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   OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00   

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https://dejure.org/2000,2326
OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00 (https://dejure.org/2000,2326)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.02.2000 - 3 W 12/00 (https://dejure.org/2000,2326)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 3 W 12/00 (https://dejure.org/2000,2326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigungsanspruch; Unterlassungsanspruch; Eigentümer; Wohnungseigentümer; Einbruch; Schutzgitter; Fenstergitter; Fenster; Bauliche Veränderung; Duldungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 242; ; WEG § 22; ; WEG § 14 Nr. 1 u. 3; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 10; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 47 Satz 1 u. Satz 2; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Andernach - II 3/99
  • LG Koblenz - 2 T 571/99
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 893
  • NZM 2000, 623
  • FGPrax 2000, 96
  • ZMR 2000, 703
  • BauR 2000, 1916 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
    Für die dadurch beeinträchtigten übrigen Wohnungseigentümer begründet eine hier unterstellte - erhöhte Einbruchsgefahr in die Erdgeschosswohnung jedenfalls dann keine Duldungspflicht aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn mit den Gittern zugleich eine Kletterhilfe geschaffen wird, die den Einstieg in eine andere Wohnung der Anlage erleichtert (Abgrenzung zu KG NJW-RR 1994, 401).

    Ungeachtet der beschlossenen - von Bedingungen abhängigen - Gestattung käme es auf die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht an, wenn keiner von ihnen dadurch nachteilig betroffen wäre (vgl. BGH NJW 1979, 817, 818; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910, 911; Bub aaO § 22 Rdnr. 47) oder - trotz Benachteiligung - sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Duldungsanspruch herleiten ließe (vgl. KG NJW-RR 1994, 401; Bub aaO § 22 Rdnr. 132).

    Insoweit bedarf es im Einzelfall einer Abwägung der gegenläufigen Interessen (vgl. KG NJW-RR 1994, 401).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
    Aus § 10 WEG i. V. m. § 15 Abs. 3 WEG folgt, dass jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüsse oder, soweit sich eine Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. dazu BGH NJW 1992, 978, 979; BayObLG ZMR 1995, 486; Niedenführ/Schulze, WEG 4. Aufl. § 43 Rdnr. 21).
  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 15 W 41/90

    Streit zwischen den Beteiligten einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Beseitigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
    Ungeachtet der beschlossenen - von Bedingungen abhängigen - Gestattung käme es auf die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht an, wenn keiner von ihnen dadurch nachteilig betroffen wäre (vgl. BGH NJW 1979, 817, 818; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910, 911; Bub aaO § 22 Rdnr. 47) oder - trotz Benachteiligung - sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Duldungsanspruch herleiten ließe (vgl. KG NJW-RR 1994, 401; Bub aaO § 22 Rdnr. 132).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00
    Ungeachtet der beschlossenen - von Bedingungen abhängigen - Gestattung käme es auf die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nicht an, wenn keiner von ihnen dadurch nachteilig betroffen wäre (vgl. BGH NJW 1979, 817, 818; OLG Hamm NJW-RR 1991, 910, 911; Bub aaO § 22 Rdnr. 47) oder - trotz Benachteiligung - sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Duldungsanspruch herleiten ließe (vgl. KG NJW-RR 1994, 401; Bub aaO § 22 Rdnr. 132).
  • AG Hamburg-Bergedorf, 07.07.2016 - 407a C 5/15

    Nachträglicher eigenmächtiger Einbau eines Fensters = bauliche Veränderung?

