Weitere Entscheidung unten: OVG Saarland, 14.10.2005

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9514
OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05 (https://dejure.org/2005,9514)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.02.2005 - 3 W 17/05 (https://dejure.org/2005,9514)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 3 W 17/05 (https://dejure.org/2005,9514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer vorherigen Einholung eines Sachverständigengutachtens für die Errichtung einer Betreuung; Darlegungspflicht des Gerichts über die Erfahrungen des Sachverständigen; Anforderungen an den Inhalt der Ausführungen eines Sachverständigen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Frage der Bestellung eines Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 1; ; FGG § 68 b Abs. 1; ; FGG § 68 a Abs. 1; ; FGG § 68 a Abs. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 68b Abs. 1
    Qualifiziertes Sachverständigengutachten als Voraussetzung für Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1196 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05
    Jedenfalls muss der Sachverständige erkennbar ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein; den Umfang der Erfahrungen muss das Gericht durch Rückfragen beim Gutachter klären (§ 12 FGG) und in der Entscheidung darlegen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 51; 1997, 1565 und 901; KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 68 b Rdnr. 6).

    Danach müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass sie eine verantwortliche richterliche Prüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1224, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kayser aaO § 68b Rdnr. 6).

  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05
    Danach müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass sie eine verantwortliche richterliche Prüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1224, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kayser aaO § 68b Rdnr. 6).
  • BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90

    Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05
    Jedenfalls muss der Sachverständige erkennbar ein in der Psychiatrie erfahrener Arzt sein; den Umfang der Erfahrungen muss das Gericht durch Rückfragen beim Gutachter klären (§ 12 FGG) und in der Entscheidung darlegen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 51; 1997, 1565 und 901; KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 68 b Rdnr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.1993 - 3 Wx 500/92

    Betreuer; Bestellung von Amts wegen; Gutachten; Sachverständiger; Umfang des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05
    Danach müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass sie eine verantwortliche richterliche Prüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1224, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kayser aaO § 68b Rdnr. 6).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22170
OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05 (https://dejure.org/2005,22170)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.10.2005 - 3 W 17/05 (https://dejure.org/2005,22170)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Oktober 2005 - 3 W 17/05 (https://dejure.org/2005,22170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Schulschließung

  • Wolters Kluwer

    Zweizügigkeit bei Grundschulen; Unterschreiten der Mindestvorgaben des § 9 Abs 2 Schulorganisationsgesetz (SchulOG); Beachtung eventueller nachteiliger Auswirkungen einer Schulschließung oder Schulzusammenlegung auf die Finanzen der Standortgemeinde

  • Judicialis

    SchulOG § 9 Abs. 2; ; SchulOG § 9 Abs. 4; ; GG Art. 28 Abs. 2

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 02.09.2005 - 3 W 15/05

    Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05
    Der Senat hat bereits in seinem auch der Antragstellerin bekannten Beschluss vom 2.9.2005 in dem Parallelverfahren 3 W 15/05 unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Wie der Senat bereits in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 2.9.2005 in dem Parallelverfahren 3 W 15/05 ausgeführt hat, sind die finanziellen Interessen von Land und Kommunen grundsätzlich gleichwertig.

  • BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05
    Dem entspricht es, dass in anderen Bereichen - zum Beispiel auf dem Gebiet des Fachplanungsrechts - Einwände einer Gemeinde unter dem Gesichtspunkt ihrer Finanzhoheit nur dann überhaupt als abwägungsbeachtlich angesehen werden, wenn dargelegt und nachgewiesen wird, dass der finanzielle Spielraum der Gemeinde nachhaltig in nicht mehr zu bewältigender und hinzunehmender Weise eingeengt wird vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 30.7.2004 - 5 B 68/04 - zitiert nach Juris.
  • VerfGH Saarland, 10.01.1994 - Lv 2/92

