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   OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97   

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OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97 (https://dejure.org/1997,3677)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.07.1997 - 3 W 111/97 (https://dejure.org/1997,3677)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 3 W 111/97 (https://dejure.org/1997,3677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Erteilung von Erbscheinen an zwei Erben eines in Südafrika verstorbenen deutschen Erblassers; Grundstücke in Südafrika und Deutschland als Gegenstand des Erbscheinsverfahrens; Beschwerdebefugnis des Vermächtnisnehmers bei Geltendmachung des Erbrechts als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 263
  • Rpfleger 1997, 480
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Insoweit liegt ein Fall der Nachlassspaltung vor, d. h. die Erbfolge bezüglich des unbeweglichen Vermögens in ####### richtet sich nach dem Recht des Staates ####### sowie die Erbfolge bezüglich des sonstigen Vermögens nach deutschem Recht (zur Nachlassspaltung bei unterschiedlichem Erbstatut für unbewegliches und bewegliches Vermögen vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1997, 318, 319; Palandt, Art. 3 EGBGB Rdnr. 14; Art. 25 Rdnr. 9).

    Ausgangspunkt ist hierbei der Grundsatz, dass die eingetretene Nachlassspaltung dazu führt, jeden der beiden Nachlassteile grundsätzlich als selbständigen Nachlass anzusehen und entsprechend dem jeweils maßgeblichen Erbstatut so zu behandeln, als wenn er der gesamte Nachlass wäre (BGHZ 24, 352, 355; OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1995, 1089, 1091; OLG Hamburg DtZ 1993, 28).

  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 1386/08

    Umfang des Auskunftsanspruchs zur Berechnung eines Pflichtteils- oder

    Die eingetretene Nachlassspaltung führt dazu, dass das Vermögen nach dem jeweils maßgeblichen Erbstatut so zu behandeln ist, als wenn es der gesamte Nachlass wäre (BGH, NJW 1957, 1316; OLG Celle, Urteil vom 08.05.2003 - 6 U 208/02 - ZEV 2003, 509; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.1997 - 3 W 111/97 - ZEV 1997, 512; Bay OBlG, Beschluss vom 31.7.1996 - 1Z BR - 194/95 - ZEV 1996, 473; Horn, ZEV 2008, 73 ff; Gruber ZEV 2001, 463, 464).
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Somit ist die Erbfolge hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen, wobei der Erblasser hinsichtlich der einzelnen Teile die Erbfolge verschieden regeln kann (vgl. BGHZ 24, 352, 355; 134, 60, 63; Senat, FamRZ 1992, 1474; 1998, 263, 264; BayObLGZ 1995, 79, 88 f.; BayObLG FamRZ 1994, 723, 724; 2000, 573, 575).

    Diese bestimmt sich nämlich nach der sog. Gleichlauftheorie, wonach die deutsche internationale Zuständigkeit dann gegeben ist, wenn - und soweit - auch materiell-rechtlich deutsches Erbrecht anwendbar ist (vgl. Senat, OLGZ 1985, 413, 414 f.; FamRZ 1998, 263; ZEV 2001, 488, 489; Beschluss vom 16. Januar 2002 - 3 W 297/01 - BayObLGZ 1965, 423, 426; 1980, 276, 279; BayObLG FamRZ 1991, 1237, 1238; 2000, 573, 575).

  • OLG Celle, 31.07.2002 - 6 W 96/02

    Erbrecht; Privatschriftliches Testament; Gesetzliche Erben; Pflichtteil;

    Insoweit liegt ein Fall der Nachlassspaltung vor, d. h. die Erbfolge bezüglich des unbeweglichen Vermögens in ####### richtet sich nach dem Recht des Staates ####### sowie die Erbfolge bezüglich des sonstigen Vermögens nach deutschem Recht (zur Nachlassspaltung bei unterschiedlichem Erbstatut für unbewegliches und bewegliches Vermögen vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; BayOblG FamRZ 1997, 318, 319; Palandt, Art. 3 EGBGB Rdnr. 14; Art. 25 Rdnr. 9).

    Die - gesetzlich nicht geregelte - internationale Zuständigkeit deutscher Nachlassgerichte setzt nach ständiger Rechtsprechung die Anwendung deutschen Erbrechts voraus (sog. Gleichlaufgrundsatz, vgl. zuletzt OLG Zweibrücken, FamRZ 1998, 263, 264; Palandt, Art. 25 EGBGB Rdnr. 18, 20 m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 3 W 124/01

    Einziehung eines unbeschränkt erteilten Fremdrechtserbscheins

    Diese bestimmt sich nämlich grundsätzlich nach der sog. Gleichlauftheorie, wonach die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nur gegeben ist, wenn nach Art. 25 EGBGB materiell-rechtlich deutsches Erbrecht mindestens teilweise anzuwenden ist (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 263 m.w.N.).
  • KG, 20.06.2013 - 8 U 233/12

    Rückzahlung von Rentenzahlungen nach Versterben: Abhebungen mittels Kreditkarte

    Für einen Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit gilt im Grundsatz, dass er gleichgültig, ob er im In- oder Ausland verstorben ist, nach deutschem Recht beerbt wird, Art. 25 EGBGB (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.7.1997 - 3 W 111/97-).
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