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   OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02   

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OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02 (https://dejure.org/2002,2489)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.07.2002 - 3 W 117/02 (https://dejure.org/2002,2489)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 3 W 117/02 (https://dejure.org/2002,2489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der sofortigen weiteren Beschwerde; Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FG); Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen; Besorgnis der Befangenheit ; Zulassung des Rechtsmittels ; Zivilprozessreformgesetz

  • Judicialis

    FGG § 15; ; ZPO § 406 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO §§ 42 ff; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine ergangene Entscheidung des Landgerichts nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1507
  • FGPrax 2002, 220
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 09.03.1993 - 1Z BR 107/92

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Die Zuständigkeit des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts sowie die Frist und Form des Rechtsmittels und die Beschwerdeberechtigung bestimmen sich im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch nach den Regeln des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLGZ 1993, 108, 109; 1977, 97; 1967, 474, 475; 1986, 186, 187; OLG Frankfurt MDR 1996, 95; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FG 14. Aufl. § 15 Rdnrn. 52, 43), weshalb hier - wie bereits ausgeführt - die Zuständigkeit des Pfälzischen Oberlandesgerichts gegeben ist.
  • BayObLG, 05.06.1986 - BReg. 3 Z 56/86

    Zeitliche Befristung des Ablehnungsrechts gegenüber einem Sachverständigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Die Zuständigkeit des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts sowie die Frist und Form des Rechtsmittels und die Beschwerdeberechtigung bestimmen sich im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch nach den Regeln des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLGZ 1993, 108, 109; 1977, 97; 1967, 474, 475; 1986, 186, 187; OLG Frankfurt MDR 1996, 95; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FG 14. Aufl. § 15 Rdnrn. 52, 43), weshalb hier - wie bereits ausgeführt - die Zuständigkeit des Pfälzischen Oberlandesgerichts gegeben ist.
  • OLG Hamm, 26.11.1996 - 15 W 405/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde findet nicht statt (Senat NJW 1999, 2125 sowie Beschlüsse vom 24. August 1999 - 3 W 182/99 - und vom 9. Februar 2000 - 3 W 34/00 - BayObLGZ 1995, 92, 93; OLG Hamm NJW-RR 1997, 795).
  • BayObLG, 16.02.1995 - 3Z BR 32/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde findet nicht statt (Senat NJW 1999, 2125 sowie Beschlüsse vom 24. August 1999 - 3 W 182/99 - und vom 9. Februar 2000 - 3 W 34/00 - BayObLGZ 1995, 92, 93; OLG Hamm NJW-RR 1997, 795).
  • OLG Frankfurt, 16.10.1995 - 20 W 451/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Die Zuständigkeit des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts sowie die Frist und Form des Rechtsmittels und die Beschwerdeberechtigung bestimmen sich im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch nach den Regeln des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLGZ 1993, 108, 109; 1977, 97; 1967, 474, 475; 1986, 186, 187; OLG Frankfurt MDR 1996, 95; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FG 14. Aufl. § 15 Rdnrn. 52, 43), weshalb hier - wie bereits ausgeführt - die Zuständigkeit des Pfälzischen Oberlandesgerichts gegeben ist.
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Denn die in § 15 Abs. 1 Satz 1 FGG enthaltene Verweisung beinhaltet die Einschränkungen, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung ergeben (vgl. OLG Frankfurt MDR aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt aaO § 15 Rdnr. 52 sowie BayObLG FG-Prax 2002, 119; BayObLGZ 1993 aaO; 1967 aaO; BayObLGZ 1993, 9, 12; 1977 aaO, jew. für die Ablehnung von Richtern; BayObLGZ 1991, 414, 416 für das Prozesskostenhilfeverfahren).
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde findet nicht statt (Senat NJW 1999, 2125 sowie Beschlüsse vom 24. August 1999 - 3 W 182/99 - und vom 9. Februar 2000 - 3 W 34/00 - BayObLGZ 1995, 92, 93; OLG Hamm NJW-RR 1997, 795).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Denn die in § 15 Abs. 1 Satz 1 FGG enthaltene Verweisung beinhaltet die Einschränkungen, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung ergeben (vgl. OLG Frankfurt MDR aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt aaO § 15 Rdnr. 52 sowie BayObLG FG-Prax 2002, 119; BayObLGZ 1993 aaO; 1967 aaO; BayObLGZ 1993, 9, 12; 1977 aaO, jew. für die Ablehnung von Richtern; BayObLGZ 1991, 414, 416 für das Prozesskostenhilfeverfahren).
  • BayObLG, 21.04.1977 - BReg. 1 Z 25/77
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Die Zuständigkeit des zur Entscheidung über das Rechtsmittel berufenen Gerichts sowie die Frist und Form des Rechtsmittels und die Beschwerdeberechtigung bestimmen sich im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit jedoch nach den Regeln des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. BayObLGZ 1993, 108, 109; 1977, 97; 1967, 474, 475; 1986, 186, 187; OLG Frankfurt MDR 1996, 95; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, FG 14. Aufl. § 15 Rdnrn. 52, 43), weshalb hier - wie bereits ausgeführt - die Zuständigkeit des Pfälzischen Oberlandesgerichts gegeben ist.
  • BayObLG, 21.01.1993 - 2Z BR 107/92