    Übertragung der Schulträgerschaft an Gymnasien; Vorrang des Verfassungsrechts

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05
    Urteil vom 11.3.1966 - VII C 141.65 - E 23, 351 und des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs Urteil vom 10.1.1994 - LV 2/92 - zitiert nach Juris ausgeführt, dass die Frage der Zulässigkeit schulorganisatorischer Maßnahmen prinzipiell von der Frage der hieraus resultierenden Kostenbelastung für den Schulträger zu trennen ist, dass der Gemeinde gegenüber dem Gesetzgeber ein Anspruch auf eine Finanzausstattung zur angemessenen Aufgabenerfüllung (Art. 119 Abs. 2 SVerf), insbesondere im Wege des kommunalen Finanzausgleichs zusteht, dass demnach bei summarischer Betrachtung weder die Schulaufsichtsbehörde bei Schulorganisationsmaßnahmen noch der Schulgesetzgeber für die speziell schulbezogene finanzielle Deckung der Gemeindekosten in Anspruch genommen werden kann und dass dieser Gesichtspunkt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht zu einer Rechtsverletzung der durch die in Rede stehende Schulmaßnahme betroffenen Gemeinde führen kann.
  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 141.65

    Anordnung organisatorischer Maßnahmen durch die Schulaufsicht - Anordnung der

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05
    Urteil vom 11.3.1966 - VII C 141.65 - E 23, 351 und des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs Urteil vom 10.1.1994 - LV 2/92 - zitiert nach Juris ausgeführt, dass die Frage der Zulässigkeit schulorganisatorischer Maßnahmen prinzipiell von der Frage der hieraus resultierenden Kostenbelastung für den Schulträger zu trennen ist, dass der Gemeinde gegenüber dem Gesetzgeber ein Anspruch auf eine Finanzausstattung zur angemessenen Aufgabenerfüllung (Art. 119 Abs. 2 SVerf), insbesondere im Wege des kommunalen Finanzausgleichs zusteht, dass demnach bei summarischer Betrachtung weder die Schulaufsichtsbehörde bei Schulorganisationsmaßnahmen noch der Schulgesetzgeber für die speziell schulbezogene finanzielle Deckung der Gemeindekosten in Anspruch genommen werden kann und dass dieser Gesichtspunkt nach dem derzeitigen Erkenntnisstand nicht zu einer Rechtsverletzung der durch die in Rede stehende Schulmaßnahme betroffenen Gemeinde führen kann.
  • VGH Bayern, 02.08.2004 - 7 N 04.595

    Schulsprengeländerung, Auflösung einer Teilhauptschule (hier: zu geringe

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05
    "Benehmen" im Sinne von § 40 Abs. 1 SchulOG stellt dabei eine qualifizierte Form der Anhörung dar, erfordert indes keine Zustimmung vgl. zum Beispiel VGH München, Urteil vom 2.8.2004 - 7 N 04.595 - zitiert nach Juris.
  • VG Saarlouis, 26.08.2005 - 1 F 6/05
    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2005 - 3 W 17/05
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. August 2005 - 1 F 6/05 - wird zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 16.11.2006 - 1 K 66/05

    Zusammenlegung zweier Grundschulen durch die Schulaufsichtsbehörde innerhalb

    Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit könnte das Gericht nur gelangen, wenn für die Aufrechterhaltung der getroffenen Regelung jeder sachlich einleuchtende Grund fehlte, vgl. VGH München, Beschluss vom 11.08.1971 - 72 IV 70 -, BayVBl 71, 473 = SPE 132 Nr. 4. Ist die Verhältnismäßigkeit der konkreten schulorganisatorischen Regelung gewahrt, tritt das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde hinter die landesweiten schulorganisatorischen Ziele des Schulordnungsgesetzes zurück, vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.10.2005 - 3 W 17/05 - VGH München, Urteil vom 27.07.1994 - 7 N 93.2294 -, BayVBl. 1994, 690.
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