Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Notare Bayern , S. 69 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
KostO § 44
Geschäftswert einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung - openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 44, 36, 38 Abs. 1 u. Abs. 2 Nr. 4, 41; BGB §§ 1896 Abs. 2, 1906
Notargebühren bei gemeinsamer Beurkundung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung in einer Urkunde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notargebühren bei Beurkundung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung in einer Urkunde
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kosten der Beurkundung, Beurkundung
- Judicialis
KostO § ... 30 Abs. 2; ; KostO § 30 Abs. 2 Satz 1; ; KostO § 30 Abs. 3; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 1; ; KostO § 35; ; KostO § 36 Abs. 1; ; KostO § 38 Abs. 1; ; KostO § 38 Abs. 2 Nr. 4; ; KostO § 41; ; KostO § 44; ; KostO § 44 Abs. 1; ; KostO § 44 Abs. 1 Satz 1; ; KostO § 44 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; KostO § 44 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2; ; KostO § 44 Abs. 2 a); ; KostO § 156 Abs. 6; ; KostO § 156 Abs. 6 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notargebühren bei Beurkundung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung in einer Urkunde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Notare Bayern , S. 69 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)
KostO § 44
Geschäftswert einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
Verfahrensgang
- LG Mainz, 09.07.2008 - 3 T 17/08
- OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 574
- MDR 2009, 775
- FamRZ 2009, 1432
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 22.01.2007 - 20 W 397/04
Notarkosten: Bemessung des Geschäftswerts für eine General- und Vorsorgevollmacht …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08
Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1182) knüpfen im Übrigen an einen solchen Zusammenhang die Rechtsfolge, dass die volle Gebühr für beide Verfügungen nur einmal aus dem Wert ihres Gegenstandes zu entnehmen sei.Zutreffend war es auch, die Geschäftswerte der Betreuungs- und der Patientenverfügung nach § 44 Abs. 2 a) KostO zusammenzurechnen (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 1182) und die Gebühr aus dem so ermittelten Geschäftswert zu bestimmen.
- OLG Zweibrücken, 28.04.2008 - 3 W 250/07
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08
In diesem Sinne hat der Senat in seiner Entscheidung vom 28. April 2008 in dem Verfahren 3 W 250/07 allerdings ausgeführt, soweit in der General- und Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsverfügung enthalten ist, müsse deren Wert weder bestimmt noch ein Gebührenvergleich nach § 44 Abs. 1 KostO vorgenommen werden, weil zwischen der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung ein so unmittelbarer Zusammenhang bestehe, dass die Vollmacht die Betreuungsverfügung gebührenrechtlich verdränge. - OLG Frankfurt, 05.07.2007 - 20 W 264/04
Notarvergütung: Beurkundungs- und Betreuungsgebühr im Zusammenhang mit der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08
Es muss darüber hinaus zum Pflichtenkreis des Notars gehören, also von ihm ohne besonderen Auftrag zur sachgemäßen Erledigung des Hauptgeschäfts auszuführen sein (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2008, 307). - OLG Hamm, 08.11.2005 - 15 W 148/05
Geschäftswert einer Patientenverfügung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 162/08
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 2006, 722).