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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5989
OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,5989)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.02.2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,5989)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,5989)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Grenzen der Anwendbarkeit des § 15a RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 15a
    Zeitliche Grenzen der Anwendbarkeit des § 15a RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Nachfestsetzung bei 15a RVG ?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.01.2003 - V ZB 51/02

    Abänderung der Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10
    Folge der materiellen Rechtskraft, in die anerkanntermaßen auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse erwachsen (BGH NJW 2003, 1462), ist, dass sich eine erneute Entscheidung über denselben Streitgegenstand verbietet.

    Das mag auch für die Zulässigkeit der Nachliquidation bedeutsam sein, zu der der Senat im Übrigen auf den zuerst zitierten BGH- Entscheid (NJW 2003, 1462) verweist.

  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 103/07

    Festsetzung der Geschäftsgebühr zur Abwehr einer vorgerichtlichen Abmahnung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10
    Mehr stand ihm nach einschlägiger BGH-Rechtsprechung (etwa B. v. 14.08.08, I ZB 103/07), der, zumal vertretbar, zunächst aus Gründen einheitlicher Rechtsprechung und jetzt aus fortwirkenden der Rechtssicherheit zu folgen war und ist, nicht zu.
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10
    In Entscheidungen jüngeren Datums haben zwei Zivilsenate des Bundesgerichtshofes mit der oben angesprochenen, seinerzeit an sich gefestigten, Rechtsprechung gebrochen (B. v. 02.09.09, II ZB 35/07 und B. v. 09.12.09, XII ZB 175/07).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 8 W 439/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10
    Denn Klage und Festsetzung sind nicht "dasselbe Verfahren" (näher dazu OLG Stuttgart, AGS 2010, 25 und Volpert, VRR 2009, 254, 256).
  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

    Auszug aus OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10
    In Entscheidungen jüngeren Datums haben zwei Zivilsenate des Bundesgerichtshofes mit der oben angesprochenen, seinerzeit an sich gefestigten, Rechtsprechung gebrochen (B. v. 02.09.09, II ZB 35/07 und B. v. 09.12.09, XII ZB 175/07).
  • OLG Dresden, 13.08.2009 - 3 W 793/09

    Zeitliche Grenzen der Anwendung des § 15a RVG

    Auszug aus OLG Dresden, 16.02.2010 - 3 W 170/10
    Auf die Gründe des dortigen Beschlusses sei verwiesen (3 W 793/09, juris).
  • OLG Celle, 23.11.2010 - 2 W 378/10

    Nachfestsetzung der Verfahrensgebühr bei Beantragung einer um die hälftige

    Schließlich stehen der Nachliquidierung auch nicht die Erwägungen des Oberlandesgerichts Dresden in seiner Entscheidung vom 16. Februar 2010 (AGS 2010, 307) entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 3 W 170/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24057
OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2011,24057)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.03.2011 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2011,24057)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. März 2011 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2011,24057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 17b Abs 1 S 1 BGBEG, § 35 Abs 1 S 1 PStG
    Personenstandsregistereintrag: Rechtliche Qualifizierung einer im Ausland mit einem Deutschen geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Kalifornische Homo-Ehe ist hierzulande eine Lebenspartnerschaft // Oberlandesgericht verpflichtet Standesamt zur Anerkennung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1156
  • FamRZ 2011, 1526
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 02.12.2014 - 1 W 562/13

    Geburtenregister: Eintragung eines in Südafrika geborenen Kindes

    Die Vorschrift erfasst alle rechtsförmigen Beziehungen zweier Personen gleichen Geschlechts, unabhängig davon, wie das Institut im ausländischen Recht bezeichnet wird (Senat, StAZ 2011, 181; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 1156; OLG München, FGPrax 2011, 249).
  • KG, 14.10.2014 - 1 W 554/13

    Ehe von Personen gleichen Geschlechts nach niederländischem Recht: Bestimmung

    Ehe bedeutet im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Personenstandsgesetz - wie auch in Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG, NJW 2002, 2543, 2547 f.; 2008, 3117, 3118) - eine rechtliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, während der Begriff der Lebenspartnerschaft auf eine gleichgeschlechtliche Personenkonstellation verweist (vgl. zu Art. 17b EGBGB Senat, StAZ 2011, 181; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 1156, OLG München, FGPrax 2011, 249).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 11.10.2010 - 3 W 170/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30395
OLG Rostock, 11.10.2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,30395)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.10.2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,30395)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 (https://dejure.org/2010,30395)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Wertfestsetzung

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 Abs. 1 S. 2; GKG § 67
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Wertfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bremen, 24.11.2021 - 4 T 431/21

    Streitwert, Herausgabeklage, Mandantenunterlagen

    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG dann zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02. Juni 2020 - 1 W 16/20 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2020 - 1 W 16/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung

    Die Beschwerde gegen eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist gemäß §§ 63 Abs. 1 Satz 2, 67 Abs. 1 Satz 1 GKG nur zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung zugleich beinhaltet, dass die Tätigkeit des Gerichts von der vorherigen Zahlung weiterer, nach dem vorläufig festgesetzten Streitwert berechneter Kosten abhängig gemacht wird; anderenfalls ist die Partei durch die nur vorläufige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2019, Az.: 6 W 21/19, juris Rn. 3; OLG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2016, Az.: 10 WF 38/16; juris Rn. 5, 6; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010, Az.: 3 W 170/10, juris Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
    Einwendungen gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts sind gem. § 63 Abs. 1 S. 1 GKG vielmehr gem. § 63 Abs. 1 S. 2 GKG nur im Rahmen der Beschwerde nach § 67 Abs. 1 GKG zu prüfen (vgl. OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2012, 06903; OLG Stuttgart, a.a.O.; OLG Rostock, BeckRS 2011, 01536; OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 14697; OLG Karlsruhe, BeckRS 2007, 16249).
  • KG, 05.10.2016 - 19 AR 4/16

    Erinnerungsverfahren gegen den Ansatz von Gerichtskosten: Gebührenpflichtigkeit

    Mit Rücksicht darauf, dass nur die statthaften Rechtsmittel gebührenrechtlich privilegiert seien und von Gesetzes wegen nicht vorgesehene unstatthafte Beschwerden Gebühren auslösen, wird zwar ganz überwiegend die Auffassung vertreten, dass die nach den Kostenverzeichnissen zum GKG und zum FamGKG für erfolglos bleibende Rechtsmittel vorgesehenen (Fest-)Gebühren angesetzt werden können, wenn die übergeordnete Instanz mit unstatthaften Rechtsmitteln befasst werde (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2002 - IX ZB 303/02 - Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZB 42/07; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - VI ZB 19/08; vgl. auch BFH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 B 64/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 5 W 108/04 - zu § 3 ZPO; Aufgabe mit Beschluss vom 23. August 2012 - 5 W 466/12 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - zu § 5 f. BeratHiG; OLG Rostock, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 3 W 170/10 - zu § 63 Abs. 3 GKG; OLG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2013 - 17 W 34/13 - zu § 21 GKG, dort Rn. 8; alle zitiert nach Juris).
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