    Schließlich ist auch nicht ersichtlich und vorstellbar, dass das Fenstergitter als Kletterhilfe dienen und damit die Einbruchsgefahr für andere Wohnungen der Anlage erhöhen könnte (so in OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.02.2000, ZWE 2000, 283).
  • OLG Köln, 17.03.2004 - 16 Wx 48/04

    Schutzgitter vor Parterrefenstern als bauliche Veränderung der

    Es hat zutreffend ausgeführt, dass eine generelle Einbruchsgefährdung allein die Anbringung eines Gitters am Fenster einer Erdgeschosswohnung nicht zu rechtfertigen vermag, sondern eine Duldungspflicht der übrigen Wohnungseigentümer nur durch eine erhöhte Einbruchsgefahr begründet wird ( vgl. KG NZM 2000, 893; OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 893; Staudinger-Bub, 12.Aufl.,WEG, § 22 Rz 132 ).
  • OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung; Errichtung eines Wintergartens

    Aus § 15 Abs. 3 WEG i.V.m. § 10 WEG folgt, dass jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen kann, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen oder, soweit sich eine Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 W 273/01 - und OLGR 2000, 383 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05

    Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage

    Zwar kann sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach Treu und Glauben unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Anspruch auf Duldung der baulichen Veränderung ergeben (KG NJW-RR 1994, 401; BayObLG WuM 1995, 674, 676; Köln NZM 04, 385; Zweibrücken NJW-RR 2000, 893), dabei muss aber das Veränderungsinteresse das Erhaltungsinteresse ganz erheblich überwiegen (Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 22, Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03

    Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch

    Zwar kann sich aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nach Treu und Glauben unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten ein Anspruch auf Duldung der baulichen Veränderung ergeben (KG NJW-RR 1994, 401; BayObLG WuM 1995, 674, 676; Köln NZM 04, 385; Zweibrücken NJW-RR 2000, 893), dabei muss aber das Veränderungsinteresse das Erhaltungsinteresse ganz erheblich überwiegen (Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 22, Rdnr. 18).
  • OLG Köln, 28.07.2003 - 16 Wx 37/03

    Duldung der Installation einer Entlüftungsanlage in einer WEG -Anlage

    Sollte sich der Sachvortrag der Antragsgegner als richtig bestätigen, wird das Landgericht auch zu bedenken haben, dass der Antragsteller vorliegend aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer i. V. m. Treu und Glauben (vgl. hierzu allgemein KG ZMR 2999, 58 = NZM 2001, 341; KG ZMR 1994, 169 = KGReport 1994, 25; OLG Zweibrücken ZMR 2000, 383 = NZM 2000, 623 = OLGReport 2000, 383) ausnahmsweise einen Anspruch auf (Wieder-)herstellung einer Lüftungsanlage hat.
  • AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10

    Wohnungseigentum: Mehrkosten einer gemeinschaftlichen Reparaturmaßnahme wegen

    So kann eine unzulässige Beeinträchtigung etwa dann vorliegen, wenn ein Wohnungseigentümer das Sonder- oder Gemeinschaftseigentum zweckbestimmungswidrig gebraucht, vgl. Niedenführ- Kümmel , § 14 Rz. 7. Sind die Beeinträchtigungen krass, kann dies zur Unzulässigkeit des Gebrauchs oder der Umgestaltung führen, etwa wenn dadurch andere Wohnungseigentümer einer erhöhten Gefahr für Gesundheit, Leib, Leben oder Eigentum ausgesetzt werden, so OLG Zweibrücken 3 W 12/00, v. 02.02.2000, NZM 2000, 623; ZMR 2000, 703; NJW-RR 2000, 893, vgl. Niedenführ- Kümmel a.a.O. Aber auch geringfügigere Nachteile sollen grundsätzlich vermieden werden, wobei dann abzuwägen ist.
  • KG, 17.07.2000 - 24 W 8114/99
    Wenn im Einzelfall eine konkrete Einbruchgefahr festgestellt ist, kann einem einzelnen Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Anspruch auf Gestattung zustehen, daß er auf eigene Kosten und bis zur Schaffung anderweitiger Sicherungsmaßnahmen bisher nicht vorhandene Einbruchssicherungen vor den Fenstern seiner Wohnung anbringt (Bestätigung von Senat, OLGZ 1994, 391 = NJW-RR 1994, 401; vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2000, 623 = ZWE 2000, 283).
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