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   OLG Hamburg, 17.09.2007 - 3 W 170/07   

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https://dejure.org/2007,9723
OLG Hamburg, 17.09.2007 - 3 W 170/07 (https://dejure.org/2007,9723)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.09.2007 - 3 W 170/07 (https://dejure.org/2007,9723)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. September 2007 - 3 W 170/07 (https://dejure.org/2007,9723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 3, 4 UWG; § 1 PAngV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterkeit einer Preiswerbung ohne Hinweis auf die Umsatzsteuer

  • Judicialis

    PAngV § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; PAngV § 1 Abs. 6; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlauterkeit einer Preiswerbung ohne Hinweis auf die Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 15.02.2007 - 3 U 253/06

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Verstoß gegen die PreisangabenVO

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2007 - 3 W 170/07
    Es kann aus Sicht des Referenzverbrauchers nicht unerheblich sein, wenn dieser gesetzgeberischen Vorgabe die Gefolgschaft verweigert wird (siehe dazu auch: Urteil des Senats vom 15.02.2007, 3 U 253/06 - Urteilsumdruck Seite 15).

    In Fällen, in denen zwar im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Preis-Angebot der Hinweis auf die enthaltene Umsatzsteuer fehlt, der Verkehr aber im weiteren Verlauf des Bestellvorgangs deutlich und unübersehbar auf die Inklusivität hingewiesen und damit in seiner Annahme bestätigt wird, wird es mithin regelmäßig es an der Erheblichkeit der Beeinträchtigung fehlen (siehe nochmals: Urteil des Senats vom 15.02.2007, 3 U 253/06).

  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 152/06

    Preisangabe: Unerhebliche Beeinträchtigung bei Mitteilung der erforderlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.09.2007 - 3 W 170/07
    Das Urteil des 5. Senats vom 14.02.2007 (5 U 152/06, OLGR Hamburg 2007, 368-370) stellt entgegen der Ansicht des Landgerichts und der Antragsgegnerin keine allgemein gültigen Erfahrungssätze auf, sondern verhält sich nur zu den Gegebenheiten des dortigen Einzelfalles.
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