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   OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5636
OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03 (https://dejure.org/2003,5636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.2003 - 3 W 185/03 (https://dejure.org/2003,5636)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 2003 - 3 W 185/03 (https://dejure.org/2003,5636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung durch den gesetzlichen Richter; Vermutungswirkung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Rechtsverletzung und der Entscheidung, die nicht durch den gesetzlichen Richter erfolgt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Besetzung der Beschwerdekammer

  • Judicialis

    FGG § 16; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 30 Abs. 1 Satz 3; ; ZPO § 526; ; ZPO § 561; ; ZPO § 547 Nr. 1; ; GVG § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit einer Einzelrichterentscheidung im Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 268
  • FamRZ 2004, 564
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 32/99

    Entscheidung durch Einzelrichter, der sich selbst dazu bestimmt hat

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03
    Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts, weil das Gericht der Erstbeschwerde durch den Einzelrichter nicht in vorschriftsmäßiger Besetzung entschieden hat und damit der absolute Beschwerdegrund gemäß §§ 27 Abs. 1 FGG i. V. m. 547 Nr. 1 ZPO vorliegt (vgl. BGH NJW 2001, 1357 zu § 551 Nr. 1 ZPO a. F.).
  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 7 U 19/02

    Kein Versicherungsschutz bei Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03
    Die wegen des Verfahrensmangels sonach gebotene Zurückverweisung erfolgt an das Kollegium der Zivilkammer (vgl. Zöller/Gummer aaO § 526 Rdnr. 11; OLG Schleswig NJW 1988, 69; Pfalz. OLG Zweibrücken, Urteile vom 4. März 2002 - 7 U 157/01 - und vom 15. Juli 2002 - 7 U 19/02 -, jew. für den Zivilprozess).
  • OLG Schleswig, 11.07.1986 - 14 U 263/85

    Rechtsstreit; Einzelrichter ; Übertragung; Durchführung des zweiten Haupttermin;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 3 W 185/03
    Die wegen des Verfahrensmangels sonach gebotene Zurückverweisung erfolgt an das Kollegium der Zivilkammer (vgl. Zöller/Gummer aaO § 526 Rdnr. 11; OLG Schleswig NJW 1988, 69; Pfalz. OLG Zweibrücken, Urteile vom 4. März 2002 - 7 U 157/01 - und vom 15. Juli 2002 - 7 U 19/02 -, jew. für den Zivilprozess).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2009 - 8 W 409/09

    Ablehnung eines Vormundschaftsrichters im Betreuungsverfahren: Behandlung eines

    Die angefochtene Entscheidung beruht auf einer Verletzung des Rechts, weil das Landgericht durch den Einzelrichter nicht in der vorschriftsmäßigen Besetzung entschieden hat und damit der absolute Beschwerdegrund des § 547 Nr. 1 ZPO analog vorliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 564; BayObLG FamRZ 2004, 1137; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2006, § 30 Rdnr. 3; je m. w. N.).

    Eine analoge Anwendung des § 561 ZPO ist ausgeschlossen, weil der ursächliche Zusammenhang zwischen der Rechtsverletzung und der Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 564 m. w. N.).

  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Die angefochtene Entscheidung ist damit ohne weitere Prüfung aufzuheben; die Zurückverweisung erfolgt an das Kollegium der Zivilkammer (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 268).
  • KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung durch das Gericht der weiteren Beschwerde kommt wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Beschwerdegerichts danach nur dann in Betracht, wenn die Übertragung auf den Einzelrichter nicht wirksam erfolgt ist, etwa wenn ein solcher Beschluss gar nicht ergangen war (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2003, 268; BayObLG, FGPrax 2004, 77).
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