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   OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86   

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OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86 (https://dejure.org/1986,2326)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.12.1986 - 3 W 174/86 (https://dejure.org/1986,2326)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 3 W 174/86 (https://dejure.org/1986,2326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Verwalters bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils; Fragliche Ersetzung der Zustimmung des Verwalters durch die Eigentümerversammlung; Sinn und Zweck des Zustimmungserfordernisses; Entsprechung der Formerfordernisse des Grundbuchrechts durch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 269
  • MDR 1987, 326
  • Rpfleger 1987, 157
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
    Wie das Landgericht im Ansatz zutreffend ausführt, nimmt der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Ausübung seiner Zustimmungsbefugnis kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder und mittelbarer Vertreter er handelt (BayObLGZ 1980, 29; OLG Köln OLGZ 1984, 162, 163; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 12 Rnr. 21; Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 12 Rnr. 5; Augustin in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 12 WEG Rnr. 9; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, Rnr. 196).

    Übertragen die Wohnungseigentümer die in erster Linie ihnen zukommende Zustimmungsbefugnis auf einen Dritten, etwa den Verwalter, so begeben sie sich damit nicht ihres Zustimmungsrechts; sie bleiben vielmehr befugt, selbst eine -auch für den Verwalter bindende- Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (BayObLG, OLG Köln, Pick, Weitnauer, Augustin und Müller, jew. aaO), Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (BGH NJW 1962, 1613, 1614; BayObLGZ 1977, 40, 42; 1980, 29, 34; Weitnauer, aaO, § 12 Rnr. 1; Augustin, aaO, § 12 WEG Rnr. 1).

  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
    Übertragen die Wohnungseigentümer die in erster Linie ihnen zukommende Zustimmungsbefugnis auf einen Dritten, etwa den Verwalter, so begeben sie sich damit nicht ihres Zustimmungsrechts; sie bleiben vielmehr befugt, selbst eine -auch für den Verwalter bindende- Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (BayObLG, OLG Köln, Pick, Weitnauer, Augustin und Müller, jew. aaO), Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (BGH NJW 1962, 1613, 1614; BayObLGZ 1977, 40, 42; 1980, 29, 34; Weitnauer, aaO, § 12 Rnr. 1; Augustin, aaO, § 12 WEG Rnr. 1).
  • OLG Köln, 16.01.1984 - 16 Wx 76/83

    Informationspflicht des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft über den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
    Wie das Landgericht im Ansatz zutreffend ausführt, nimmt der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Ausübung seiner Zustimmungsbefugnis kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder und mittelbarer Vertreter er handelt (BayObLGZ 1980, 29; OLG Köln OLGZ 1984, 162, 163; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 5. Aufl., § 12 Rnr. 21; Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 12 Rnr. 5; Augustin in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 12 WEG Rnr. 9; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, Rnr. 196).
  • OLG Zweibrücken, 02.09.1985 - 3 W 170/85

    Berichtigung des Eigentümereintrags im Grundbuch wegen nachträglich eingetretener

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
    Wie auch sonst beim Nachweis negativer Tatsachen könnte den Formerfordernissen des Grundbuchrechts nämlich durch die Vorlage einer entsprechenden eidesstattlichen Versicherung der Wohnungseigentümer in notarieller Form genügt werden (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 2. September 1985 - 3 W 170/85 -, abgedruckt in OLGZ 1985, 408 = DNotZ 1986, 240).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.12.1986 - 3 W 174/86
    Übertragen die Wohnungseigentümer die in erster Linie ihnen zukommende Zustimmungsbefugnis auf einen Dritten, etwa den Verwalter, so begeben sie sich damit nicht ihres Zustimmungsrechts; sie bleiben vielmehr befugt, selbst eine -auch für den Verwalter bindende- Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (BayObLG, OLG Köln, Pick, Weitnauer, Augustin und Müller, jew. aaO), Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (BGH NJW 1962, 1613, 1614; BayObLGZ 1977, 40, 42; 1980, 29, 34; Weitnauer, aaO, § 12 Rnr. 1; Augustin, aaO, § 12 WEG Rnr. 1).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung

    3 Z 6/80">BayObLGZ 1980, 20, 34; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1525, 1526; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 und OLG Saarbrücken, DNotZ 1989, 439, 440).

    Ein Beschluss, mit dem die Zustimmung erteilt wird, ist - gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 WEG auch für Sonderrechtsnachfolger - bindend und von dem Grundbuchamt zu beachten (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 1987, 269).

