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   OLG Hamburg, 18.11.1996 - 3 W 130/96   

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https://dejure.org/1996,6838
OLG Hamburg, 18.11.1996 - 3 W 130/96 (https://dejure.org/1996,6838)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.11.1996 - 3 W 130/96 (https://dejure.org/1996,6838)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. November 1996 - 3 W 130/96 (https://dejure.org/1996,6838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schutz ausübender Künstler durch Trips

    §§ 73 ff., 77, 78, 96, 125 Abs. 6 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TRIPS Art. 14 Abs. 1
    Schutz des Verbreitungsrechts ausübender Künstler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83

    "Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.11.1996 - 3 W 130/96
    Insoweit ist in der Tat die Rechtslage gegenwärtig, wenn auch mit umstrittenem Ergebnis, als geklärt anzusehen (vgl. BGH, GRUR 1986, 454, 455 - Bob Dylan).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Danach kommt den ausübenden Künstlern ein über die in dem Übereinkommen vorgesehenen Mindestrechte hinausgehender, allein nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaats bestehender Rechtsschutz, nicht zugute (vgl. OLG Hamburg, ZUM-RD 1997, 343, 344; ZUM 2004, 133, 136; LG Berlin, ZUM 2006, 761, 762).
  • OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 48/00

    Zum urheberrechtlichen Schutz gegen die Verbreitung unautorisierter

    Der Senat hat auf dieser Grundlage bereits mit Beschluss vom 18.11.1996 (3 W 130/96 = ZUM-RD 1997, 343) entschieden, dass nach dem Abkommen TRIPS keine allgemeine Verpflichtung zur Inländerbehandlung bezogen auf ausübende Künstler besteht, sondern der Vertrag nur die in ihm selbst vorgesehenen Rechte gewährt.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 18.11.1996 (3 W 130/96 = ZUM-RD 1997, 343; ebenso Hartmann in Möhring/Nicolini, UrhG, 2 Aufl. 2000, Vor §§ 120 ff. Rn. 113; Katzenberger in Schricker, UrhR, 2. Aufl. 1999, Vor §§ 120 Rn. 19; Dünnwald, ZUM 96, 725, 730) entschieden, dass ein solches Verbietungsrecht aus zwei Gründen nicht besteht.

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