Rechtsprechung
OLG Hamburg, 20.02.2009 - 3 W 161/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Gemischtwarenhändler & Wettbewerbsverhältnis - Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung muss Angaben enthalten, die die Prüfung eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses ermöglichen. Im Fall eines Gemischtwarenhändlers (hier: bei eBay) muss sich der Abgemahnte die ...
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegung des Wettbewerbsverhältnisses in einem Abmahnungsschreiben; Vorliegen einer Veranlassung zur Klageerhebung gem. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO)
- rechtsanwalt-werberecht.de
Wettbewerbsverhältnis muss in nachvollziehbarer Weise behauptet werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 93
Anforderungen an die Darlegung des Wettbewerbsverhältnisses in einem Abmahnungsschreiben; Veranlassung zur Klageerhebung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§ 93 ZPO
Abmahner muss das Wettbewerbsverhältnis nachvollziehbar darlegen - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Abmahner muss Wettbewerbsverhältnis nachvollziehbar darstellen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses muss Abmahner darlegen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Achtung: Abmahnen will gelernt sein
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.11.2008 - 327 O 458/08
- OLG Hamburg, 20.02.2009 - 3 W 161/08
Papierfundstellen
- MMR 2009, 577 (Ls.)
- MIR 2009, Dok. 094
- K&R 2009, 406
Wird zitiert von ...
- LG Hamburg, 05.04.2017 - 327 O 18/17
Zustellung einer einstweiligen Verfügung: Heilung des Mangels der persönlichen …
Der Zeitpunkt wäre nur dann erheblich, wenn - wie in den Entscheidungen des HansOLG vom 20.02.2009, 3 W 161/08, und des OLG Hamm vom 23.02.2017, I-4 W 102/16 - eine Kostenentscheidung entsprechend § 93 ZPO zu treffen wäre.