  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89

    Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage

    Der Verwalter nimmt bei der Ausübung seiner Zustimmungsbefugnis zwar kein eigenes Recht wahr, sondern ein solches der Wohnungseigentümer, als deren Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter er handelt (OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 269 [OLG Zweibrücken 16.12.1986 - 3 W 174/86]; OLG Köln OLGZ 1984, 162).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 166/10

    Wohnungseigentum: Passivlegitimation der Wohnungseigentümer bei Verweigerung der

    Der Verwalter wird bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung vielmehr als Treuhänder und mittelbarer Stellvertreter der Wohnungseigentümer tätig (BGH, Urteil vom 26. September 1990 - IV ZR 226/89, BGHZ 112, 240, 242; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; Timme/Hogenschurz, WEG, § 12 Rn. 23).

    2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Hamm, NZM 2001, 953, 954; OLG Köln, OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; Klein in Bärmann, aaO, § 12 Rn. 25; Bub, NZM 2001, 502, 503).

  • KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03

    Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem

    2 Z 24/79">BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269; OLG Saarbrücken, DNotZ 1989, 439 f.; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 12 WEG Rn. 4; Bub, NZM 2001, 502, 503).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88

    Ersetzung der Verwalterzustimmung durch einstimmige Zustimmung der

    Bei der Ausübung dieser Zustimmungsbefugnis nimmt der Verwalter, wie allgemein anerkannt ist, kein eigenes Recht, sondern ein solches der Wohnungseigentümer wahr, als deren Treuhänder er in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung handelt (BayObLGZ 1980, 29, OLG Düsseldorf, NJW 1985, 390 , OLG Köln, OLGZ 1984, 162; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. ..).

    Denn das Zustimmungserfordernis dient allein dem Schutz der Wohnungseigentümer gegen das Eindringen persönlich oder finanziell unzuverlässiger oder sonst unerwünschter Personen und gegen sonstige unerwünschte Veränderungen im Personenkreis der Teilhaber (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 269 ff. m. w. Nachw.).

  • LG Karlsruhe, 07.07.2017 - 7 S 74/16

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Abgabe der im schriftlichen Verfahren

    2 Z 14/85">NJW-RR 1986, 565 OLG Zweibrücken, MDR 1987, 326 BeckOK GBO/Otto, 28. Ed. 1.11.2016, GBO § 29 Rn. 127.
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Vertritt deshalb der Verwalter bei der Ausübung der ihm in der Teilungsvereinbarung als Dritten im Sinne des § 12 Abs. 1 WEG übertragenen Zustimmungsbefugnis die Interessen der Wohnungseigentümer als Treuhänder, so sind diese nach anerkannter Auffassung berechtigt, auch selbst eine Entscheidung über die Zustimmung zur Veräußerung eines Miteigentumsanteils zu treffen (BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln OLGZ 1984, 162, 163; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 269).
  • LG Köln, 28.05.2001 - 11 T 102/01

    Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers bei Aufhebung eines Erbbaurechts

    Zwar ist gem. § 876 BGB im Grundsatz bei der Aufhebung eines belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, jedoch sind nach weit überwiegender Auffassung, die auch die Kammer teilt, Ausnahmen u. a. gegeben, wenn bei Aufhebung eines grundstücksgleichen Rechts das Grundstück zu gleich günstigem Rang für das Verwertungsrecht haftet (vgl. Palandt/Bassenge, 60. Aufl., § 876 BGB , Rn. 3; BayObLG Rpfleger 1987, 157 [Obiter dictum]; LG Krefeld MittRhNotK 1998, 326 f.).
  • OLG Stuttgart, 24.03.1988 - 8 AR 28/87

    Örtliche Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung von

    Demgegenüber ist nach der Gegenmeinung für die weitere besondere amtliche Verwahrung die Zuständigkeit des bisherigen Verwahrungsgerichts gegeben (z. B. KG Rpfleger 1972, 405; 1979, 24; 1981, 304; .. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 269 [ebenso LG Hamburg, Rpfleger 1988, 484 m. weit. Nachw.]).
  • LG Koblenz, 27.06.2001 - 2 T 740/00

    Eigentumsumschreibung nach Pfändung und Überweisung des Rechts auf Annahme des

    Zwar ist gem. § 876 BGB im Grundsatz bei der Aufhebung eines belasteten Rechts die Zustimmung desjenigen erforderlich, mit dessen Recht das aufzuhebende Recht belastet ist, jedoch sind nach weit überwiegender Auffassung, die auch die Kammer teilt, Ausnahmen u. a. gegeben, wenn bei Aufhebung eines grundstücksgleichen Rechts das Grundstück zu gleich günstigem Rang für das Verwertungsrecht haftet (vgl. Palandt/Bassenge, 60. Aufl., § 876 BGB , Rn. 3; BayObLG Rpfleger 1987, 157 [Obiter dictum]; LG Krefeld MittRhNotK 1998, 326 f.).
  • AG Kerpen, 02.02.2001 - 21 C 437/00

    Zulässigkeit der Verbindung von Maklertätigkeit und Hausverwaltung;

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