Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.10.2007 - 3 W 189/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22514
OLG Hamburg, 30.10.2007 - 3 W 189/07 (https://dejure.org/2007,22514)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2007 - 3 W 189/07 (https://dejure.org/2007,22514)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 3 W 189/07 (https://dejure.org/2007,22514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gegenstandswert bei Informationspflichtverletzung - Der Streitwert in Fälleneines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten istmit 5.000,00 EUR zu bemessen.

  • aufrecht.de

    Streitwert von 5.000EUR bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Fliegender Gerichtsstand: Was kostet eine falsche Widerrufsbelehrung?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Streitwerte bei falscher Widerrufsbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

  • dr-bahr.com (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 407
  • K&R 2008, 254
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2007 - 20 W 15/07

    Streitwertfestsetzung im wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.10.2007 - 3 W 189/07
    Im Grundsatz besteht also kein Unterschied zu der Sichtweise des OLG Düsseldorf, wie sie in dessen von der Antragsgegnerin eingereichten Beschluss vom 5. Juli 2007 - 1-20 W 15/07 - niedergelegt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.09.2007 - 3 W 189/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35033
OLG Zweibrücken, 18.09.2007 - 3 W 189/07 (https://dejure.org/2007,35033)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.09.2007 - 3 W 189/07 (https://dejure.org/2007,35033)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. September 2007 - 3 W 189/07 (https://dejure.org/2007,35033)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 26 W 19/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Erlass eines Beweisbeschlusses und die

    Dass Beweisbeschlüsse sowie Vorschussanforderungen nicht selbständig anfechtbar sind, entspricht im Übrigen auch der für die bisherigen Regelungen nach § 17 Abs. 1 i.V.m. den Vorschriften des FGG vertretenen einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. nur OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 2004, 217; OLG Frankfurt, NZG 2009, 428; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.02.2007, 3 W 189/07; Drescher in Spindler/Stilz, § 15 SpruchG, Rdnr. 19).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass durch die Zwischenentscheidung unmittelbar in erheblichem Maß in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.11.2008, 31 Wx 87/08, NZG 2009, 40; BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000, 2Z BR 135/00, NJW-RR 2002, 13; Beschluss vom 11.01.1996, 2Z BR 147/95, NJW-RR 1996, 782; ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.02.2007, 3 W 189/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.11.1992, 20 W 430/92, FamRZ 1993, 442; Keidel/Kahl, FGG 15. Aufl. § 19 RN 9) .

    Die Verpflichtung zur Zahlung des angeforderten Auslagenvorschusses stellt auch dann keinen unmittelbaren Eingriff in ein Recht des Antragsgegners dar, wenn davon ausgegangen wird, dass der Antragsgegner bei Beendigung des Verfahrens Schuldner der Gerichtskosten gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 SpruchG sein wird (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.02.2007, 3 W 189/07, juris RN 2).

  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 455/08

    Spruchverfahren: (Un-)Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Ersetzung der

    Ein Ausnahmefall im Sinne des § 19 FGG, wonach eine verfahrensleitende gerichtliche Verfügung ausnahmsweise dann als anfechtbar anzusehen ist, wenn sie unmittelbar und in nicht unerheblicher Weise in die Rechtssphäre eines Beteiligten eingreift (vgl. hierzu Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 19 Rn. 9 m. w. N.) kommt im Spruchverfahren für die Anforderung eines Kostenvorschusses auch in nicht unerheblicher Höhe nicht in Betracht (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. September 2007 - 3 W 189/07 dok. bei Juris und EWiR 2008, 69 (LS).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.2008 - 3 W 75/08

    Squeeze-out Tarkett AG

    Das hiergegen gerichtete Rechtsmittel blieb ohne Erfolg (Senatsbeschluss vom 18. September 2007 -- 3 W 189/07 --).
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