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   OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 3 W 141/97   

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OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 3 W 141/97 (https://dejure.org/1997,10952)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.09.1997 - 3 W 141/97 (https://dejure.org/1997,10952)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. September 1997 - 3 W 141/97 (https://dejure.org/1997,10952)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 103/05

    Geschäftswert bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages; Wertmindernde

    Nach einer Auffassung bietet der von einer Gemeinde gewährte Preisnachlass gegenüber dem Verkehrswert des verkauften Grundstücks einen tatsächlichen Anhaltspunkt für eine von dem Regelwert des § 30 Abs. 2 Satz 1 KostO abweichende Schätzung des Werts (OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 202; Rohs in Rohs/Wedewer, KostO [2002], § 30 Rdn. 14 a).

    Die gegenteilige Auffassung, die auch das vorlegende Gericht vertritt, nimmt an, dass bei einem ideellen Interesse des Berechtigten eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit im Sinne von § 30 Abs. 3 KostO vorliege (OLG Stuttgart Rpfleger 1964, 132; OLG Karlsruhe DNotZ 1969, 689, 690; OLG Schleswig JurBüro 1974, 1416, 1417; OLG Köln JurBüro 1986, 589; BayObLG MittBayNot 1993, 226, 227; OLG Düsseldorf DNotZ 1994, 723; OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 202, 203; OLG Hamm NVwZ-RR 2004, 811, 812; Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., "Bauverpflichtung" Anm. 2; Reimann aaO, Rdn. 15; Rohs aaO, Rdn. 14 a).

    In erster Linie ist ein aufgrund der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem vereinbarten Kaufpreis feststehender Wert zugrunde zu legen; fehlt es daran, hat die Wertbestimmung nach freiem Ermessen durch Schätzung nach § 30 Abs. 1 Halbs. 1 KostO zu erfolgen (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 202).

    Dieser Wert ist dem vereinbarten Kaufpreis und nicht dem Verkehrswert hinzuzurechnen; denn der Verkehrswert entspricht hier dem Gesamtwert der Leistungen der Käufer, nämlich dem Kaufpreis zuzüglich dem Wert der Bau- und Selbstnutzungsverpflichtung (vgl. OLG Zweibrücken JurBüro 1998, 202, 203; Tiedtke, MittBayNot 1998, 54, 55).

  • OLG Köln, 10.06.2005 - 2 Wx 7/05

    Geschäftswert bei ideeller Bauverpflichtung in Grundstückkaufvertrag

    So hat etwa das OLG Zweibrücken (JurBüro 1998, 202) einen von einer Gemeinde zwecks Förderung des örtlichen Wohnungsbaus gewährten Preisnachlass zum örtlichen Verkehrswert als Anhaltspunkt für die Bewertung der von dem Käufer zusätzlich übernommenen Verpflichtungen angesehen.
  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 3 W 244/98

    Geschäftswert bei einem Grundstückskauf mitBauverpflichtung

    Dabei ist für die Bemessung des Interesses allein auf die Vorteile des aus der Bauverpflichtung Berechtigten abzustellen (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß vom 16.9.1997 - 3 W 141/97 -, JurBüro 1998, 202 , OLGR ZW 1998, 114).

    - Wert des Grundstücks (Flur ... Nr. ..., Gebäude- und Freifläche, Bauplatz, zu 6, 58 ar): - Wert der Bauverpflichtung bzgl. des o. g. Grundstück (50% des Kaufpreises): - Wert des weiteren Grundstücks (Flur ... Nr. ... Landwirtschaftsfläche daselbst, voraussichtlich 3, 2 ar): Anders als in der oben bereits zitierten Senatsentscheidung vom 16.9.1997 (3 W 141/97, a.a.O.) kann hier zur Bewertung des Interesses der Ortsgemeinde an der Bauverpflichtung nicht auf einen erheblichen Preisnachlaß abgestellt werden.

  • OLG Zweibrücken, 24.11.1998 - 1 W 244/98

    Ordnungsgemäße Bewertung einer Bauverpflichtung durch einen Notar; Hinreichende

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  • OLG Hamm, 17.02.2004 - 15 W 312/03

    Grundstücksbewertung in einem Kaufvertrag über ein gemeindliches Baugrundstück

    Anhaltspunkte für einen den Kaufpreis übersteigenden Verkehrswert des Grundstücks können sich ergeben, wenn eine Gemeinde Baugrundstücke mit der Maßgabe verkauft, dass auf den Verkehrswert ein Preisnachlass (meistens im Rahmen eines sog. Einheimischenmodells) gewährt wird (OLG Zweibrücken, JurBüro 1998, 202, 203.; BayObLG JurBüro 2001, 653 = MittBayNot 2002, 58).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.2000 - 3 W 290/99

    Geschäftswert bei Übernahme einer Bauverpflichtung; Berücksichtigung eines

    Dies entspricht - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur, soweit mit der Übernahme der Bauverpflichtung entweder ein eigenes wirtschaftliches oder aber ein ideelles Interesse verbunden ist, wobei für die Bemessung des Interesses allein auf die Vorteile des aus der Bauverpflichtung Berechtigten abgestellt wird (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur Beschlüsse vom 24. November 1998 - 3 W 244/98 und vom 16. September 1997 - 3 W 141/97 - BayObLG MittBayNot 1993, 226 und MittBayNot 1995, 488; OLG Oldenburg NdsRPfl.
  • OLG Köln, 14.01.2000 - 2 Wx 46/99

    Berechnung des Geschäftswertes für die notarielle Beurkundung beim Kauf von

    Der Geschäftswert dieser Leistungen bestimmt sich nach § 30 KostO (so für die Investitionsverpflichtung bzw. Arbeitsplatzgarantie z.B.: OLG Celle, OLGR 1994, 46; OLG Dresden, DB 1994, 319 [320]; OLG Hamm, DB 1994, 1130; KG, KGR 1994, 44 [46]; KG, KGR 1994, 215; KG, KGR 1995, 58 [59]; OLG Naumburg, MittBayNot 1993, 396; Thüringer OLG, OLGR 1996, 226 [228]; Thüringer OLG, OLGR 1997, 291; LG München, MittBayNot 1993, 316; LG Leipzig, MittBayNot 1994, 43; für die Bauverpflichtung z.B.: Senat, Beschluß vom 5. Mai 1997, 2 Wx 42/96; OLG Celle, OLGR 1995, 252; OLG Zweibrücken, JurBüro 1998, 202 [203]; OLG Zweibrücken, FGPrax 1999, 76 [77]; für die vorschußweise Übernahme von Erschließungskosten gegenüber der Gemeinde: OLG Zweibrücken, Rpfleger 1973, 448; Mümmler, Kostenordnung, 11. Auflage 1992, Stichwort "Erschließungsbeiträge" Anm. 3; a.A. für die Erschließungsleistungen: OLG Hamm, JurBüro 1995, 257).
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