    Sofortige Beschwerde; Weitere Beschwerde; Richter; Amtsgericht; Landgericht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02
    Denn die in § 15 Abs. 1 Satz 1 FGG enthaltene Verweisung beinhaltet die Einschränkungen, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung ergeben (vgl. OLG Frankfurt MDR aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt aaO § 15 Rdnr. 52 sowie BayObLG FG-Prax 2002, 119; BayObLGZ 1993 aaO; 1967 aaO; BayObLGZ 1993, 9, 12; 1977 aaO, jew. für die Ablehnung von Richtern; BayObLGZ 1991, 414, 416 für das Prozesskostenhilfeverfahren).
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 102/04

    Frist für die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe in

    Das Prozesskostenhilferecht ist bei seiner entsprechenden Anwendung mithin so umzugestalten, dass es ohne Systembruch dem allgemeinen Teil des FGG entspricht (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1507, 1508; i.d.S. bereits KG NJW 1967, 1237; Jansen FGG 2. Aufl. Vorb. § 19 Rdn. 22; OLG Dresden FamRZ 2004, 1979).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 20 W 439/05

    Wohnungseigentum: Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde in

    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLG WuM 2003, 296 unter Hinweis auf BayObLG FGPrax 2002, 119; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 127; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 6), wobei allerdings über die Rechtsbeschwerde entgegen § 133 GVG nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht zu entscheiden hat (vgl. zum Ablehnungsverfahren etwa Senat, Beschluss vom 10.01.2005, 20 W 533/04, und Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Sie ist im angefochtenen Beschluss nicht - weder im Tenor noch in der Gründen - eindeutig zugelassen worden; dies ist als Nichtzulassung auszulegen (vgl. Senat, Beschluss vom 30.03.2004, 20 W 360/03, unter Hinweis auf OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1507; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 15. Aufl., Vorb §§ 19-30 Rz. 30).

  • OLG Köln, 30.11.2009 - 2 Wx 79/09

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verhängung eines Ordnungsmittels

    Hiernach ist gegen die (erstmalige) Verhängung eines Ordnungsmittels gegen einen im Beschwerdeverfahren nicht erschienenen Zeugen entsprechend § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO die Rechtsbeschwerde als einziges Rechtsmittel dann gegeben, wenn sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen worden ist (vgl. Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, aaO, § 15 Rn. 30; Thomas/Putz/Reichold, § 381 Rn. 12; Zöller/Greger, ZPO, 27. Auflage 2009, § 380 Rn. 10; jew. für die sofortige Beschwerde nach § 380 Abs. 3 ZPO; vgl. auch Senat, FGPrax 2005, 205; Senat, FGPrax 2009, 180; BGH, FamRZ 2004, 617; BGH, MDR 2005, 409; BayObLG, FGPrax 2002, 119; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 361; OLG Frankfurt, OLGR 2006, 127; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 683; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507; jew. für die gleich gelagerte Problematik bei der erstmaligen Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen in der Beschwerdeinstanz; Senat, Beschluss vom 11. November 2009, 2 Wx 101/09; BGH, NJW-RR 2004, 1077; OLG Hamm, FamRZ 2003, 165 [166 f.]; jew. für die gleich gelagerte Problematik bei einer Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Beschwerdegericht).

