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   OLG Zweibrücken, 27.06.2017 - 3 W 132/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48343
OLG Zweibrücken, 27.06.2017 - 3 W 132/16 (https://dejure.org/2017,48343)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2017 - 3 W 132/16 (https://dejure.org/2017,48343)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2017 - 3 W 132/16 (https://dejure.org/2017,48343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 GBO, § 7 Abs 2 GBO, § 1023 Abs 1 S 2 BGB, § 1090 Abs 2 BGB
    Grundbuchsache: Bestimmtheit der Lage einer Wasserversorgungsleitung und eines Steuerkabels im Rahmen einer Dienstbarkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1023 Abs. 1 S. 2, 1090 Abs. 2; GBO § 7 Abs. 1 u. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit des Ausübungsbereichs einer Grunddienstbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Dienstbarkeit - Wasserversorgungsleitung und Steuerkabel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die grundbuchmäßige Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit dem Inhalt der Nutzung des dienenden Grundstücks für die Herstellung und den Betrieb einer Wasserversorgungsleitung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die grundbuchmäßige Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit dem Inhalt der Nutzung des dienenden Grundstücks für die Herstellung und den Betrieb einer Wasserversorgungsleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2017 - 3 W 132/16
    Der Bundesgerichtshof differenziert allerdings weiter danach, ob die Beschränkung der Ausübung der Dienstbarkeit rechtsgeschäftlich zum Inhalt der Dienstbarkeit gemacht worden ist oder ob die Beteiligten die Bestimmung des Ausübungsrechts der tatsächlichen Übung überlassen haben (Urteil vom 03. Mai 2002, Az. V ZR 17/01; ebenso z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Oktober 2010, Az. 20 W 29/10; jeweils zitiert nach Juris).

    Auch eine solchermaßen vorbehaltene Ausübungsstelle genügt aber dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz; ist die Festlegung der Ausübungsstelle der tatsächlichen Ausübung durch den Berechtigten überlassen worden, besteht diesbezüglich auch kein Eintragungserfordernis (Urteil vom 03. Mai 2002, Az. V ZR 17/01, zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 15.10.2010 - 20 W 29/10

    Grundbucheintragungsbewilligung für Leitungsdienstbarkeit:

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2017 - 3 W 132/16
    Der Bundesgerichtshof differenziert allerdings weiter danach, ob die Beschränkung der Ausübung der Dienstbarkeit rechtsgeschäftlich zum Inhalt der Dienstbarkeit gemacht worden ist oder ob die Beteiligten die Bestimmung des Ausübungsrechts der tatsächlichen Übung überlassen haben (Urteil vom 03. Mai 2002, Az. V ZR 17/01; ebenso z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Oktober 2010, Az. 20 W 29/10; jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 204/11

    Antrag auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2017 - 3 W 132/16
    Entsprechend dem grundbuchrechtlichen Bestimmtheitserfordernis muss die Eintragung in das Grundbuch Art, Inhalt und Umfang des dinglichen Rechts in einer objektivierenden Weise so zum Ausdruck bringen, dass jeder Teilnehmer am Grundstücksverkehr in der Lage ist, den Rechtsbefund an einem Grundstück festzustellen (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012, Az. V ZB 204/11, zitiert nach Juris).
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