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   OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02   

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https://dejure.org/2003,13826
OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02 (https://dejure.org/2003,13826)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.02.2003 - 3 W 144/02 (https://dejure.org/2003,13826)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 3 W 144/02 (https://dejure.org/2003,13826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen konkreter mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf eine Betreuungsbedürftigkeit hindeutender Umstände als Voraussetzung der Bestellung eines nur vorläufigen Betreuers; Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers im Verfahren der einstweiligen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung bei ungerechtfertigter Bestellung eines Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1, 2; FGG § 13a Abs. 2 S. 1
    Auslagen des Betreuers bei ungerechtfertigter Aufhebung der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1126
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 24.06.1997 - 11 Wx 74/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02
    Ungerechtfertigt in diesem Sinne ist eine Maßnahme dann, wenn sie von Anfang an unbegründet war und deshalb nicht hätte ergehen dürfen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1547, 1548; BT-Drucks. 11/4528, S. 95; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 b).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 3Z BR 125/99

    Voraussetzungen der Bestellung eines vorläufigen Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 3 W 144/02
    Auch bei Bestellung eines nur vorläufigen Betreuers müssen konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf eine Betreuungsbedürftigkeit im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB hindeuten; ferner müssen konkrete Umstände nahe legen, dass das Abwarten der endgültigen Entscheidung für den Betroffenen erhebliche Nachteile zur Folge hätte (vgl. BayObLG FamRz 1999, 1611, 1612 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 04.04.2003 - 3 W 56/03

    Betreuungsverfahren: Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts bei

    Ungerechtfertigt in diesem Sinne ist eine Maßnahme, wenn sie von Anfang an unbegründet war und deshalb nicht hätte ergehen dürfen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 -3 W 144/02 - OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1547, 1548; BT-Drucks. 11/4528, 95; Bauer in HK-Bur, Betreuungs- und Unterbringungsrecht § 13 a Rdnr. 36; Keidel/Zimmermann aaO § 13 a Rdnr. 51 b).

    Die vom Landgericht aufgehobene Entscheidung des Amtsgerichts war verfahrensfehlerhaft zustande gekommen und deshalb ungerechtfertigt im Sinne des § 13 a Abs. 2 Satz 1 FGG (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 aaO).

    Die Entscheidung über eine Erstattung der außergerichtlichen Auslagen für das Rechtsbeschwerdeverfahren ist ebenfalls dem Amtsgericht vorzubehalten, das diese Entscheidung nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 FGG zu treffen haben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Februar 2003 aaO; OLG Hamm aaO; Keidel/Zimmermann aaO § 13a Rdnr. 39).

  • LG Saarbrücken, 04.01.2011 - 5 T 522/10

    Betreuungsüberprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung hinsichtlich einer

    Dann wären die Auslagen, die dem Betroffenen durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes entstanden sind, gemäß § 307 FamFG der Staatskasse aufzuerlegen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, FamRZ 2003, 1126; OLG München, FamRZ 2006, 1617, zitiert nach juris, Rn. 8 m.w.N.; Keidel/Budde, § 307 FamFG Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Saarbrücken, 13.02.2009 - 5 T 596/08

    Staatskasse muss die dem Betroffenen in dem Beschwerdeverfahren anfallenden und

    Die von dem Betroffenen mit der Beschwerde angegriffene Anordnung der Vorführung zur ärztlichen Untersuchung war - wie in dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 7.1.2009 näher ausgeführt ist - grob verfahrensfehlerhaft und damit ungerechtfertigt i. S. d. § 13 a Abs. 2 S. 1 FGG (vgl. dazu OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1126, 1127).
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