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz nicht vor (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 294; Senat, Beschluss vom 13. August 2007, 2 Wx 40/07; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507; vielmehr ist die Nichtzulassung unanfechtbar.

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 82/04

    Versäumung der Beschwerdefrist hinsichtlich der Anfechtung der Ablehnung von

    Das Prozesskostenhilferecht ist bei seiner entsprechenden Anwendung mithin so umzugestalten, dass es ohne Systembruch dem allgemeinen Teil des FGG entspricht (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1507, 1508; i.d.S. bereits KG NJW 1967, 1237; Jansen FGG 2. Aufl. Vorb. § 19 Rdn. 22; OLG Dresden FamRZ 2004, 1979).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Die in diesem Zusammenhang vorgelegte Entscheidung des OLG Zweibrücken in NJW-RR 2002, 1507 betrifft ein (Ablehnungs-)Verfahren, im Rahmen dessen sich - ähnlich wie bei der Kostenfestsetzung - die Zulässigkeit von Rechtsmitteln über die Verweisung in § 15 FGG nach den Regeln der Zivilprozessordnung richtet (vgl. Ziffer 2. der zitierten Entscheidung).
  • BayObLG, 13.08.2003 - 3Z BR 162/03

    Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung des Antrags auf Ablehnung eines

    Die Verweisung schließt auch die Einschränkungen ein, die sich für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln im Ablehnungsverfahren aus den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung ergeben (vgl. BayObLGZ 2002, 89/90 = FGPrax 2002, 119; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220).

    Das Schweigen des Beschlusses zur Frage der Zulassung ist als Nichtzulassung auszulegen (vgl. BayObLGZ 2002, 89/94; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220/221).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung des

    Da sich die dargestellten neuen Regeln über die Beschwerde im Zivilprozessverfahren auf die Statthaftigkeit des Rechtsmittels beziehen, sind sie in Übereinstimmung mit den bisher für die entsprechende Anwendung maßgebenden Grundsätzen auf Ablehnungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu übertragen (Senat, Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04; BayObLG FG-Prax 2002, 119; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 19, § 45 WEG Rz. 6).
  • OLG Hamm, 09.10.2007 - 15 W 333/07

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen gerichtlichen Beschluss über die

    In diesen Fällen richtet sich die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nach der ZPO, während für das Rechtsmittelverfahren im Übrigen die Vorschriften des FGG gelten (so etwa BGH NJW-RR 2004, 726 = MDR 2004, 645, BayObLG NJW 2002, 3262 für Entscheidungen im Richterablehnungsverfahren; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507 betr.
  • OLG Köln, 13.08.2007 - 2 Wx 40/07

    Rechtsmittel gegen abweisende Zwischenentscheidung des Landgerichts zur Ablehnung

    Diese Bestimmung sieht zwar die sofortige Beschwerde vor; diese ist aber seit der Neuregelung des Beschwerdeverfahrens durch das Zivilprozeßreformgesetz vom 27. Juli 2001 nach § 567 Abs. 1 ZPO nur noch statthaft, soweit es sich bei dem anzufechtenden Beschluß um eine Entscheidung handelt, die im ersten Rechtszug ergangen ist (vgl. BayObLG FGPrax 2002, 119; Senat, FGPrax 2002, 230 [231]; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1507; von König in Jansen, FGG, 3. Aufl. 2006, § 15, Rdn. 69; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 406, Rdn. 11; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 406, Rdn. 14).
  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im

    Der BGH hat dies ausdrücklich für die Richterablehnung gemäß § 46 Abs. 2 ZPO entschieden (BGH NJW-RR 2004, 726 = MDR 2004, 645; ebenso BayObLG NJW 2002, 3262); das OLG Zweibrücken (NJW-RR 2002, 1507) hat entsprechend bei einem Beschluss, durch den die Ablehnung eines Sachverständigen für unbegründet erklärt wurde (§ 406 Abs. 5 ZPO), erkannt.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2009 - 3 Wx 217/08

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung

  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss nach Zulassung

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2003 - 5 W 122/03

    Zur Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei Zurückweisung eines

  • KG, 19.03.2004 - 15 W 17/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung

  • KG, 03.02.2004 - 15 W 5/04

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

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