Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 27.01.2010

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 12.10.2010 - 3 W 14/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15387
OLG Bremen, 12.10.2010 - 3 W 14/10 (https://dejure.org/2010,15387)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12.10.2010 - 3 W 14/10 (https://dejure.org/2010,15387)
OLG Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 3 W 14/10 (https://dejure.org/2010,15387)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 29 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 1 Satz 2, 35, 22 GBO
    Offenkundigkeit der Eintragungsvoraussetzungen im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO; keine Pflicht zur Prüfung von Nachlassakten, die bei einem anderen Amtsgericht geführt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf einen eingetragenen Testamentsvollstreckervermerk

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 22, 29 Abs. 1 Satz, § 29 Abs. 1 Satz 2, § 35
    Offenkundigkeit bei Bezugnahme auf Nachlassakten nur bei Identität von Grundbuchamt und Nachlassgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; GBO § 29 Abs. 1 S. 1, 2; GBO § 35
    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs im Hinblick auf einen eingetragenen Testamentsvollstreckervermerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1167
  • Rpfleger 2011, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 08.09.2005 - 32 Wx 58/05

    Feststellung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Grundbuchamt bei

    Auszug aus OLG Bremen, 12.10.2010 - 3 W 14/10
    Das gilt umso mehr, als sind sich aus dem privatschriftlichen gemeinschaftlichen Testament der Eheleute T. Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Bestellung eines Ersatz- oder Mittestamentsvollstreckers zumindest denkbar ist (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 08.09.2002, Az. 32 Wx 58/05, zitiert nach juris, Rn. 18).
  • OLG München, 24.08.2016 - 34 Wx 216/16

    Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung

    Das gilt aber nur für Verweise auf (Nachlass-)Akten desselben Amtsgerichts, nicht für Verweise auf Akten anderer Gerichte (OLG Bremen ZfIR 2011, 108/109 mit Anm. Heinze; Knothe in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 162; Meikel/Hertel § 29 Rn. 622).

    Es besteht auch keine Pflicht des Grundbuchamts, sich Kenntnisse aus Akten anderer Gerichte als desjenigen zu verschaffen, zu dem das Grundbuchamt gehört (OLG Bremen ZfIR 2011, 108/109; Meikel/Hertel § 29 Rn. 621/622; a. A. Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 789).

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   OLG Zweibrücken, 27.01.2010 - 3 W 14/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6167
OLG Zweibrücken, 27.01.2010 - 3 W 14/10 (https://dejure.org/2010,6167)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.01.2010 - 3 W 14/10 (https://dejure.org/2010,6167)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 3 W 14/10 (https://dejure.org/2010,6167)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 18; GrEStG § 22
    Eigentumsumschreibung: Erlass einer Zwischenverfügung bei Fehlen der steuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung eines Antrags auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch; Entscheidung des Grundbuchamts auf Erlass einer Zwischenverfügung bei Fehlen der steuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • rechtsportal.de

    GBO § 18; GrEStG § 22
    Entscheidung des Grundbuchamts bei Fehlen der steuerrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 128
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 07.03.1986 - 3 Wx 79/86
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2010 - 3 W 14/10
    Steht einem Umschreibungsantrag ein behebbares Eintragungshindernis entgegen, hat das Grundbuchamt die Entscheidung gem. § 18 Abs. 1 GBO, ob es eine Zwischenverfügung erlässt oder den Antrag sogleich zurückweist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (RGZ 126, 107; OLG Hamm, DNotZ 1970, 661 (663); OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819 m.w.N.).

    Tatsächlich ist die Kenntnis des Antragstellers von einem seinem Antrag anhaftenden, aber behebbaren Mangel kein Umstand, der Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages begründen oder dessen alsbaldige Zurückweisung rechtfertigen kann (OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819).

  • RG, 23.10.1919 - V B 25/29

    1. Kann das Absehen vom Erlaß einer Zwischenverfügung nach § 18 der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.01.2010 - 3 W 14/10
    Steht einem Umschreibungsantrag ein behebbares Eintragungshindernis entgegen, hat das Grundbuchamt die Entscheidung gem. § 18 Abs. 1 GBO, ob es eine Zwischenverfügung erlässt oder den Antrag sogleich zurückweist, nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (RGZ 126, 107; OLG Hamm, DNotZ 1970, 661 (663); OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1819 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 01.09.2022 - 19 W 81/21

    Zulässigkeit der Umwandlung badischen Stockwerkseigentums in Wohnungseigentum

    Nach zutreffender und wohl auch herrschender Ansicht hat das Grundbuchamt nach pflichtgemäßen Ermessen darüber zu befinden, ob es den Antrag bzw. das Gesuch zurückweist oder eine Zwischenverfügung erlässt, die freilich die Regel darstellt (vgl. OLG Düsseldorf NotBZ 2020, 266 - juris Rn. 11; OLG Zweibrücken FGPrax 2010, 128 - juris Rn. 8; OLG München DNotZ 2008, 934 - juris Rn.11; Demharter, GBO, 32. Auflage 2020, § 18 Rn. 21 mwN).
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