhängigen weiteren Beschwerdeverfahren wegen Ingewahrsamnahmen im Zuammenhang mit Demonstrationen gegen den G 8-Gipfel gerichtsbekannt (so aus den Verf. 3 W 83/07 u. 3 W 102/07), dass am 06.06.2007 G 8-Gegner eine Vielzahl von spontanen, unangemeldeten Demonstrationen durchgeführt haben, bei denen es u.a. zu Straßenblockaden kam, was die polizeilichen Transporte erschwerte.
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Wird mit einer gerichtlichen Entscheidung tiefgreifend in ein Grundrecht eingegriffen, so gebietet der aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete effektive Rechtsschutz auch nach Beendigung der freiheitsentziehenden Maßnahme vor Erschöpfung des Rechtsmittelweges, dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, den Grundrechtseingriff auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen (BVerfG NJW 2002, 206).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98

    Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Das bedeutet, dass ein Schaden für Rechtsgüter in unmittelbarer Zukunft, in allernächster Zeit zu erwarten ist, wenn nicht in die Entwicklung eingegriffen wird (LVerfG M-V, LKV 2000, 345, 349 "großer Lauschangriff").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1978 - IV A 330/77

    Spähtrupp der KPD/ML - Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, Ingewahrsamnahme

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    Für die Annahme einer polizeilichen Gefahr genügt es, dass bei objektiver Sicht zur Zeit des polizeilichen Einschreitens die Tatsachen auf eine drohende Gefahr hindeuten, ohne dass sofort eindeutig Klarheit geschaffen werden kann (BGH, Beschl. vom 27.10.1988 - III ZR 256/87, BGHR Verwaltungsrecht, Allg. Grundsätze, Polizeirecht 1; OLG Hamm, Urt. v. 07.06.1978 - IV A 330/77, NJW 1980, 138).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OLG Rostock, 28.08.2007 - 3 W 109/07
    "Unverzüglich" i. S. v. Art. 104 Abs. 2 S. 2 GG ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, herbeigeführt werden muss (BVerfG a. a. O.; BVerfGE 105, 239, 249).
  • OLG Rostock, 30.08.2007 - 3 W 107/07

    Mecklenburgisches Sicherheits- und Ordnungsrecht: Ingewahrsamnahme einer Person

    Solche Verzögerungen können in der besonderen Situation des 05.06.2007, dem Tag vor dem Beginn des G 8-Gipfels, sachlich begründet sein (vgl. OLG Rostock, Beschl. v. 21.08.2007, Az. - 3 W 102/07 - und v. 28.08.2007, Az. - 3 W 109/07 -).

    Der Senat hat bereits in anderen anhängigen Beschwerdeverfahren (Senatsbeschlüsse vom 21.08.2007 - 3 W 102/07 - und vom 23.08.2007 - 3 W 109/07 -) festgestellt, dass am 06.06.2007, dem ersten Tag des dreitägigen G 8 Gipfels solche Maßstäbe jedoch ausnahmsweise nicht angelegt werden können und im letztgenannten Verfahren dazu Folgendes ausgeführt: .

  • VG Oldenburg, 26.06.2012 - 7 A 2830/12

    Gebühren für die Gewahrsamnahme; gerichtliche Kontrolle

    Das bedeutet, dass ein Schaden für Rechtsgüter gemäß § 2 Nr. 1 a Nds. SOG in allernächster Zeit zu erwarten ist, wenn nicht eingegriffen wird (s. OLG Rostock, Beschluss vom 28. August 2007 - 3 W 109/07 -, zitiert nach juris).

    Das Gericht muss diese Anhaltspunkte aber mit den besonderen Umständen im konkreten Einzelfall verknüpfen und daraus eine hinreichend sichere Gefahrenprognose entwickeln (s. dazu OLG Rostock, Beschluss vom 28. August 2007, a.a.O.).

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